Kampanya güncellemesiBasistarif neu verhandeln! Keine Drei-Klassen-Medizin!Verfassungswidrigkeit wird Gesetz!
Elisabeth BrörkenMunich, Almanya
31 Ağu 2016
Meine lieben Unterstützer, im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales /Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch soll gem. § 32 Abs. 4 SGB XII n.F. nur noch höchstens der halbierte monatliche Beitrag für den Basistarif als "angemessener" Bedarf anerkannt werden. D.h. eine Zwangsversicherung im Basistarif wird für alle Bezieher von Grundsicherung zur Pflicht! Es wird also Pflicht, sich in einem Tarif zu versichern, der nicht bedarfsdeckend ist, weil zwangsläufig wesentlich höhere Behandlungskosten anfallen als nachher von der Versicherung erstattet werden. Eine beispiellose Entrechtung! Eine Zumutung! Um meiner Empörung Ausdruck zu verleihen, suche ich gegenwärtig einen Anwalt, der gegen dieses geänderte Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegt, voraussichtlich im Januar kommenden Jahres. Es wäre gut, wenn sich andere Betroffene anschließen würden, um eine Bürgerklage zu erheben. Bitte meldet Euch bei mir per Email, wenn Ihr Euch mitmachen wollt. Herzliche Grüße, Eure Elisabeth e-broerken@t-online.de
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