
Alexander MayerFürth, Germany
Mar 6, 2014
Im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages wurde kürzlich ein Antrag abgelehnt, auch auf „Freischankflächen“ (Gästetische unter freiem Himmel) längere Ausschankzeiten zuzulassen. Biergärten dürfen in Bayern bis 23 Uhr betrieben werden - andere Bier- und Weintische von Gaststätten im Außenbereich wie in der Gustavstraße müssen bereits um 22 Uhr schließen.
Als nächstes wird der Antrag am 19. März im Kommunalausschuss beraten. Bitte unterstützen Sie uns, schreiben Sie höflich, aber auch deutlich und nachdrücklich in diesem Sinne den Abgeordneten im Kommunalausschuss. Wenden Sie sich an die Abgeordneten Ihres Vertrauens oder Ihrer politischen Richtung.
Die Adressen der Mitglieder des Kommunalausschusses finden Sie unter dem Link:
https://www.bayern.landtag.de/parlament/staendige-ausschuesse/ausschuss-fuer-kommunale-fragen-innere-sicherheit-und-sport/
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