Kampanya güncellemesiIhre Stimme für einen qualifizierten Verbraucherschutz. Fachlich kompetent und haftend.Weitere Ungereimtheiten bei den Verbraucherschützern
Frank DietrichPotsdam, Almanya
12 Kas 2017
Gut drei Monate ist die Petition nun alt. Statt erster konstruktiver Reaktionen, die Missstände abzuschaffen, erfreuen sich Verbraucherschützer wie zum Beispiel Finanztip weiter großer Beliebtheit. Auch wenn sie gegenüber den Warnungen der Verbraucherzentralen, Vergleichsportale bei der Suche von Versicherungsschutz zu nutzen, Gegenteiliges gegen Geld empfehlen, scheint das niemanden zu stören. Bei Finanztip wird mitgeteilt, dass diese Empfehlung finanziell begründet ist (Affiliate-Links). Weitere Spekulationen möchte ich an dieser Stelle nicht anstellen. Zu Podiumsdiskussionen werden diese Akteure geladen oder es wird im Fernsehen darüber berichtet. Weitere Ungereimtheiten förderte eine Recherche auf der Seite des Anbieters zutage. Auch sprechen die Medien, die Ratschläge und Empfehlungen dieser Menschen veröffentlichen je nach Jahreszeit eine andere Sprache. Meine Kommentierung zu diesem Vorgang finden Sie hier. Immer weiter wird gegen die sogenannte provisionsgetriebene Beratung gehetzt. Selbst aber nimmt man, wenn ich an das Beispiel von E. Castello denke, (in der Petition erwähnt) bis zu 150 € Stundenlohn. Die Qualität der Ratschläge können Sie in der Verlinkung der Petition selbst einschätzen. Natürlich haftet man nicht dafür. Honorarforderungen stehen lediglich Honorarberatern und Versicherungsberatern zu. Diese unterliegen der Genehmigung nach § 34 der Gewerbeordnung, müssen sich weiterbilden, Sachkundeprüfungen ablegen und eine Haftpflicht haben. Betrachte ich die unterschiedlichen Qualitäten des gegebenen Rates zwischen der Dame und einem Versicherungsberater, so sollte eigentlich sie die Haftpflicht haben. Unglaublicherweise hat bereits 2009 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg ausdrücklich bestätigt, keine Tätigkeiten auszuüben, die eine Haftpflicht benötigen. Mich würde die Begründung brennend interessieren. Dasselbe galt anfangs auch für die Servicegesellschaft des Bundes der Versicherten. Die ganze Sache kippte mit dem sogenannten AOK-Urteil. Das dort zur Rechtfertigung der Vermittlung von Versicherungsprodukten angeführte Argument, man sei im öffentlichen Versorgungsauftrag tätig, konnte so nicht stehen gelassen werden. Das Unternehmen folgte der Verpflichtung, sich mit einer Berufshaftpflicht auszustatten. Immerhin vermittelte sie an ihre Mitglieder Rahmenverträge zweier Anbieter. Einer dieser Anbieter ist auch der, der bei Stiftung Warentest unter den ersten drei Plätzen zu finden ist, wenn er auch dort meines Erachtens nichts zu suchen hat. Welche Argumentation bleibt nun für die Verbraucherzentralen. Ein sogenannter öffentlicher Versorgungsauftrag ist als Argumentation nicht mehr zulässig. Da man Rat gebend die Ratsuchenden auch an angeschlossenen Vermittler vermittelt, nähert man die Verurteilte "provisionsgetriebene" Vermittlung. Welchen Interessen folgt das Bundesjustizministerium, fördert es doch diese Art der Verbraucherschützer, verhindert es, dass Schaden der durch Beratung steht, auch abgesichert ist und verstößt es gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Gleiche Tätigkeit, gleiche Auflagen.
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