Wie einige wissen, bin ich selbst nicht vom "Fall Duogynon" betroffen.
Daher habe ich den "Blick von außen".
Mir stellt sich seit langer Zeit die Frage, was eigentlich erreicht werden soll.
Und auch die Frage, warum einige mutmaßlich Betroffene die Forderung nach einem Runden Tisch nicht unterstützen.
Was wollen diese Menschen auf welchem Wege auch immer erreichen?
Aufmerksamkeit für ihr Schicksal? Kollektives Bedauern der Gesellschaft? Anerkennung der gesundheitlichen Probleme? Entschädigung wie im Conterganskandal?
Die mutmaßlich Verantwortlichen der Fa. Schering sind längst verstorben. Bayer ist lediglich Rechtsnachfolger des Arzneimittelherstellers Schering, Produzent von Duogynon und Co.
Was ist demnach eine "Entschuldigung" durch Leitende Mitarbeiter der Fa. Bayer wert?
Entschädigungszahlungen für "mutmaßliche Schädigung des ungeborenen Kindes (das nicht unter dem Schutz des deutschen Grundgesetzes steht (außer im § 218))" sind eher nicht zu erwarten.
Auch bei den "Arzneimittelzwischenfällen" der Gegenwart gibt es in Deutschland meines Wissens keine Entschädigungszahlungen. Fragt mal bitte nach bei "Risiko Pille". Und bei Frau Rohrer.
In Deutschland werden "Einzelfälle" und "Einzelschicksale" juristisch geklärt.
Sammelklagen werden nicht zugelassen. Das ist im Arzneimittelrecht nicht vorgesehen. Warum eigentlich?
In den USA gibt es "außergerichtliche" Vereinbarungen bei mutmaßlichen Arzneimittelschäden. Über die Höhe der Entschädigungszahlungen wird nach meinem Kenntnisstand meist Stillschweigen vereinbart. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem nicht das Prinzip Stillschweigen juristisch festgehalten wurde.
In Deutschland ist Unterstützung für die Einführung der Sammelklage in Arzneimittelrecht nicht vorhanden. Auch nicht durch mutmassliche Arzneimittelopfer. Warum soll es anderen besser gehen (?).
Wer nicht aus der Vergangenheit lernt, wird ähnliche Erfahrungen wiederholen.