

ERFOLG: Ergebnis der Anhörung beim Familienausschuss war tiefste Betroffenheit - Nun muss es weitergehen, denn erstens muss geklärt werden, wie genau die Abgeordneten helfen können, zweitens muss der Gesundheitsausschuss mit in die Pflicht genommen werden. Die Verschickung in ein Kindererholungs-, oder -kurheim war eine medizinische Maßnahme. Sie kam nur auf ärztliche Anordnung zustande, erfolgte in ärztlich-pflegerisch geleitete Einrichtungen, die Kinder wurden von Schwestern und Pflegerinnen, oft ungelerntem Personal, betreut, in den Häusern gab es nur Bettenräume, durchgeführt wurden im Wesentlichen Liegekuren. Die Jugendämter stellten lediglich das Personal zur Begleitung der Bahnfahrten und sie überprüften auch die Häuser ab und an, zumindest, die eine pflegerische Leitung hatten, (bei ärztlicher Leitung entfiel die Jugendamtsüberprüfung). Aber darüber was, wann, wie und wie lange etwas in diesen Einrichtungen mit den Kindern geschah, entschied allein Gesundheits-Personal. Pädagogisches Personal wurde ausdrücklich, das kann man bisher allen Akten entnehmen, in diesen Einrichtungen nicht erwünscht. Es ist ein Gebot der Stunde, dass sich die Medizin und ihre politischen Vertreter:innen mit diesem bitteren Thema beschäftigen. Der Gesundheitsausschuss muss sich an der Aufarbeitung dieser Problematik beteiligen. Helft uns: Schreibt an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses, sie sollen sich der Aufarbeitung des Themas "Verschickungskinder" ebenfalls annehmen!