UM Kaffee-Mobil am Rhein soll bleiben!

Das Problem

Basler Zeitung:

Der Schock sitzt tief bei Pola Rapatt. Die Co-Geschäftsführerin vom Unternehmen Mitte (UM), dem grössten Kaffeehaus in Basel, muss bis Ende Jahr den Standort des beliebten Kaffee-Mobils am Rhein aufgeben. Seit neun Jahren findet man das dreirädrige Gefährt täglich am Oberen Rheinweg in Basel, in der Nähe der Münsterfähre. Dort können Passanten entweder an einem der kleinen Bistrotischchen ihren Kaffee geniessen oder im Becher mitnehmen. 

«Dieses Jahr wurde der Verkaufsstandort zum ersten Mal ausgeschrieben», schildert Rapatt die Situation. Natürlich habe sich das Unternehmen Mitte als langjähriger Nutzer daraufhin beworben. «Doch erhalten hat die Bewilligung jemand anderes.» Anfang November teilte ihr die Allmendverwaltung Basel den Entscheid mit. Demnach wird per März 2023 am Oberen Rheinweg ein neuer Anbieter den Platz besetzen.

Halb so wild, könnte man denken – schliesslich handelt es sich beim besagten Gebiet um Allmend. Einen Anspruch auf den Platz hat das UM in diesem Sinn also nicht. Doch was Rapatt besonders bitter aufstösst, ist die Tatsache, dass ihr Unternehmen an der Standortidee massgeblich beteiligt war. «Wir haben den Standort geschaffen – zuvor gab es nicht einmal ein Zufahrtsrecht.» Das Ganze wirke auf sie sehr befremdlich: «Es ist ein wenig so, als ob das Floss neu ausgeschrieben würde.»

Über die Jahre habe man viel investiert, um das Projekt zum Laufen zu bringen. «Dass es nun an jemanden anderen weitergegeben wird, sobald es erfolgreich ist und rentiert, ist schon ein Schock.»

Beim zuständigen Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) gibt man zu: «Wir haben den Standort damals auf Initiative des Unternehmens Mitte hin lanciert, welches ihn nun zehn Jahre bespielt hat.» Man verstehe darum auch die Enttäuschung der bisherigen Betreiber. 

Doch gemäss Nicole Ryf, Co-Leiterin Kommunikation beim BVD, ist diese Ausschreibung gesetzlich bedingt. Auf Anfrage schreibt sie: «Die Beanspruchung des öffentlichen Raums durch kommerzielle Sondernutzungen ist gemäss § 38 des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) auszuschreiben, wenn absehbar ist, dass sich mehrere geeignete Interessierte darum bewerben wollen.»

Ausserdem müsse ein Standort nach spätestens zehn Jahren sowieso neu ausgeschrieben werden. «Das gilt beispielsweise auch für die Buvetten.» Die wiederkehrenden Ausschreibungen würden eine hohe Qualität des Angebots sicherstellen und ermöglichen, dass immer wieder Neues entstehen kann.  

Als Auswahlkriterien seien insbesondere die Bespielung des Standorts – etwa Infrastruktur, Gestaltung, Quartierverträglichkeit und Autarkheit – sowie die Nachhaltigkeit zentral gewesen, so Ryf. «Wer mit seinem oder ihrem Konzept die Kriterien am besten erfüllt, erhält den Zuschlag.» 

Pola Rapatt hat jedoch den Eindruck, vor allem in Zusammenhang mit dem Stromverbrauch falsch beurteilt worden zu sein: «Zum Beispiel wird uns ein Abzug gemacht, weil wir kein Solarpanel auf dem Dach des Kaffee-Mobils haben – dabei hatten wir das ursprünglich. Leider erwies es sich aber als unpraktisch, ineffektiv und unsachgemäss.» Aus diesem Grund habe man mit der IWB eine gute Stromversorgung installiert. «Wir finden es unfair, nun dafür abgestraft zu werden», so Rapatt. «Wir sind ein erfahrener, funktionierender Betrieb. Den kann man nicht vergleichen mit einem Konzept, welches die Antragsprosa erfüllt.» Aus diesem Grund werde sie gegen den Entscheid nun Einspruch einlegen. 

Wer den Standort in Zukunft bespielen wird, ist noch nicht bekannt. Nicole Ryf vom BVD schreibt: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir hierzu keine Angaben machen.» 

 

 

 

avatar of the starter
daniel häniPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 425 Unterschriften erreicht

Das Problem

Basler Zeitung:

Der Schock sitzt tief bei Pola Rapatt. Die Co-Geschäftsführerin vom Unternehmen Mitte (UM), dem grössten Kaffeehaus in Basel, muss bis Ende Jahr den Standort des beliebten Kaffee-Mobils am Rhein aufgeben. Seit neun Jahren findet man das dreirädrige Gefährt täglich am Oberen Rheinweg in Basel, in der Nähe der Münsterfähre. Dort können Passanten entweder an einem der kleinen Bistrotischchen ihren Kaffee geniessen oder im Becher mitnehmen. 

«Dieses Jahr wurde der Verkaufsstandort zum ersten Mal ausgeschrieben», schildert Rapatt die Situation. Natürlich habe sich das Unternehmen Mitte als langjähriger Nutzer daraufhin beworben. «Doch erhalten hat die Bewilligung jemand anderes.» Anfang November teilte ihr die Allmendverwaltung Basel den Entscheid mit. Demnach wird per März 2023 am Oberen Rheinweg ein neuer Anbieter den Platz besetzen.

Halb so wild, könnte man denken – schliesslich handelt es sich beim besagten Gebiet um Allmend. Einen Anspruch auf den Platz hat das UM in diesem Sinn also nicht. Doch was Rapatt besonders bitter aufstösst, ist die Tatsache, dass ihr Unternehmen an der Standortidee massgeblich beteiligt war. «Wir haben den Standort geschaffen – zuvor gab es nicht einmal ein Zufahrtsrecht.» Das Ganze wirke auf sie sehr befremdlich: «Es ist ein wenig so, als ob das Floss neu ausgeschrieben würde.»

Über die Jahre habe man viel investiert, um das Projekt zum Laufen zu bringen. «Dass es nun an jemanden anderen weitergegeben wird, sobald es erfolgreich ist und rentiert, ist schon ein Schock.»

Beim zuständigen Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) gibt man zu: «Wir haben den Standort damals auf Initiative des Unternehmens Mitte hin lanciert, welches ihn nun zehn Jahre bespielt hat.» Man verstehe darum auch die Enttäuschung der bisherigen Betreiber. 

Doch gemäss Nicole Ryf, Co-Leiterin Kommunikation beim BVD, ist diese Ausschreibung gesetzlich bedingt. Auf Anfrage schreibt sie: «Die Beanspruchung des öffentlichen Raums durch kommerzielle Sondernutzungen ist gemäss § 38 des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) auszuschreiben, wenn absehbar ist, dass sich mehrere geeignete Interessierte darum bewerben wollen.»

Ausserdem müsse ein Standort nach spätestens zehn Jahren sowieso neu ausgeschrieben werden. «Das gilt beispielsweise auch für die Buvetten.» Die wiederkehrenden Ausschreibungen würden eine hohe Qualität des Angebots sicherstellen und ermöglichen, dass immer wieder Neues entstehen kann.  

Als Auswahlkriterien seien insbesondere die Bespielung des Standorts – etwa Infrastruktur, Gestaltung, Quartierverträglichkeit und Autarkheit – sowie die Nachhaltigkeit zentral gewesen, so Ryf. «Wer mit seinem oder ihrem Konzept die Kriterien am besten erfüllt, erhält den Zuschlag.» 

Pola Rapatt hat jedoch den Eindruck, vor allem in Zusammenhang mit dem Stromverbrauch falsch beurteilt worden zu sein: «Zum Beispiel wird uns ein Abzug gemacht, weil wir kein Solarpanel auf dem Dach des Kaffee-Mobils haben – dabei hatten wir das ursprünglich. Leider erwies es sich aber als unpraktisch, ineffektiv und unsachgemäss.» Aus diesem Grund habe man mit der IWB eine gute Stromversorgung installiert. «Wir finden es unfair, nun dafür abgestraft zu werden», so Rapatt. «Wir sind ein erfahrener, funktionierender Betrieb. Den kann man nicht vergleichen mit einem Konzept, welches die Antragsprosa erfüllt.» Aus diesem Grund werde sie gegen den Entscheid nun Einspruch einlegen. 

Wer den Standort in Zukunft bespielen wird, ist noch nicht bekannt. Nicole Ryf vom BVD schreibt: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir hierzu keine Angaben machen.» 

 

 

 

avatar of the starter
daniel häniPetitionsstarter*in
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 28. November 2022 erstellt