Petition updateVerhindern Sie das vorsorgliche Fällen gesunder Bäume im Schlosspark Moers!

Verein "Wir für Moers - Wir für uns e.V." stützt unser Ansinnen

Christina JostenMoers, Alemania
19 jun 2026

Zitat von:
Wir für Moers – Wir für uns e.V.
ist ein parteiunabhängiger Verein in Moers.

Er ist aus dem ersten Moerser Bürgerrat entstanden und setzt sich dafür ein, die Bürgerbeteiligung zu stärken und den Zusammenhalt in der Stadt zu fördern.Der Verein hat das Ziel, Menschen im Alltag miteinander ins Gespräch zu bringen, lokale Anliegen sichtbar zu machen und wichtige Themen auf die Agenda der Kommunalpolitik zu setzen. Dabei arbeitet die Gruppe transparent und überparteilich. 

Wir haben gefragt – Moers hat geantwortet
Schlosspark Moers: Was muss die Stadt wirklich tun – und was ist politische Entscheidung?

Immer wieder wurde aus der Bürgerschaft der Wunsch an unseren Verein herangetragen, das Thema „Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen“ rund um den Schlosspark Moers näher zu beleuchten. Wir haben diese Anregungen aufgegriffen und uns anhand öffentlich zugänglicher Rechtsgrundlagen und Fachquellen mit dem Thema beschäftigt.

🟩 Pflichtaufgaben vs 🌳 Verkehrssicherheit
Die Stadt Moers ist verpflichtet,
✅ gefährliche Bäume zu kontrollieren und gegebenenfalls zu entfernen,
✅ Wege und Anlagen sicher zu halten,
✅ Gefahrenstellen zu beseitigen.

Rechtsgrundlage:
📖 § 823 BGB
📖 Verkehrssicherungspflicht nach ständiger Rechtsprechung
 
🏛 Erhalt des Gartendenkmals
Der Schlosspark Moers ist als Gartendenkmal Nr. 71 geschützt.
Eigentümer sind verpflichtet, Denkmäler denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen.
Rechtsgrundlage:
📖 § 7 Abs. 1 DSchG NRW
📖 § 12 DSchG NRW
 
🟨 Was folgt daraus nicht automatisch?
Nach unserer Auswertung der öffentlich zugänglichen Rechtsgrundlagen ergibt sich aus dem Denkmalschutz allein nicht automatisch die Verpflichtung,
❌ das Parkpflegewerk von 1993 vollständig umzusetzen,
❌ historische Sichtachsen umfassend wiederherzustellen,
❌ umfangreiche Baumfällungen vorzunehmen,
❌ eine mehrmillionenschwere Gesamtsanierung durchzuführen,
❌ den Park in einen früheren historischen Zustand zurückzuführen.
Solche Maßnahmen können fachlich empfohlen und politisch gewollt sein. Ob sie erforderlich sind, hängt von den konkreten denkmalfachlichen Anforderungen und den Entscheidungen von Verwaltung und Politik ab.

Rechtsgrundlage:
📖 §§ 7 und 12 DSchG NRW
📖 Parkpflegewerk Schlosspark Moers (1993)
📖 Ratsinformationssystem der Stadt Moers (RIS)
 
🟧 Klimaresilienz – sinnvoll, aber keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung
Klimaangepasste Baumarten und langfristige Planungen können aus fachlicher Sicht sinnvoll sein.
Nach unserer Kenntnis besteht derzeit keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, bestehende Parks umfassend klimaresilient umzubauen oder gesunde Altbäume grundsätzlich durch klimaresistentere Arten zu ersetzen.
Quellen:
📖 Denkmalschutzgesetz NRW
📖 Bundesumweltministerium
📖 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
 
 
🌳 Ein kleiner Baum ersetzt keinen großen Baum – zumindest nicht sofort
Neue Bäume sind wichtig. Dennoch kann ein junger Baum die Leistungen eines alten Großbaums über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte nicht vollständig ersetzen.
Alte Bäume
🌿 speichern mehr CO₂,
🌿 spenden mehr Schatten,
🌿 kühlen ihre Umgebung stärker,
🌿 bieten wertvollen Lebensraum,
🌿 prägen das Erscheinungsbild eines Parks.

Bis ein junger Baum vergleichbare Leistungen erbringt, können viele Jahrzehnte vergehen.
Deshalb bedeutet:
„Ein Baum fällt – ein Baum wird gepflanzt“
nicht automatisch, dass sofort ein gleichwertiger ökologischer Ersatz entsteht.
 
Quellen:
📖 Umweltbundesamt (UBA)
📖 Bundesamt für Naturschutz (BfN)
📖 European Environment Agency (EEA)
 
📌 Fazit
Die Stadt Moers muss
✔ die Verkehrssicherheit gewährleisten,
✔ gefährliche Bäume entfernen,
✔ den Schlosspark als Gartendenkmal grundsätzlich erhalten.
Ob darüber hinaus
🔹 historische Sichtachsen wiederhergestellt,
🔹 größere Veränderungen am Baumbestand vorgenommen,
🔹 Millionen investiert oder
🔹 das Parkpflegewerk von 1993 vollständig umgesetzt werden,
ist nach unserer Auswertung nicht allein durch die gesetzlichen Mindestpflichten vorgegeben.
Darüber entscheiden letztlich Fachleute, Verwaltung und Politik. Diese Entscheidungen dürfen und sollten öffentlich diskutiert werden.
 
 
Quellen
📖 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823
📖 Denkmalschutzgesetz NRW, §§ 7 und 12
📖 Ratsinformationssystem der Stadt Moers (RIS)
📖 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
📖 Umweltbundesamt (UBA)
📖 Bundesamt für Naturschutz (BfN)
📖 European Environment Agency (EEA)
 
💬 Welche Themen fehlen euch noch? Welches sollen wir als Nächstes beleuchten? Schreibt es in die Kommentare.

Wir für Moers – Wir für uns.

#wirfuermoers #schlosspark  #gefragtgeantwortet  #Demokratie  #Bürgerbeteiligung #Moers

Copy link
WhatsApp
Facebook
X
Email