

Liebe BELTRETTER und Unterstützer,
jetzt müssen wir rasch handeln! Denn in diesen Tagen wird im Bundestag das so genannte "Beschleunigungsgesetz" vorbereitet. Es soll die Planung von Großprojekten wie das des geplanten Belttunnels beschleunigen.
Wenn schon bei der bisherigen Planung solche Projekte wie der BER und Stuttgart 21 das Ergebnis sind: Was soll dann erst bei einer „Beschleunigung“ herauskommen? Helft mit und schreibt eine E-Mail an Cem Özdemir, den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses: cem.oezdemir@bundestag.de ! Schon Anfang kommender Woche soll die Gesetzesvorlage fertig sein. Bis dahin können wir zusammen noch etwas erreichen – auf konstruktive und sachliche Weise.
Unten folgt ein Musterschreiben.
Danke für Eure tolle Unterstützung!
Euer BELTRETTER Team
An Herrn
Cem Özdemir (MdB)
Vorsitzender des Verkehrsausschusses
im Deutschen Bundestag
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (BT-Drucksache 19/4459 )
TOP 6a der 25. Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 7.11.2018
Sehr geehrter Herr Özdemir,
bitte leiten Sie als Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Bundetages diese Stellungnahme an alle Ausschussmitglieder weiter.
Die Stellungnahme ist verbunden mit einem Appell an alle Ausschussmitglieder bei der abschließenden Beratung des Verkehrsausschusses zu beschließen, den obigen Gesetzentwurf nicht in die 2. und 3. Lesung des Bundestags einzubringen. Der Gesetzentwurf ist nicht geeignet, die in seiner Begründung (Gesetzentwurf Teil A, Kapitel II) enthaltene Zielsetzung zu verwirklichen, weil er nur Symptome bekämpft, nicht jedoch das eigentliche Problem an seiner Wurzel packt.
Grundsätzlich ist die angestrebte Beschleunigung der Planung, Genehmigung und des Baues von Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich zu begrüßen. Die Frustration von Industrie und Handel über schleppende Genehmigungsverfahren und deren Forderung nach einer Beschleunigung ist durchaus berechtigt. Zweifel sind jedoch angebracht, ob eine solche Beschleunigung mit dem am 7. November 2018 im Verkehrsausschuss zu beschließenden Gesetzentwurf erreichbar ist, denn die in ihm enthaltenen Maßnahmen werden zur Zielerreichung nur wenig beitragen.
Begründung
Das größte Potenzial für die Beschleunigung der Genehmigungsplanung und Erteilung der Baugenehmigung liegt im behördlichen Genehmigungsverfahren selbst. Das zeigt die gegenwärtige Praxis, die von schleppenden Verfahren von mehrjähriger Dauer geprägt ist.
Maßnahmen müssen vor allem auf eine qualitative Verbesserung der vom Vorhabenträger aufgestellten Genehmigungsplanung hinwirken.
Der Genehmigungsbehörde kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie muss vor allem in ihrer Prüfungsfunktion der vom Vorhabenträger eingereichten Genehmigungsunterlagen gestärkt werden. Die heute übliche kursorische, sprich oberflächliche Vorprüfung der Antragsunter-lagen muss in fachlicher und rechtlicher Hinsicht intensiviert und effizienter gemacht werden. Eine frühzeitige Beteiligung von Fachbehörden an dieser Vorprüfung wäre wünschenswert, ist aber in § 73 VerVfG nicht vorgesehen.
Bei erkannten Planungsmängeln sind die Unterlagen an den Antragsteller zur Nachbesserung zurück zu geben. Damit wird erreicht, dass die Genehmigungsbehörde das Anhörungsverfahren mit Planfeststellungsunterlagen von in fachlicher und rechtlicher Hinsicht akzeptabler Qualität eröffnen kann. Das ist heute in den meisten Verfahren nicht der Fall. Dies würde zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Einwendungen Dritter (Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange, Bürger und Umweltverbände) beitragen. Ferner hätte damit die Genehmigungsbehörde endlich die Möglichkeit, nicht nur den Bürgern, sondern auch den beteiligten Fachbehörden im eigentlichen Planfeststellungsverfahren verbindliche Fristen zur Stellungnahme vorzugeben. Das wäre ein weiterer wichtiger Beitrag zum Ziel, das Verfahren insgesamt in überschaubaren Zeiträumen zu bewältigen.
Ziel sollte es sein, dass im Anhörungsverfahren möglichst keine oder höchstens nur eine Planänderung erforderlich wird.
In diesem Zusammenhang ist auf die wesentliche Bedeutung der Anhörungstermine hinzuweisen. In ihnen werden im Diskurs zwischen Einwendern und Vorhabenträger unterschiedliche Auffassungen zu Fachfragen geklärt. Sie helfen der Genehmigungsbehörde bei der Beurteilung, ob und bei welchen Fragen die Planung nachgebessert werden muss oder welche Auflagen im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen sind. Ein Verzicht auf die Anhörungstermine wird nur zu einer Verlagerung der Klärung von aufgezeigten Planungsmängeln an die Verwaltungsgerichte führen.
Fazit:
Eine wesentliche Maßnahme zur Durchsetzung von Planungsbeschleunigung erfordert bei den Genehmigungsbehörden lediglich eine in der Zahl angemessene Aufstockung des Personals in fachlicher Hinsicht. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Länder bzw. des Bundes.
Es liegt aber auch auf der Hand, dass das weitgehend zersplitterte Planungsrecht zur materiellen Infrastruktur einer Vereinheitlichung bedarf. Das ist eine gewaltige Aufgabe. Das vorliegende Planungsbeschleunigungsgesetz ist jedoch dazu nicht geeignet.
Ich wäre Ihnen für die Durchsetzung einer Beschlussfassung im Sinne unserer Stellungnahme sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
XXX