Petition updateRettet die Ostsee! Den Bau des gigantischen Ostsee-Tunnels stoppen!Belttunnel: Man will uns veräppeln. Jetzt wehren!

BELTRETTER

Jan 11, 2018
Liebe BELTRETTER und Unterstützer,
will uns der Kieler Verkehrsminister veräppeln? Das gerade gestartete zweite Planänderungsverfahren zum Belttunnel ist nämlich eine einzige Farce. Da werden die Sorgen der Betroffenen und ihre Rechte mit Füßen getreten. Weiter unten findet Ihr gleich ein Schreiben, das Ihr per E-Mail oder Brief unbedingt senden solltet. Denn: Das sollten wir nicht mit uns machen lassen!
Worum gehts?
Um das zweite Planänderungsverfahren zum Belttunnel. Vor wenigen Tagen erst wurden Gemeinden und Umweltverbände informiert. Nicht aber Betroffene, Anwohner und die Öffentlichkeit. Zum einen also begrenzt der Kieler Verkehrsminister Bernd Buchholz das Anhörungsverfahren künstlich auf Verbände und Behörden, sodass unzählige unmittelbar Betroffene keine Chance haben, im zweiten Planänderungsverfahren mit ihren Sorgen und Bedenken gehört zu werden. Zum anderen hat das Verkehrsministerium die Frist für Stellungnahmen und Widersprüche drastisch verkürzt. Sie müssen bis zum 24. Januar vorliegen. Dabei umfassen die Planänderungsunterlagen, die die Verbände und Behörden zunächst sichten müssen, 110 Dokumente mit mehreren tausend Seiten.
Karin Neumann, unsere Sprecherin: „Der angeblich liberale Verkehrsminister sabotiert hier Beteiligungs- und damit Bürgerrechte. Handelt er nun für schleswig-holsteinische Wähler und in ihrem Interesse oder sieht er sich als helfende Hand der Dänen, die den Belttunnel wie es scheint auf Gedeih und Verderb durchsetzen wollen?“ Hendrick Kerlen, Vorsitzender des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, das auch Teil der BELTRETTER-Bewegung ist, ergänzt: „Aus unserer Sicht wäre eine Anhörung der Bürger bzw. der Öffentlichkeit im Hinblick auf die erneuten umweltrelevanten Planungsänderungen rechtlich zwingend gewesen. Dies hätte allerdings bedeutet, dass die gewünschte Beschleunigung des Verfahrens um einen Monat nicht hätte erreicht werden können. Dieser eine Monat ist dem Verkehrsminister aber anscheinend so wichtig, dass er mit der Nichtanhörung der betroffenen Öffentlichkeit und der Verkürzung der Anhörungsfrist ein erhebliches rechtliches Risiko einzugehen bereit ist.“
Also: Tun wir was! Danke, dass Ihr Euch einsetzt!
Unten mehr.
Liebe Grüße
Das BELTRETTER Team
Was zu tun ist:
Gleich dieses Schreiben per Post oder E-Mail versenden.
Per E-Mail an: planfeststellung@wimi.landsh.de
Per Post:
An:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Amt für Planfeststellung Verkehr
- Anhörungsbehörde -
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Absender:
XXX
Datum: XXX
Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) für die Errichtung einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) als Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby, deutscher Tunnelvorhabenabschnitt
Hier: Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung für zweite Planänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe erfahren, dass die Planunterlagen der Vorhabenträger für die Feste Fehmarnbeltquerung erneut geändert worden sind (2. Planänderung). Auf Ihrer Internetseite findet sich jedoch kein Hinweis hierauf. Auch öffentlich wurde diese Planänderung meines Wissens nach nicht bekanntgemacht. Offenbar wurden nur einzelne Personen aus dem Kreis der bisherigen Einwender hierüber informiert und dürfen Stellung nehmen.
Diese Vorgehensweise ist intransparent und unfair, sie schneidet uns Betroffenen das Wort ab. Ändert ein Vorhabenträger im Laufe eines Verfahrens Unterlagen, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit rechtlich geboten. Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr: Das Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Region Ostholsteins und darüber hinaus. Insbesondere seine Umweltauswirkungen sind dramatisch. Die hohe Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Erörterungstermin in Lübeck im Sommer 2017 belegt das erhebliche öffentliche Interesse an einer Information und Beteiligungsmöglichkeit. Dass die Reaktion der Vorhabenträger auf die in Lübeck vorgetragene Kritik jetzt hinter verschlossenen Türen erfolgt, zeigt, dass unsere Belange offenbar nicht ernst genommen werden und stellt eine Verletzung der behördlichen Pflicht zur Neutralität dar.
Der Umfang der neuerlichen Planänderungen (schon die tabellarische Übersicht über die Änderungen hat – so wird es berichtet – 65 Seiten!), belegt eindrücklich, dass das Vorhaben in der zuletzt öffentlich erörterten Fassung der Planunterlagen nicht planfeststellungsfähig war. Das haben wir immer gesagt. Die jetzigen Änderungen betreffen nahezu alle wichtigen Unterlagen zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Auswirkungen in Bauphase wie Betrieb. Zu besonders relevanten Themen (Sedimente! Notausgänge! Schweinswal! Risiken im Straßentunnel!) werden sogar gänzlich neue Unterlagen erstmals in das Verfahren eingebracht. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die das konkrete planfestzustellende Vorhaben und seine Auswirkungen betrifft, hat deshalb noch gar nicht stattgefunden!
Ich beantrage deshalb,
1. die erneut geänderten Planfeststellungsunterlagen für die Feste Fehmarnbeltquerung öffentlich auszulegen,
2. diese Auslegung vorher öffentlich bekanntzumachen;
3. jedem, dessen Belange berührt werden, Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen zu geben und
4. diese Stellungnahmen und Einwendungen öffentlich zu erörtern.
Das Interesse an einem „schnellen Planfeststellungsbeschluss“ kann eine Beschränkung von Beteiligungsrechten nicht rechtfertigen.
(Raum für weitere Ergänzungen/Anträge:) ………………………………………………………………………………………..……………………………………………………………………………………………..…………………………………………………………………………………………..………………………………………………………………………………………..……………………………………………………………………………………………..…………………………………………………………………………………………..
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Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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