Verpflichtende Schulungen zu psychischer Gewalt bei Jugendämtern & Familiengerichten


Verpflichtende Schulungen zu psychischer Gewalt bei Jugendämtern & Familiengerichten
Das Problem
Psychische Gewalt ist eine Form von Missbrauch, die in unserer Gesellschaft oft unterschätzt wird. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie dringlich dieses Problem in Deutschland ist. Trotz gemeinsamem Sorgerecht gibt es keine verbindlichen Regelungen gegen psychische Gewalt. Daraus resultieren zahlreiche Schlupflöcher, die von den Tätern ausgenutzt werden.
Jährlich sind tausende von Kindern psychischer Gewalt ausgesetzt, was zu langfristigen Schäden führen kann. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Jugendämter und Familiengerichte ausreichend geschult werden, um narzisstische Dynamiken und psychische Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Was das mit Kindern macht:
Psychische Gewalt hinterlässt keine sichtbaren Spuren, aber sie verletzt nachhaltig. Kinder, die in solchen Konflikten aufwachsen, zeigen häufig:
•gestörte Bindungsfähigkeit
•emotionale Instabilität
•Übernahme dysfunktionaler Beziehungsmuster
•langfristige psychosoziale Schäden
Nicht selten kommt es zu einer unbewussten Übernahme erlebter Gewalt in eigenen späteren Beziehungen, sei es als Opfer oder als Verursacher. Kinder lernen in diesen Strukturen, dass Nähe mit Kontrolle oder Angst verbunden ist und nicht mit Vertrauen und Sicherheit.
Was oft übersehen wird:
Jugendämter und Familiengerichte unterschätzen in vielen Fällen, die Auswirkungen psychischer Gewalt zwischen den Eltern. Besonders problematisch: Das Elternteil, das unter der Gewalt leidet, wird häufig als „labil“, „überfordert“ oder „nicht kooperationsbereit“ wahrgenommen, während das übergriffige Elternteil unauffällig bleibt und keine Konsequenzen erfährt.
Gerade narzisstische oder manipulative Verhaltensweisen werden institutionell oft nicht erkannt und wenn doch, fehlen konkrete Handlungsstrukturen, um Schutz herzustellen.
Unsere Forderungen:
Verbindliche Schulungen für Mitarbeiter:innen der Jugendämter und Familiengerichte zu psychischer Gewalt, narzisstischen Dynamiken und emotionalem Missbrauch.
Frühzeitige Gefährdungseinschätzung bei ersten Anzeichen psychischer oder körperlicher Gewalt. Nicht erst, wenn das Kind bereits Symptome zeigt.
Verbindliche Schutzregelungen für betroffene Elternteile: z. B. begleitete Übergaben, standardisierte Kommunikation über Drittpersonen, Kontaktbeschränkungen, klare Umgangspläne.
Anerkennung, dass bei psychischer Gewalt oft keine „normale Kooperation“ mehr möglich ist und dass das keine Schuld der betroffenen Person ist, sondern Ausdruck der belastenden Dynamik.
Mehr Unterstützungseinrichtungen, die Eltern nach Trennungen beraten, schützen und durch verbindliche Strukturmaßnahmen begleiten, auch jenseits akuter Kindeswohlgefährdung.
Ich fordere, dass die Schlupflöcher im System systematisch und durch verbindliche Maßnahmen geschlossen werden, um Opfer besser zu schützen. Unsere Kinder haben das Recht auf Schutz und eine gesunde Entwicklung, sowohl physisch als auch psychisch. Schluss mit der Unterschätzung von psychischer Gewalt! Unterzeichnen Sie diese Petition, um eine Änderung zu bewirken und den Schutz unserer Kinder zu gewährleisten.

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Das Problem
Psychische Gewalt ist eine Form von Missbrauch, die in unserer Gesellschaft oft unterschätzt wird. Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, wie dringlich dieses Problem in Deutschland ist. Trotz gemeinsamem Sorgerecht gibt es keine verbindlichen Regelungen gegen psychische Gewalt. Daraus resultieren zahlreiche Schlupflöcher, die von den Tätern ausgenutzt werden.
Jährlich sind tausende von Kindern psychischer Gewalt ausgesetzt, was zu langfristigen Schäden führen kann. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Jugendämter und Familiengerichte ausreichend geschult werden, um narzisstische Dynamiken und psychische Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.
Was das mit Kindern macht:
Psychische Gewalt hinterlässt keine sichtbaren Spuren, aber sie verletzt nachhaltig. Kinder, die in solchen Konflikten aufwachsen, zeigen häufig:
•gestörte Bindungsfähigkeit
•emotionale Instabilität
•Übernahme dysfunktionaler Beziehungsmuster
•langfristige psychosoziale Schäden
Nicht selten kommt es zu einer unbewussten Übernahme erlebter Gewalt in eigenen späteren Beziehungen, sei es als Opfer oder als Verursacher. Kinder lernen in diesen Strukturen, dass Nähe mit Kontrolle oder Angst verbunden ist und nicht mit Vertrauen und Sicherheit.
Was oft übersehen wird:
Jugendämter und Familiengerichte unterschätzen in vielen Fällen, die Auswirkungen psychischer Gewalt zwischen den Eltern. Besonders problematisch: Das Elternteil, das unter der Gewalt leidet, wird häufig als „labil“, „überfordert“ oder „nicht kooperationsbereit“ wahrgenommen, während das übergriffige Elternteil unauffällig bleibt und keine Konsequenzen erfährt.
Gerade narzisstische oder manipulative Verhaltensweisen werden institutionell oft nicht erkannt und wenn doch, fehlen konkrete Handlungsstrukturen, um Schutz herzustellen.
Unsere Forderungen:
Verbindliche Schulungen für Mitarbeiter:innen der Jugendämter und Familiengerichte zu psychischer Gewalt, narzisstischen Dynamiken und emotionalem Missbrauch.
Frühzeitige Gefährdungseinschätzung bei ersten Anzeichen psychischer oder körperlicher Gewalt. Nicht erst, wenn das Kind bereits Symptome zeigt.
Verbindliche Schutzregelungen für betroffene Elternteile: z. B. begleitete Übergaben, standardisierte Kommunikation über Drittpersonen, Kontaktbeschränkungen, klare Umgangspläne.
Anerkennung, dass bei psychischer Gewalt oft keine „normale Kooperation“ mehr möglich ist und dass das keine Schuld der betroffenen Person ist, sondern Ausdruck der belastenden Dynamik.
Mehr Unterstützungseinrichtungen, die Eltern nach Trennungen beraten, schützen und durch verbindliche Strukturmaßnahmen begleiten, auch jenseits akuter Kindeswohlgefährdung.
Ich fordere, dass die Schlupflöcher im System systematisch und durch verbindliche Maßnahmen geschlossen werden, um Opfer besser zu schützen. Unsere Kinder haben das Recht auf Schutz und eine gesunde Entwicklung, sowohl physisch als auch psychisch. Schluss mit der Unterschätzung von psychischer Gewalt! Unterzeichnen Sie diese Petition, um eine Änderung zu bewirken und den Schutz unserer Kinder zu gewährleisten.

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Petition am 22. Juli 2025 erstellt