Umzug LvD: Beschwerde nach § 5

Umzug LvD: Beschwerde nach § 5

Das Problem

Die Unterzeichner/innen legen hiermit Beschwerde nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt Kempen ein. 

Die Beschwerde wird mit folgendem Sachverhalt begründet:

Der Schulausschuss der Stadt Kempen hat in seinen Sitzungen am 17.03.2022 und am 10.09.2024 bei den Entscheidungen für den Umzug der Schule wesentliche Stellungnahmen unberücksichtigt gelassen:

·        Die von der Schulkonferenz am 19.01.2022 eingereichte Stellungnahme wurde zwar in der Sitzung vom 17.03.2022 besprochen, eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den schulischen Argumenten erfolgte auf Ausschussebene nicht. Die Ausschüsse verlagerten diese Auseinandersetzung in den Dialog zwischen Schule und Verwaltung. Das Ergebnis dieses Dialogs, der Beschlussvorschlag C, wurde in der Sitzung am 10.09.2024 nicht diskutiert, sondern von allen stimmberechtigten Ausschussmitgliedern ohne Nachfragen abgelehnt.

·        Die Stellungnahmen der beratenden Mitglieder

o   Jörn Willmund (Stadtschulpflegschaft)

o   Benedikt Waerder (Schulleiter Luise-von-Duesberg-Gymnasium)

wurden unberücksichtigt gelassen.

 

Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den von der Schule vorgelegten Sachargumenten hat damit insgesamt während des zweijährigen Prozesses nicht stattgefunden.

FAZIT:   Die Schule sieht in dem Verhalten der Ausschussmitglieder eine Missachtung des konstruktiven Weges, der von Verwaltung und Schule in einem längeren Prozess ausgehandelt wurde. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger ist auf dieser Grundlage nur schwer vorstellbar. Für den Schulsanierungsprozess bedeutet die Ausschussentscheidung eine große Belastung. Die Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung, Sanierungsplanungen an pädagogischen Gesichtspunkten zu orientieren, ist unserer Ansicht nach nicht mehr gegeben. Nach den Aussagen von Unfallkasse NRW und Montagstiftung  ist die Phase Null „die entscheidende Phase zu Beginn des Planungsprozesses. In ihr werden alle wichtigen Phasen für den Bauprozess gestellt.“ [1]

Wenn schon bei der Standortwahl die Nutzerbedarfe unberücksichtigt bleiben, ist für den weiteren Prozess eine ähnliche Haltung zu erwarten.  

 

 

 

Benedikt Waerder, OStD

Schulleiter

Luise-von-Duesberg-Gymnasium


 
[1] UK NRW/Montagstiftung (Hg.), Gute gesunde Schulen planen und bauen, Berlin/Seelze 22012, S. 51

2.082

Das Problem

Die Unterzeichner/innen legen hiermit Beschwerde nach § 5 der Hauptsatzung der Stadt Kempen ein. 

Die Beschwerde wird mit folgendem Sachverhalt begründet:

Der Schulausschuss der Stadt Kempen hat in seinen Sitzungen am 17.03.2022 und am 10.09.2024 bei den Entscheidungen für den Umzug der Schule wesentliche Stellungnahmen unberücksichtigt gelassen:

·        Die von der Schulkonferenz am 19.01.2022 eingereichte Stellungnahme wurde zwar in der Sitzung vom 17.03.2022 besprochen, eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den schulischen Argumenten erfolgte auf Ausschussebene nicht. Die Ausschüsse verlagerten diese Auseinandersetzung in den Dialog zwischen Schule und Verwaltung. Das Ergebnis dieses Dialogs, der Beschlussvorschlag C, wurde in der Sitzung am 10.09.2024 nicht diskutiert, sondern von allen stimmberechtigten Ausschussmitgliedern ohne Nachfragen abgelehnt.

·        Die Stellungnahmen der beratenden Mitglieder

o   Jörn Willmund (Stadtschulpflegschaft)

o   Benedikt Waerder (Schulleiter Luise-von-Duesberg-Gymnasium)

wurden unberücksichtigt gelassen.

 

Eine vertiefte Auseinandersetzung mit den von der Schule vorgelegten Sachargumenten hat damit insgesamt während des zweijährigen Prozesses nicht stattgefunden.

FAZIT:   Die Schule sieht in dem Verhalten der Ausschussmitglieder eine Missachtung des konstruktiven Weges, der von Verwaltung und Schule in einem längeren Prozess ausgehandelt wurde. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger ist auf dieser Grundlage nur schwer vorstellbar. Für den Schulsanierungsprozess bedeutet die Ausschussentscheidung eine große Belastung. Die Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung, Sanierungsplanungen an pädagogischen Gesichtspunkten zu orientieren, ist unserer Ansicht nach nicht mehr gegeben. Nach den Aussagen von Unfallkasse NRW und Montagstiftung  ist die Phase Null „die entscheidende Phase zu Beginn des Planungsprozesses. In ihr werden alle wichtigen Phasen für den Bauprozess gestellt.“ [1]

Wenn schon bei der Standortwahl die Nutzerbedarfe unberücksichtigt bleiben, ist für den weiteren Prozess eine ähnliche Haltung zu erwarten.  

 

 

 

Benedikt Waerder, OStD

Schulleiter

Luise-von-Duesberg-Gymnasium


 
[1] UK NRW/Montagstiftung (Hg.), Gute gesunde Schulen planen und bauen, Berlin/Seelze 22012, S. 51

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Petition am 12. September 2024 erstellt