Schluss mit nächtlicher Ruhestörung durch Nachbarn!


Schluss mit nächtlicher Ruhestörung durch Nachbarn!
Das Problem
Mein Name ist Andreas Müller, 51 Jahre aus Saarbrücken. In regelmäßigen Abständen werde ich in meiner Nachtruhe durch einen Mieter aus dem angrenzenden Nachbarhaus gestört! Der alkoholisierte Lärmverursacher hört dann extrem laute Musik in der Zeit von 22 Uhr bis 3 Uhr morgens - dann ist an Schlaf nicht zu denken. Ein persönliches klärendes Gespräch war bisher nicht möglich. Ich habe daher bereits mehrfach die Polizei gerufen, die hat aber wenig Handhabe. Sie kann den Störenfried lediglich ermahnen, falls dieser überhaupt die Tür öffnet. Ist die Polizei fort, dann macht der Ruhestörer unbehelligt weiter, auch um 3 Uhr oder sonntags um 6 Uhr morgens – und man steht ohnmächtig und völlig frustriert da.
Das Ordnungsamt habe ich vor einem Monat bereits zweimal angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Meinen Vermieter und den Eigentümer des Nachbarhauses habe ich ebenso informiert. Die unternehmen jedoch wenig bis nichts, die kassieren lediglich Miete!
Eine zivilrechtliche Unterlassungsklage wegen Ruhestörung mit Hilfe eines Anwalts ist viel zu langwierig und mit Kosten verbunden!
Ich finde, es braucht allgemeine und schnellere Lösungen, um derartige nächtlichen Ruhestörungen zu beenden.
Meine Forderung: Ordnungskräfte müssen gesetzlich legitimiert werden, bei (nächtlicher) Ruhestörung durch Musikanlagen die Wohnung öffnen und mindestens die Lautsprecher konfiszieren zu dürfen. Diese Gegenstände sollten erst durch Zahlung eines Ordnungsgeldes wieder zur Verfügung gestellt werden.
Für Autofahrer gibt es bei Verstößen Punkte oder gar Führerscheinentzug. Das sollte für Ruhestörung jeglicher Art auch gelten. Bislang sind solche Ruhestörer in ihrer Handlungsweise geschützt und müssen der Polizei noch nicht einmal die Tür öffnen.
Lärm macht krank!
Viele Grüße aus Saarbrücken
Andreas Müller

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Das Problem
Mein Name ist Andreas Müller, 51 Jahre aus Saarbrücken. In regelmäßigen Abständen werde ich in meiner Nachtruhe durch einen Mieter aus dem angrenzenden Nachbarhaus gestört! Der alkoholisierte Lärmverursacher hört dann extrem laute Musik in der Zeit von 22 Uhr bis 3 Uhr morgens - dann ist an Schlaf nicht zu denken. Ein persönliches klärendes Gespräch war bisher nicht möglich. Ich habe daher bereits mehrfach die Polizei gerufen, die hat aber wenig Handhabe. Sie kann den Störenfried lediglich ermahnen, falls dieser überhaupt die Tür öffnet. Ist die Polizei fort, dann macht der Ruhestörer unbehelligt weiter, auch um 3 Uhr oder sonntags um 6 Uhr morgens – und man steht ohnmächtig und völlig frustriert da.
Das Ordnungsamt habe ich vor einem Monat bereits zweimal angeschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Meinen Vermieter und den Eigentümer des Nachbarhauses habe ich ebenso informiert. Die unternehmen jedoch wenig bis nichts, die kassieren lediglich Miete!
Eine zivilrechtliche Unterlassungsklage wegen Ruhestörung mit Hilfe eines Anwalts ist viel zu langwierig und mit Kosten verbunden!
Ich finde, es braucht allgemeine und schnellere Lösungen, um derartige nächtlichen Ruhestörungen zu beenden.
Meine Forderung: Ordnungskräfte müssen gesetzlich legitimiert werden, bei (nächtlicher) Ruhestörung durch Musikanlagen die Wohnung öffnen und mindestens die Lautsprecher konfiszieren zu dürfen. Diese Gegenstände sollten erst durch Zahlung eines Ordnungsgeldes wieder zur Verfügung gestellt werden.
Für Autofahrer gibt es bei Verstößen Punkte oder gar Führerscheinentzug. Das sollte für Ruhestörung jeglicher Art auch gelten. Bislang sind solche Ruhestörer in ihrer Handlungsweise geschützt und müssen der Polizei noch nicht einmal die Tür öffnen.
Lärm macht krank!
Viele Grüße aus Saarbrücken
Andreas Müller

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Petition am 28. Juni 2020 erstellt