Verbot der "letzten Generation"; Überwachung durch den Verfassungsschutz und Geheimdienst


Verbot der "letzten Generation"; Überwachung durch den Verfassungsschutz und Geheimdienst
Das Problem
Ziel der Petition ist es, dass das Bundesinnenministerium ein Vereinigungsverbot nach Art. 9, Abs. 2 GG für die "letzte Generation" ausspricht und außerdem einen Antrag zur Überwachung der Mitglieder der "letzten Generation" durch Verfassungsschutz und Geheimdienst stellt. Die "letzte Generation" soll also als Beobachtungsfall eingestuft werden. Dies wird im folgenden begründet:
Die Tätigkeit der "letzten Generation" läuft den Strafgesetzen zuwider, Kern ihrer Tätigkeit ist die Begehung von Straftaten wie z.B.
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB),
- Nötigungen (§240 StGB),
- Sachbeschädigungen- teils mit Millionenschäden (§303 StGB),
- (versuchte) gefährliche Eingriffe in den Luft- und Schiffsverkehr (§ 315 StGB),
- Hausfriedensbruch (§123 StGB),
- Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB),
- Körperverletzung (§223 StGB),
- Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (§323c StGB).
Abgesehen davon fehlt der "letzten Generation" jeglicher Respekt vor menschlichem Leben. Sie gefährden mit ihren Aktionen regelmäßig das Leben von Menschen (indem sie deren Rettung durch Straßenblockaden verhindern) und nehmen hierbei bewusst und billigend in Kauf, dass Menschen sterben.
So geschehen am 31. Oktober 2022 in Berlin, als die Straßenblockade der "letzten Generation" die Rettung einer verunfallten Fahrradfahrerin durch Spezialgeräte der Feuerwehr verhinderte, weshalb der Feuerwehr nichts anderes übrig blieb als zu improvisieren. Die Fahrradfahrerin wurde mittlerweile für hirntot erklärt. Soweit eine Kausalität festgestellt werden kann, wäre auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§222 StGB) nicht auszuschließen.
Erschreckend ist auch die Reaktion der Mitglieder der "letzten Generation" auf diese Tragödie. Trotz dessen, dass ihre Aktionen Todesopfer fordern, wollen diese unbedingt weiter machen und nehmen es daher auch in Kauf, dass es im Zusammenhang mit ihren Straßenblockaden zu weiteren Todesfällen kommen wird. Es wurden Äußerungen wie "shit happens"(Tadzio Müller) getätigt. Auch wurde das Geschehene als notwendige Störung um die Regierung zum Handeln zu bewegen bezeichnet (Aimée van Baalen). Die Schuld am Todesfall wird durch die "letzte Generation" häufig auch bei der Regierung (weil diese nicht auf Forderungen eingeht) oder bei Autofahrern (wegen mangelhafter Rettungsgassen) gesucht. Im Allgemeinen läuft die Darstellung des Todesfalls durch die "letzte Generation" in die Richtung der Darstellung eines Kriegsopfers, dass für die große Sache (die Bekämpfung des Klimawandels) erforderlich sei, also ein Kollateralschaden.
Allein die beschriebene Tätigkeit der "letzten Generation" würde nach Art. 9, Abs. 2 GG ausreichen um diese kriminelle Vereinigung zu verbieten.
Jedoch ist die "letzte Generation" auch ein Sicherheitsrisiko:
- Die "letzte Generation" stellt den Klimaschutz an oberste Stelle. So auch über unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Anstatt der Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten und Staatszielbestimmungen soll der Klimaschutz alleiniges Entscheidungskriterium sein.
- Im Kampf für das eine Ziel, welches über allen anderen stehen soll, schreckt die "letzte Generation" auch vor schweren Straftaten nicht zurück. Sie handelt radikal und extremistisch.
- Anstatt in rechtsstaatlichen Verfahren versucht die "letzte Generation" ihre Ziele und Ansichten durch Straftaten aufzuzwingen. Sie akzeptieren keine anderen Ansichten, erheben den Anspruch, dass allein ihre Ansicht zutreffend ist und behaupten für eine ganze Generation zu sprechen. All dies sollte zu warnen geben, denn es ist die selbe Argumentation, welche auch seitens der Roten Armee Fraktion genutzt wurde. Eine weitere Radikalisierung ist also durchaus im Bereich des Möglichen. Teilweise fantasieren die Mitglieder selbst über eine weitere Radikalisierung, gar über die Entstehung einer grünen RAF (Begriff erstmals verwendet durch Tadzio Müller).
Zwar ist die "letzte Generation" derzeit noch keine real bestehende Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, es steht dennoch zu befürchten, dass sie sich zu einer solchen Gefahr hin entwickeln könnte. Die "letzte Generation" sollte daher als Beobachtungsfall eingestuft werden und durch den Verfassungsschutz, sowie den Geheimdienst streng überwacht werden. Eine mögliche Entwicklung hin zu einer weiteren linksextremistischen Terrororganisation, wie es einst die RAF war, muss unbedingt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden.
Ziel der Petition ist es, dass das Bundesinnenministerium ein Vereinigungsverbot nach Art. 9, Abs. 2 GG für die "letzte Generation" ausspricht und außerdem einen Antrag zur Überwachung der Mitglieder der "letzten Generation" durch Verfassungsschutz und Geheimdienst stellt. Die "letzte Generation" soll also als Beobachtungsfall eingestuft werden.
Anmerkung zu Tadzio Müller: Er ist nicht nur Befürworter der "letzten Generation" sondern auch Mitbegründer von "Ende Gelände" und hat dort entsprechenden Einfluss, wegen seinen scharf zu kritisierenden öffentlichen Aussagen, sollte der Verfassungsschutz daher auch "Ende Gelände" überprüfen.
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Das Problem
Ziel der Petition ist es, dass das Bundesinnenministerium ein Vereinigungsverbot nach Art. 9, Abs. 2 GG für die "letzte Generation" ausspricht und außerdem einen Antrag zur Überwachung der Mitglieder der "letzten Generation" durch Verfassungsschutz und Geheimdienst stellt. Die "letzte Generation" soll also als Beobachtungsfall eingestuft werden. Dies wird im folgenden begründet:
Die Tätigkeit der "letzten Generation" läuft den Strafgesetzen zuwider, Kern ihrer Tätigkeit ist die Begehung von Straftaten wie z.B.
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB),
- Nötigungen (§240 StGB),
- Sachbeschädigungen- teils mit Millionenschäden (§303 StGB),
- (versuchte) gefährliche Eingriffe in den Luft- und Schiffsverkehr (§ 315 StGB),
- Hausfriedensbruch (§123 StGB),
- Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB),
- Körperverletzung (§223 StGB),
- Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (§323c StGB).
Abgesehen davon fehlt der "letzten Generation" jeglicher Respekt vor menschlichem Leben. Sie gefährden mit ihren Aktionen regelmäßig das Leben von Menschen (indem sie deren Rettung durch Straßenblockaden verhindern) und nehmen hierbei bewusst und billigend in Kauf, dass Menschen sterben.
So geschehen am 31. Oktober 2022 in Berlin, als die Straßenblockade der "letzten Generation" die Rettung einer verunfallten Fahrradfahrerin durch Spezialgeräte der Feuerwehr verhinderte, weshalb der Feuerwehr nichts anderes übrig blieb als zu improvisieren. Die Fahrradfahrerin wurde mittlerweile für hirntot erklärt. Soweit eine Kausalität festgestellt werden kann, wäre auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§222 StGB) nicht auszuschließen.
Erschreckend ist auch die Reaktion der Mitglieder der "letzten Generation" auf diese Tragödie. Trotz dessen, dass ihre Aktionen Todesopfer fordern, wollen diese unbedingt weiter machen und nehmen es daher auch in Kauf, dass es im Zusammenhang mit ihren Straßenblockaden zu weiteren Todesfällen kommen wird. Es wurden Äußerungen wie "shit happens"(Tadzio Müller) getätigt. Auch wurde das Geschehene als notwendige Störung um die Regierung zum Handeln zu bewegen bezeichnet (Aimée van Baalen). Die Schuld am Todesfall wird durch die "letzte Generation" häufig auch bei der Regierung (weil diese nicht auf Forderungen eingeht) oder bei Autofahrern (wegen mangelhafter Rettungsgassen) gesucht. Im Allgemeinen läuft die Darstellung des Todesfalls durch die "letzte Generation" in die Richtung der Darstellung eines Kriegsopfers, dass für die große Sache (die Bekämpfung des Klimawandels) erforderlich sei, also ein Kollateralschaden.
Allein die beschriebene Tätigkeit der "letzten Generation" würde nach Art. 9, Abs. 2 GG ausreichen um diese kriminelle Vereinigung zu verbieten.
Jedoch ist die "letzte Generation" auch ein Sicherheitsrisiko:
- Die "letzte Generation" stellt den Klimaschutz an oberste Stelle. So auch über unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Anstatt der Abwägung zwischen den einzelnen Grundrechten und Staatszielbestimmungen soll der Klimaschutz alleiniges Entscheidungskriterium sein.
- Im Kampf für das eine Ziel, welches über allen anderen stehen soll, schreckt die "letzte Generation" auch vor schweren Straftaten nicht zurück. Sie handelt radikal und extremistisch.
- Anstatt in rechtsstaatlichen Verfahren versucht die "letzte Generation" ihre Ziele und Ansichten durch Straftaten aufzuzwingen. Sie akzeptieren keine anderen Ansichten, erheben den Anspruch, dass allein ihre Ansicht zutreffend ist und behaupten für eine ganze Generation zu sprechen. All dies sollte zu warnen geben, denn es ist die selbe Argumentation, welche auch seitens der Roten Armee Fraktion genutzt wurde. Eine weitere Radikalisierung ist also durchaus im Bereich des Möglichen. Teilweise fantasieren die Mitglieder selbst über eine weitere Radikalisierung, gar über die Entstehung einer grünen RAF (Begriff erstmals verwendet durch Tadzio Müller).
Zwar ist die "letzte Generation" derzeit noch keine real bestehende Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, es steht dennoch zu befürchten, dass sie sich zu einer solchen Gefahr hin entwickeln könnte. Die "letzte Generation" sollte daher als Beobachtungsfall eingestuft werden und durch den Verfassungsschutz, sowie den Geheimdienst streng überwacht werden. Eine mögliche Entwicklung hin zu einer weiteren linksextremistischen Terrororganisation, wie es einst die RAF war, muss unbedingt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindert werden.
Ziel der Petition ist es, dass das Bundesinnenministerium ein Vereinigungsverbot nach Art. 9, Abs. 2 GG für die "letzte Generation" ausspricht und außerdem einen Antrag zur Überwachung der Mitglieder der "letzten Generation" durch Verfassungsschutz und Geheimdienst stellt. Die "letzte Generation" soll also als Beobachtungsfall eingestuft werden.
Anmerkung zu Tadzio Müller: Er ist nicht nur Befürworter der "letzten Generation" sondern auch Mitbegründer von "Ende Gelände" und hat dort entsprechenden Einfluss, wegen seinen scharf zu kritisierenden öffentlichen Aussagen, sollte der Verfassungsschutz daher auch "Ende Gelände" überprüfen.
8.437
Die Entscheidungsträger*innen
Petition am 3. November 2022 erstellt