

Unschuldige Hunde zahlen den Preis für politische Willkür.“


Unschuldige Hunde zahlen den Preis für politische Willkür.“
Das Problem
Stoppt die willkürliche Einstufung des American Bulldogs als „gefährlicher Hund“ in Niedersachsen – für Rechtssicherheit, Fairness und den Schutz verantwortungsvoller Halter
---
Warum ich diese Petition starte ?
Mein Name ist Klaudia, und ich lebe seit vielen Jahren als verantwortungsvolle Halterin und Züchterin von American Bulldogs in Niedersachsen.
Meine Hunde sind Teil meiner Familie – und ihre Sicherheit ist für mich unverhandelbar.
Doch seit Januar 2024 werde ich – gemeinsam mit vielen weiteren Betroffenen – durch eine Entscheidung belastet, die weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar ist:
In meiner Gemeinde wurde der American Bulldog plötzlich als „gefährlicher Hund“ eingestuft.
Das geschah:
ohne fachliche Basis
ohne neue Vorfälle
ohne statistische Belege
ohne Konsultation von Sachverständigen
und ohne einheitliche Regelung im Land
Diese Form der kommunalen Willkür zerstört Existenzen – und sie widerspricht klar den Grundsätzen, die Niedersachsen selbst nach außen vertritt.
---
Der zentrale Konflikt: Niedersachsen hat offiziell keine Rasseliste
Das Land Nedersachsen wirbt sogar ausdrücklich damit, keine Rasseliste zu führen und keine diskriminierende, rassebezogene Gefährlichkeitseinstufung vorzunehmen.
Doch wie kann es dann sein, dass einzelne Gemeinden dennoch:
eigene Listen erstellen,
eigene Gefährlichkeitseinstufungen erfinden
und massiv erhöhte Steuern verhängen?
Hier entsteht ein Widerspruch, der nicht nur fachlich falsch, sondern rechtlich heikel ist.
Ein Land ohne Rasseliste darf nicht zulassen, dass Kommunen ihre eigenen „Mini-Rasselisten“ erstellen.
Das verletzt:
den Gleichbehandlungsgrundsatz,
das Willkürverbot,
das Gebot der Verhältnismäßigkeit,
sowie den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung
Was diese Entscheidung für Betroffene bedeutet
Die Folgen sind fatal:
Existenzbedrohende Steuererhöhungen, die weder begründet noch verhältnismäßig sind
Stigmatisierung von Haltern, ohne Einzelfallprüfung oder Sachkundeinteresse
Bestandshunde, die jahrelang unauffällig lebten, werden plötzlich als „gefährlich“ behandelt
Zuchtbetriebe verlieren ihre Grundlage, weil Welpen aufgrund kommunaler Entscheidungen unvermittelbar werden
Tierheime drohen überlastet zu werden, obwohl die Tiere keine Gefahr darstellen.
Die Entscheidung wirkt sich direkt auf das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG aus.
Emotionale und psychische Belastungen durch Angst vor Abgabe oder Verlust eines geliebten Tieres.
Ich selbst habe nie – nicht einmal in 15 Jahren – einen Vorfall mit meinen Hunden gehabt.
Ich habe ordnungsgemäß gezüchtet, sozialisiert, ausgebildet und steuerehrlich gehandelt.
Und dennoch werde ich behandelt, als hätte ich etwas falsch gemacht.
Warum diese Einstufung falsch ist – rechtlich, fachlich, moralisch.
Experten sind sich seit Jahren einig:
Eine rassebasierte Gefährlichkeitsannahme ist wissenschaftlich nicht haltbar.
Gefährlichkeit entsteht durch:
Haltung
Erziehung
Unterforderung
falsche Hände
fehlende Sachkunde
Nicht durch Genetik.
Ein pauschaler Verdacht gegen eine ganze Rasse ist nicht nur unfair –
er ist unhaltbar und fällt unter das Willkürverbot des staatlichen Handelns.
Und das größte Paradox:
Züchter dürfen weiter züchten.
„Gefährliche“ Hunde dürfen weiter verkauft werden.Natürlich geht es wie immer, nur um das Geld und nicht um das Wohl des Tieres oder dr
Aber die Halter sollen gleichzeitig finanziell „bestraft“ werden?
Das ist nicht schlüssig, nicht logisch und nicht verhältnismäßig.
Unsere Forderungen.https://vm.tiktok.com/ZGdmH1fTN/
Wir fordern das Land Niedersachsen auf, dieser kommunalen Willkür sofort entgegenzuwirken und folgende Punkte umzusetzen:
1. Einheitliche Regelung im Land – ohne Rasselisten
Keine Gemeinde darf eigene „Mini-Rasselisten“ erstellen.
2. Abschaffung willkürlicher Steuererhöhungen
Hundesteuer darf kein Instrument zur Strafbesteuerung sein.
3. Einzelfallprüfung statt Pauschalverurteilung
Wesenstests, Sachkunde, Beratung – keine Vorurteile.
4. Bestandsschutz für alle bereits gehaltenen Hunde
Familien dürfen nicht zerstört werden, weil eine Verwaltung Meinung statt Fakten entscheidet.
5. Fachliche Grundlage für jede Entscheidung
Anerkannte kynologische Standards statt kommunaler Bauchentscheidungen.
6. Rechtliche Überprüfung bestehender kommunaler Listen
Im Einklang mit Landesrecht, Grundgesetz und Verhältnismäßigkeit.
Meine Bitte an euch
Ich kämpfe weiter – für meine Hunde, für meine Existenz, für Gerechtigkeit.
Aber ich kann und will diesen Kampf nicht alleine führen.
Bitte unterschreibt.
Bitte teilt.
Bitte helft, die Stimmen all jener hörbar zu machen, die unter dieser ungerechten Politik leiden – Menschen und Tiere gleichermaßen.
Gerechtigkeit entsteht nur, wenn wir gemeinsam laut werden.
Danke für eure Unterstützung.

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Das Problem
Stoppt die willkürliche Einstufung des American Bulldogs als „gefährlicher Hund“ in Niedersachsen – für Rechtssicherheit, Fairness und den Schutz verantwortungsvoller Halter
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Warum ich diese Petition starte ?
Mein Name ist Klaudia, und ich lebe seit vielen Jahren als verantwortungsvolle Halterin und Züchterin von American Bulldogs in Niedersachsen.
Meine Hunde sind Teil meiner Familie – und ihre Sicherheit ist für mich unverhandelbar.
Doch seit Januar 2024 werde ich – gemeinsam mit vielen weiteren Betroffenen – durch eine Entscheidung belastet, die weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar ist:
In meiner Gemeinde wurde der American Bulldog plötzlich als „gefährlicher Hund“ eingestuft.
Das geschah:
ohne fachliche Basis
ohne neue Vorfälle
ohne statistische Belege
ohne Konsultation von Sachverständigen
und ohne einheitliche Regelung im Land
Diese Form der kommunalen Willkür zerstört Existenzen – und sie widerspricht klar den Grundsätzen, die Niedersachsen selbst nach außen vertritt.
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Der zentrale Konflikt: Niedersachsen hat offiziell keine Rasseliste
Das Land Nedersachsen wirbt sogar ausdrücklich damit, keine Rasseliste zu führen und keine diskriminierende, rassebezogene Gefährlichkeitseinstufung vorzunehmen.
Doch wie kann es dann sein, dass einzelne Gemeinden dennoch:
eigene Listen erstellen,
eigene Gefährlichkeitseinstufungen erfinden
und massiv erhöhte Steuern verhängen?
Hier entsteht ein Widerspruch, der nicht nur fachlich falsch, sondern rechtlich heikel ist.
Ein Land ohne Rasseliste darf nicht zulassen, dass Kommunen ihre eigenen „Mini-Rasselisten“ erstellen.
Das verletzt:
den Gleichbehandlungsgrundsatz,
das Willkürverbot,
das Gebot der Verhältnismäßigkeit,
sowie den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung
Was diese Entscheidung für Betroffene bedeutet
Die Folgen sind fatal:
Existenzbedrohende Steuererhöhungen, die weder begründet noch verhältnismäßig sind
Stigmatisierung von Haltern, ohne Einzelfallprüfung oder Sachkundeinteresse
Bestandshunde, die jahrelang unauffällig lebten, werden plötzlich als „gefährlich“ behandelt
Zuchtbetriebe verlieren ihre Grundlage, weil Welpen aufgrund kommunaler Entscheidungen unvermittelbar werden
Tierheime drohen überlastet zu werden, obwohl die Tiere keine Gefahr darstellen.
Die Entscheidung wirkt sich direkt auf das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG aus.
Emotionale und psychische Belastungen durch Angst vor Abgabe oder Verlust eines geliebten Tieres.
Ich selbst habe nie – nicht einmal in 15 Jahren – einen Vorfall mit meinen Hunden gehabt.
Ich habe ordnungsgemäß gezüchtet, sozialisiert, ausgebildet und steuerehrlich gehandelt.
Und dennoch werde ich behandelt, als hätte ich etwas falsch gemacht.
Warum diese Einstufung falsch ist – rechtlich, fachlich, moralisch.
Experten sind sich seit Jahren einig:
Eine rassebasierte Gefährlichkeitsannahme ist wissenschaftlich nicht haltbar.
Gefährlichkeit entsteht durch:
Haltung
Erziehung
Unterforderung
falsche Hände
fehlende Sachkunde
Nicht durch Genetik.
Ein pauschaler Verdacht gegen eine ganze Rasse ist nicht nur unfair –
er ist unhaltbar und fällt unter das Willkürverbot des staatlichen Handelns.
Und das größte Paradox:
Züchter dürfen weiter züchten.
„Gefährliche“ Hunde dürfen weiter verkauft werden.Natürlich geht es wie immer, nur um das Geld und nicht um das Wohl des Tieres oder dr
Aber die Halter sollen gleichzeitig finanziell „bestraft“ werden?
Das ist nicht schlüssig, nicht logisch und nicht verhältnismäßig.
Unsere Forderungen.https://vm.tiktok.com/ZGdmH1fTN/
Wir fordern das Land Niedersachsen auf, dieser kommunalen Willkür sofort entgegenzuwirken und folgende Punkte umzusetzen:
1. Einheitliche Regelung im Land – ohne Rasselisten
Keine Gemeinde darf eigene „Mini-Rasselisten“ erstellen.
2. Abschaffung willkürlicher Steuererhöhungen
Hundesteuer darf kein Instrument zur Strafbesteuerung sein.
3. Einzelfallprüfung statt Pauschalverurteilung
Wesenstests, Sachkunde, Beratung – keine Vorurteile.
4. Bestandsschutz für alle bereits gehaltenen Hunde
Familien dürfen nicht zerstört werden, weil eine Verwaltung Meinung statt Fakten entscheidet.
5. Fachliche Grundlage für jede Entscheidung
Anerkannte kynologische Standards statt kommunaler Bauchentscheidungen.
6. Rechtliche Überprüfung bestehender kommunaler Listen
Im Einklang mit Landesrecht, Grundgesetz und Verhältnismäßigkeit.
Meine Bitte an euch
Ich kämpfe weiter – für meine Hunde, für meine Existenz, für Gerechtigkeit.
Aber ich kann und will diesen Kampf nicht alleine führen.
Bitte unterschreibt.
Bitte teilt.
Bitte helft, die Stimmen all jener hörbar zu machen, die unter dieser ungerechten Politik leiden – Menschen und Tiere gleichermaßen.
Gerechtigkeit entsteht nur, wenn wir gemeinsam laut werden.
Danke für eure Unterstützung.

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Petition am 23. November 2025 erstellt