Unterhaltsvorschuss an die Bezugsdauer von Kindergeld anpassen!

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Das Problem

Ich bin eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern und wie viele in meiner Situation, habe ich nahezu die gesamte finanzielle und emotionale Verantwortung für ihre Erziehung sehr gern übernommen. Mit 18 Jahren endete der gesetzliche Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, obwohl meine Kinder weiterhin auf Unterstützung angewiesen waren und dafür auch Kindergeld bekamen.

In Deutschland endet die staatlich gesetzlich geregelte Zahlung von Unterhaltsvorschuss mit dem 18. Lebensjahr eines Kindes und soll jetzt von der CDU Familienministerin Karin Prien, sogar wieder mit 16 Jahren enden!  Warum?!

Die jetzige Bezugsdauer habe ich 2014, politisch hart erkämpft. Manuela Schwesig hat mich am Rande einer Veranstaltung damals angehört und sofort verstanden. Sie hat alles weitere veranlasst, nachdem ich ihr mitgeteilt habe, dass Kinder damals, längstens sechs Jahre oder nur bis zum 12. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss bekamen.

Das zinslose Darlehen für die Unterhaltspflichtigen Eltern, das oft folgenlos nicht zurückgezahlt oder von den Behörden auch nicht über Mahnbescheide eingeklagt wird, wird vom Staat direkt an die erziehende Person ausgezahlt, wenn der  Partner weder zahlen kann oder will! Auch das Jobcenter veranlasst Alleinerziehende dazu, wenn sie es aus welchen Gründen auch immer, noch nicht getan haben.

Bei näherer Betrachtung ist das 18. Lebensjahr nicht realitätsnah und verkennt die finanzielle Last und die kontinuierliche Verantwortung, die Eltern auch nach dem 18. Lebensjahr tragen, besonders wenn sie das Kindergeld immerhin bis zum 27. Lebensjahr erhalten können.

So investierte ich nicht nur mein ganzes Geld über 18 Jahre hinweg, sondern auch immense Zeit und Kraft in die Erziehung meiner Kinder, während mein Ex-Partner seine Zahlungen nur bis zum 18. Lebensjahr, als Vorschuss durch den Staat, für von zwei meiner drei Kinder leisten musste. Er hatte Glück, das dritte war bei dem Erlass 2015, der neuen Bezugsdauer schon über 18!

Durch die einerseits durch Karin Prien zu erwartende drastische Kürzung des Vorschusses, von immerhin zwei Jahren, welche sich übrigens auch gegen das Grundgesetz Art. 6, Absatz 5 richtet, wonach auch uneheliche Kinder gleich zu behandeln seien und die andererseits zum jetzigen Zeitpunkt bestehende Dauer beschränkende Unterstützung, auf das 18. Lebensjahr durch den Staat als Stellvertreter, entsteht eine große Lücke in der finanziellen Unterstützung von Erziehungsberechtigten, die mit ihren Kindern und erstrecht als kinderreiche und mit zusätzlichen beschäftigungsbedingten Herausforderungen, konfrontiert sind.  

Daher muss das zwölf Jahre alte Gesetz für den Unterhaltsvorschuss reformiert und der Realität Rechnung tragen, dass nämlich junge Erwachsene oft während des Studiums, der Berufsausbildung oder sogar beim Eintritt in den Arbeitsmarkt noch auf Unterstützung angewiesen sind. Daher muss die Dauer dem des Kindergeldes angepasst und nicht gekürzt sondern bei Bedarf verlängert werden! Zahlen muss die andere Partei, die das Leben zur Hälfte ermöglicht hat! Wer Ahhhhh sagt, muss auch bezahlen!

Statistiken belegen, dass mehr als die Hälfte der jungen Erwachsenen in Deutschland bei ihren Eltern wohnen bleibt, bis sie Mitte zwanzig sind. Viele von ihnen arbeiten in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder absolvieren noch eine Ausbildung. Der Unterhaltsvorschuss sollte daher an die Dauer des Kindergeldbezugs angepasst werden, um eine kontinuierliche Unterstützung zu gewährleisten, die es den Kindern ermöglicht, sich zu entwickeln und unabhängig zu werden.

Ich fordere die deutsche Regierung daher auf, die Unterhaltsvorschussregelung zu überarbeiten und bis längstens zum 27. Lebensjahr auszuweiten, respektive bis zur Beendigung des Kindergeldbezugs. Unterhalt ist Ehrensache!

Es ist an der Zeit, die Unterstützung für die nächste Generation zu verbessern und gleichzeitig die finanzielle Sicherheit für alleinerziehende Eltern zu gewährleisten. Überraschen Sie Singleeltern zum 8. Internationalen Tag Alleinerziehender, am 28. September 2026, mit der Anpassung des Unterhaltsvorschusses an die Bezugsdauer des Kindergeldes und nicht mit der Rolle-Rückwärts!

Bitte unterschreiben Sie diese Petition und helfen Sie mit, eine gerechtere Zukunft für unsere Kinder zu schaffen. Erziehung braucht Lobby!

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Wendula StrubePetitionsstarter*in62 Jahre alt, Großmutter, drei Kinder, Alleinerziehende, Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Entwerferin des INTERNATIONALEN TAG‘s ALLEINERZIEHENDER 28.09.2019, Handball, Kleingärtner, Yogi, Schwimmer und Radfahrer!

Die Entscheidungsträger*innen

Karin Prien
Karin Prien
Bundesfamilienministerin

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