
Das Naturschutzgebiet „Gletscherkessel Präg“ ist das zweitgrößte Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg und gleichzeitig FFH- und Vogelschutzgebiet. Es liegt im Südschwarzwald Nähe Feldberg und gehört zum Landkreis Lörrach.
Anders als im Schwarzwald üblich dominiert hier nicht die Fichte. In diesem steilen, steinigen Gelände findet man vor allem Buchenmischwald. Bis vor wenigen Jahren war dies überwiegend gesunder Wald mit einem geschlossenen Kronendach und einer guten Altersstruktur. Gämsen und sogar der Luchs fanden hier optimale Bedingungen. Mit der Schönheit und dem Artenreichtum wird auch auf untenstehender Website geworben.
Das Naturschutzgebiet passt gut in das touristische Konzept des Hochschwarzwaldes: Die großen touristischen Attraktionen sucht man hier vergebens. Stattdessen gibt es Ruhe und eben NATUR. Entsprechend ist auch das Naturschutzgebiet „Gletscherkessel Präg“ durch Wanderwege erschlossen. Seit einigen Jahren aber verändert sich das Waldbild in diesem Mehrfachschutzgebiet auf drastische Weise.
Nach wie vor findet man dort intakten Wald vor. Diese Fläche wird aber jährlich kleiner. Stattdessen trifft man immer häufiger auf stark ausgelichteten Wald und kahlgeschlagene Flächen, die mehrere ha groß sind. Die größte unter diesen war einer der wenigen Bereiche, der von Fichten dominiert wurde.
Hier gab es Windbruch, der aber in einem NSG zu stehendem Totholz führt, das man normalerweise willkommen heißt. Als man diesen Windwurf dennoch beseitigte, fällte man schlicht den ganzen Bestand. Der offensichtliche Grund hierfür: Forstarbeiten in diesem steilen Gelände sind schwierig und daher aufwändig. Es lohnte sich wohl einfach nicht, nur die umgedrückten Bäume zu entfernen. Zudem sah man sicher das Risiko, dass der Borkenkäfer in absehbarer Zeit auch diesen Bestand erfassen würde. Also wurde eben die ganze Fläche kahlgeschlagen.
Nach § 15 Landeswaldgesetz (LWaldG) Baden-Württemberg sind Kahlhiebe über 1 ha ohne Genehmigung der Oberen Forstbehörde nicht erlaubt. Nach § 15 Abs. 2 kann es sich weiterhin um einen Verstoß gegen das LWaldG (Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt, Schutzleistungen) handeln. Es kann somit ein Verstoß sowohl nach dem vorliegenden Waldgesetz als auch nach Naturschutzrecht handeln. Die Frage bleibt, wer überprüft das? Zumeist kontrolliert sich die Forstwirtschaft selbst und reagiert auf Nachfragen der Bürger mit dem Verweis auf "gute fachliche Praxis" und "ordnungsgemäße Forstwirtschaft".
Den vollständigen Bericht mit Bildmaterial weiterlesen auf der Homepage der BBIWS....