Verhindern einer Flüchtlingsunterkunft in der Wilhelm-Walker Straße in Illertissen


Verhindern einer Flüchtlingsunterkunft in der Wilhelm-Walker Straße in Illertissen
Das Problem
Anwohnerinnen und Anwohner sind besorgt über den geplanten Standort einer Flüchtlingsunterkunft für 100 Personen in der Wilhelm-Walker Straße in Illertissen.
Das Landratsamt Neu-Ulm will eine temporäre Änderung im Bundesbaurecht nutzen um die geplante Unterkunft entgegen der Stadtplanung Illertissens und deren Bürger durchzusetzen.
Konkrete Punkte:
1. Das Vorhaben ist nicht mit dem Gebot der Gebietsverträglichkeit (konkrete Gebietsverträglichkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO) vereinbar. Dieser Standort liegt inmitten von Einzel-/Doppelhaushälften, in denen viele kleine Kinder leben. Die vorgeschlagene Größe der Unterkunft ist unverhältnismäßig im Vergleich zur umliegenden Wohnbevölkerung. Dies könnte zu einer fehlenden sozialen Durchmischung führen und das Risiko einer negativen Adressbildung für das gesamte Viertel erhöhen.
2. Die ehemalige Nutzung des Walker Areals als Industriebetrieb, einschließlich der noch vorhandenen Lagerhallen, sowie deren baulicher Zustand können eine schnelle Feuerausbreitung begünstigen. In Verbindung mit Bewohnern, die nicht in der Lage sind sich ausreichend verständlich zu machen, sodass sie beispielsweise einer Leitstelle der Feuerwehr telefonisch mitteilen können, was passiert ist und wo sich das betreffende Gebäude befindet, stellt die geplante Unterkunft eine erhebliche Gefahr sowohl für die zukünftigen Nutzer als auch für die angrenzenden Anwohner dar. (siehe Punkt 2.1 Brandschutz "Baurechtliche Hinweise zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen,Bau und Verkehr)
3. Das betroffene Grundstück ist gemäß des Mobilitätskonzeptes Illertissen unzureichend an den ÖPNV angebunden. Eine Integration der Asylsuchenden in die soziale Gesellschaft sowie dem Arbeitsmarkt ist damit nicht gewährleistet. (siehe Seite 92 des Mobilitätskonzeptes der Stadt Illertissen -> Link Mobilitätskonzept Illertissen)
4. Lärmbelästigung: Das geplante Flüchtlingsheim grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet und Spielplatz. Bereits in der jetzigen Form erzeugt die Nutzung der Fläche Lärm, der die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Durch den Umbau in ein Flüchtlingsheim wird eine weitere erhebliche Lärmbelastung, insbesondere durch erhöhten Personenverkehr und deren Freizeitaktivitäten erwartet.
Weiterhin sind die Belange der benachbarten Gewerbebetriebe (vgl. § 1 Abs.6 Nummer 8a) und 8c) BauGB) zu berücksichtigen, die durch die wohnähnliche Nutzungsform keine Einschränkungen im Hinblick auf die zulässige gewerbliche Nutzung einschließlich betrieblicher Erweiterungen erfahren dürfen (BayVGH, Urt.v. 14.02.2018 – 9 BV 16.1694).
5. Beeinträchtigung der Privatsphäre: Das geplante Flüchtlingsheim grenzt direkt an die Gärten und Spielbereiche der Wohnsiedlung. Es verletzt damit die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nummer 1 BauGB). Die Nähe der Unterkunft zu den Grundstücken beeinträchtigt die Privatsphäre erheblich. Es ist nicht sichergestellt, dass ausreichende Schutzmaßnahmen (z. B. Sichtschutz, Abstandsflächen) getroffen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Anwohner zu wahren.
Aufgrund des unzureichenden ÖPNV-Anbindung sowie der räumlichen Enge ist davon auszugehen, dass die Bewohner in den angrenzenden Straßen und auf dem nächstgelegenen Spielplatz verweilen. Die zukünftige Bewohnerzahl des Flüchtlingsheims übersteigt dabei die Zahl der Anwohner der direkt angrenzenden Nachbarstraße um ein Vielfaches.
6. Fehlende Berücksichtigung nachbarlicher Interessen: Die Baugenehmigung wurde ohne Würdigung nachbarlicher Interessen welche mit öffentlichen Belangen vereinbar sind (siehe Ausführungen zu § 246 Abs. 10 BauGB), ohne ausreichende Einbindung der betroffenen Nachbarn erteilt. Deren berechtigte Interessen wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wohnqualität und die Nutzung des angrenzenden Spielplatzes.
7. Die Stadt Illertissen nimmt bereits überproportional viele Flüchtlinge auf im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis. Schon jetzt hat das spürbare Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur der Stadt wie beispielsweise bei Kindergärten, wo Wartelisten eingeführt wurden, oder Schulen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation mit der geplanten Unterkunft noch einmal verschlechtern wird.
Es ist unerlässlich, dass wir menschlich mit der Flüchtlingsfrage umgehen. Wir müssen jedoch auch die lokalen Gemeinschaften und ihre berechtigten Sorgen berücksichtigen. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen, ein angemessenes Gleichgewicht zu finden.
Bitte schließen Sie sich uns an, indem Sie die Petition unterschreiben, um die Errichtung dieser Flüchtlingsunterkunft in der Wilhelm-Walker Straße zu verhindern.
Bei Erreichen von 50 Unterschriften kann diese Petition über das Portal des Petitionsstelle des Bayerischen Landtages eingereicht werden und zählt als Massenpetition.
weitere Infos:
Das Problem
Anwohnerinnen und Anwohner sind besorgt über den geplanten Standort einer Flüchtlingsunterkunft für 100 Personen in der Wilhelm-Walker Straße in Illertissen.
Das Landratsamt Neu-Ulm will eine temporäre Änderung im Bundesbaurecht nutzen um die geplante Unterkunft entgegen der Stadtplanung Illertissens und deren Bürger durchzusetzen.
Konkrete Punkte:
1. Das Vorhaben ist nicht mit dem Gebot der Gebietsverträglichkeit (konkrete Gebietsverträglichkeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO) vereinbar. Dieser Standort liegt inmitten von Einzel-/Doppelhaushälften, in denen viele kleine Kinder leben. Die vorgeschlagene Größe der Unterkunft ist unverhältnismäßig im Vergleich zur umliegenden Wohnbevölkerung. Dies könnte zu einer fehlenden sozialen Durchmischung führen und das Risiko einer negativen Adressbildung für das gesamte Viertel erhöhen.
2. Die ehemalige Nutzung des Walker Areals als Industriebetrieb, einschließlich der noch vorhandenen Lagerhallen, sowie deren baulicher Zustand können eine schnelle Feuerausbreitung begünstigen. In Verbindung mit Bewohnern, die nicht in der Lage sind sich ausreichend verständlich zu machen, sodass sie beispielsweise einer Leitstelle der Feuerwehr telefonisch mitteilen können, was passiert ist und wo sich das betreffende Gebäude befindet, stellt die geplante Unterkunft eine erhebliche Gefahr sowohl für die zukünftigen Nutzer als auch für die angrenzenden Anwohner dar. (siehe Punkt 2.1 Brandschutz "Baurechtliche Hinweise zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen,Bau und Verkehr)
3. Das betroffene Grundstück ist gemäß des Mobilitätskonzeptes Illertissen unzureichend an den ÖPNV angebunden. Eine Integration der Asylsuchenden in die soziale Gesellschaft sowie dem Arbeitsmarkt ist damit nicht gewährleistet. (siehe Seite 92 des Mobilitätskonzeptes der Stadt Illertissen -> Link Mobilitätskonzept Illertissen)
4. Lärmbelästigung: Das geplante Flüchtlingsheim grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet und Spielplatz. Bereits in der jetzigen Form erzeugt die Nutzung der Fläche Lärm, der die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Durch den Umbau in ein Flüchtlingsheim wird eine weitere erhebliche Lärmbelastung, insbesondere durch erhöhten Personenverkehr und deren Freizeitaktivitäten erwartet.
Weiterhin sind die Belange der benachbarten Gewerbebetriebe (vgl. § 1 Abs.6 Nummer 8a) und 8c) BauGB) zu berücksichtigen, die durch die wohnähnliche Nutzungsform keine Einschränkungen im Hinblick auf die zulässige gewerbliche Nutzung einschließlich betrieblicher Erweiterungen erfahren dürfen (BayVGH, Urt.v. 14.02.2018 – 9 BV 16.1694).
5. Beeinträchtigung der Privatsphäre: Das geplante Flüchtlingsheim grenzt direkt an die Gärten und Spielbereiche der Wohnsiedlung. Es verletzt damit die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nummer 1 BauGB). Die Nähe der Unterkunft zu den Grundstücken beeinträchtigt die Privatsphäre erheblich. Es ist nicht sichergestellt, dass ausreichende Schutzmaßnahmen (z. B. Sichtschutz, Abstandsflächen) getroffen werden, um die Persönlichkeitsrechte der Anwohner zu wahren.
Aufgrund des unzureichenden ÖPNV-Anbindung sowie der räumlichen Enge ist davon auszugehen, dass die Bewohner in den angrenzenden Straßen und auf dem nächstgelegenen Spielplatz verweilen. Die zukünftige Bewohnerzahl des Flüchtlingsheims übersteigt dabei die Zahl der Anwohner der direkt angrenzenden Nachbarstraße um ein Vielfaches.
6. Fehlende Berücksichtigung nachbarlicher Interessen: Die Baugenehmigung wurde ohne Würdigung nachbarlicher Interessen welche mit öffentlichen Belangen vereinbar sind (siehe Ausführungen zu § 246 Abs. 10 BauGB), ohne ausreichende Einbindung der betroffenen Nachbarn erteilt. Deren berechtigte Interessen wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt, insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wohnqualität und die Nutzung des angrenzenden Spielplatzes.
7. Die Stadt Illertissen nimmt bereits überproportional viele Flüchtlinge auf im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis. Schon jetzt hat das spürbare Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur der Stadt wie beispielsweise bei Kindergärten, wo Wartelisten eingeführt wurden, oder Schulen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Situation mit der geplanten Unterkunft noch einmal verschlechtern wird.
Es ist unerlässlich, dass wir menschlich mit der Flüchtlingsfrage umgehen. Wir müssen jedoch auch die lokalen Gemeinschaften und ihre berechtigten Sorgen berücksichtigen. Daher appelliere ich an die Verantwortlichen, ein angemessenes Gleichgewicht zu finden.
Bitte schließen Sie sich uns an, indem Sie die Petition unterschreiben, um die Errichtung dieser Flüchtlingsunterkunft in der Wilhelm-Walker Straße zu verhindern.
Bei Erreichen von 50 Unterschriften kann diese Petition über das Portal des Petitionsstelle des Bayerischen Landtages eingereicht werden und zählt als Massenpetition.
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Petition am 20. Dezember 2024 erstellt