

Liebe Unterstützer*innen!
Die Bundestagswahl und das geplante TV-Duell rücken näher. Deshalb wollen wir den Druck erhöhen und gemeinsam Programmbeschwerden bei den öffentlich-rechtlichen Sendern einreichen. Wir sind fast 70.000 Unterzeichnende – wenn jede Person, die dieses Update erhält, mitmacht, können wir viel bewegen!
Ich bin wirklich beeindruckt, wie viele Menschen sich unserer Petition „Triell statt Duell – Habeck gehört in die TV-Debatte!” angeschlossen haben – vielen Dank dafür! Gemeinsam zeigen wir, dass wir nicht bereit sind, die einseitige Einladungspraxis hinzunehmen. Lasst uns die verbleibende Zeit nutzen, um den Druck auf die Entscheidungsträger*innen zu erhöhen und unseren Stimmen Gehör zu verschaffen.
Hierfür findet ihr weiter unten eine Vorlage für eine persönliche Programmbeschwerde, die ihr per E-Mail an die ARD (programmbeschwerde@daserste.de) senden oder in wenigen Schritten direkt über das ZDF-Formular einreichen könnt.
Ich möchte euch einladen, die Kommentarspalte der Petitionsseite zum Aufblühen zu bringen: Kommentiert mit einer Blume, damit wir sehen, dass ihr die Programmbeschwerde eingereicht habt. 🌻
Herzlichen Dank für eure Unterstützung – wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg.
Viele Grüße
Max Maendler
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Programmbeschwerde-Vorlage
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An die ARD-Zuschauerredaktion, den ZDF-Fernsehrat sowie die zuständigen Intendant*innen
Betreff: Programmbeschwerde bezüglich der geplanten TV-Duelle zur Bundestagswahl 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich eine formale Beschwerde gegen die geplante Durchführung der TV-Duelle ausschließlich zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz.
Deutschland steht vor einer richtungsweisenden Bundestagswahl unter historisch denkwürdigen Bedingungen. Die geplante Fernsehdebatte zwischen den Kanzlerkandidat:innen ist ein zentraler Bestandteil der politischen Meinungsbildung vieler Bürgerinnen und Bürger. Ihre Entscheidung, ausschließlich Friedrich Merz (CDU) und Olaf Scholz (SPD) zu einem direkten Duell einzuladen, greift zu kurz. Ich fordere ZDF und ARD auf, diese Entscheidung zu überdenken und anstelle eines Duells ein Triell zu veranstalten, in dem auch Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) vertreten ist. Die Entscheidung, einen Kandidaten der aktuellen Regierung auszuschließen, weil er einen Prozentpunkt hinter dem anderen liegt, halte ich für ungerechtfertigt und nicht nachvollziehbar.
Im Anschluss finden Sie die Gründe, die für eine Teilnahme Robert Habecks, sowie eine Erweiterung des klassischen TV-Duells in ein TV-Triell sprechen. Angesichts der knappen Vorlaufzeit bis zur Wahl und der damit verbundenen Dringlichkeit bitte ich Sie, diese Programmbeschwerde unverzüglich an die jeweils zuständigen Rundfunkräte, Intendant*innen und/oder Fernsehräte weiterzuleiten.
1. Widerspruch gegen die Grundsätze des Medienstaatsvertrags
Gemäß § 26 Abs. 2 MStV, sind die Rundfunkveranstalter verpflichtet, die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit zu achten und eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darzustellen. Diese Verpflichtung ist im Wahlkampf umso relevanter, wenn es um ein so zentrales Format wie die TV-Debatte zur Bundestagswahl geht – eine Veranstaltung, die maßgeblich zur politischen Meinungsbildung beiträgt.
Im Format des TV-Duells werden die Spitzenkandidaten aus Regierung und Opposition einander gegenübergestellt. Aktuelle Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen e.V. zeigen jedoch: Die Grünen liegen mit 14 % nahezu gleichauf mit der SPD (15 %), in der Kanzlerfrage liegt Robert Habeck mit 25 % klar vor Olaf Scholz (16 %) (Quellen: ZDF Politbarometer und ARD Infratest dimap). Angesichts dieser Zahlen kann die SPD nicht automatisch als alleiniger Spitzenkandidat betrachtet werden. Beide Kandidaten erzielen bei den Wähler:innen starken Zuspruch. Durch den Verzicht auf eine der beiden Personen wird die politische Realität nicht vollständig abgebildet. Der Ausschluss von Robert Habeck ignoriert die Tatsache, dass die Grünen als zweitstärkste Regierungspartei vertreten sind und mit dem Vizekanzler eine maßgebliche Rolle in der aktuellen Regierung innehaben. Des Weiteren verpflichtet § 6 MStV die Sender dazu, ihre Berichterstattung unabhängig und sachlich zu gestalten. Die einseitige Einladung von lediglich zwei Kanzlerkandidaten verstößt gegen diesen Grundsatz und trägt nicht zu einer umfassenden Informationsvermittlung bei. Zudem regelt § 42 MStV, dass politische Parteien während Wahlkämpfen unter fairen Bedingungen ihre Positionen darstellen können. Eine Debatte, die eine der stärksten Parteien und ihren Kanzlerkandidaten ausschließt, widerspricht diesem Grundsatz und beeinträchtigt die Chancengleichheit im Wahlkampf erheblich. Die redaktionelle Entscheidung kommt hingegen einer Vorfestlegung der Redaktion („aussichtsreichsten Herausforderer“) hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Teilnehmenden gleich und mindert damit die Chancen des nicht berücksichtigen Spitzenkandidaten.
2. Chancengleichheit der Regierungsparteien wird nicht gewährleistet
Der Ausschluss der Grünen aus der TV-Debatte verletzt das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien gem. Artikel 21 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz Artikel 3 Absatz 1 GG. Dieses verfassungsrechtlich gewährleistete Recht vermittelt den Anspruch, dass alle politischen Parteien nach ihrer Bedeutung Möglichkeiten haben, am politischen Wettbewerb gemäß der gewählten Formate teilzunehmen. Ein Sonderformat für Spitzenkandidaten muss in Anbetracht der gegenwärtigen Ausgangssituation auch den Spitzenkandidaten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbeziehen.
Die Grünen sind aktuell Teil der Bundesregierung und haben Regierungsverantwortung übernommen. Ein Duell-Format führt zu einer unausgewogenen Darstellung der momentanen politischen Kräfteverhältnisse. Ein Triell ist daher notwendig, um eine faire Gegenüberstellung aller relevanten politischen Akteure zu gewährleisten.
Bei der Bundestagswahl 2021 wurde dieses Format bereits erfolgreich eingesetzt und bot den Wählerinnen und Wählern eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Durch die Wiederaufnahme dieses Formats würden die öffentlich-rechtlichen Sender nicht maßgeblich von ihrem redaktionellen Sendungskonzept abweichen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem jüngsten Beschluss vom 05.06.2024, Az. 13 B 494/24, die Bedeutung der Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf betont. Insbesondere die Teilnahme an spezifischen TV-Formaten wurde als notwendig erachtet, wenn das redaktionelle Sendungskonzept nicht maßgeblich beeinträchtigt und das Grundrecht der Rundfunkfreiheit nicht gefährdet wird. Das Urteil besagt, dass „…die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Auswahl des Teilnehmerkreises auch bei redaktionellen Sendungen über das Willkürverbot hinaus zusätzliche Beschränkungen durch das sog. Prinzip der abgestuften Chancengleichheit unterliegen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben danach die Parteien auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.“
3. Gefahr einer unausgewogenen Debatte durch enge Vertrautheit der Teilnehmer
Ein Duell in der derzeit angedachten Konstellation forciert den kritischen Austausch zwischen zwei ehemaligen und potentiell künftigen Koalitionspartnern. Dies birgt das Risiko, dass die Debatte auf bekannte Narrative reduziert wird und kritische, kontroverse Themen nicht in der notwendigen Tiefe diskutiert werden. Durch Ausschluss einer dritten, in der derzeitig aktiven Regierung abgestellten politischen Stimme, könnten die beiden vorgesehenen Spitzenkandidaten wichtige Punkte der aktuellen Politik aus Eigeninteresse aus der Debatte raushalten und gemeinsam weniger Angriffsfläche bieten, was ihre Positionen beiderseits unrechtmäßig stärken würde. Ein Triell mit allen drei Spitzenvertretern könnte hier für eine ausgewogene Auseinandersetzung auf Basis demokratischer Interessenvertretung sorgen.
Begründete Forderung
Ich fordere Sie daher mit Nachdruck auf, das geplante TV-Duell in ein Triell zu erweitern und Robert Habeck als Vertreter der Grünen einzubeziehen, um den demokratischen Prinzipien der Chancengleichheit, Vielfalt und umfassenden Meinungsbildung gerecht zu werden. Diese Forderung basiert auf folgenden wesentlichen Punkten:
· Gesetzliche Verpflichtung zur Chancengleichheit: Der Medienstaatsvertrag (§ 26 Abs. 2, § 6, § 42 MStV) und das Grundgesetz (Art. 21 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG) fordern eine gleichberechtigte Teilnahme aller relevanten Parteien an Wahlkampf-Formaten. Die aktuellen Umfragewerte belegen, dass sowohl die Grünen als auch die SPD eine vergleichbare politische Bedeutung haben und daher gleichermaßen vertreten sein müssen.
· Unzureichende Abbildung der politischen Realität: Ein Duell-Format spiegelt nicht die aktuelle Regierungs- und Oppositionsstruktur wider. Die Grünen sind als Regierungspartei mit dem Vizekanzler eine tragende Säule der derzeitigen Bundesregierung und müssen in einer fairen Debatte vertreten sein, um den Wählerinnen und Wählern eine realitätsnahe Entscheidungsgrundlage zu bieten.
· Einfache Umsetzung durch ein bewährtes Format: Das Triell-Format wurde bereits 2021 erfolgreich eingesetzt und könnte mit minimalem organisatorischen Aufwand erneut genutzt werden, ohne das bestehende redaktionelle Konzept maßgeblich zu verändern.
· Sicherung einer kritischen und ausgewogenen Debatte: Ein Duell zwischen ehemaligen Koalitionspartnern birgt die Gefahr einer unkritischen Auseinandersetzung. Ein Triell würde die notwendige inhaltliche Tiefe und Differenzierung in der Diskussion fördern und eine breite Meinungsvielfalt gewährleisten.
Ich bitte Sie, diese Beschwerde gemäß Ihrer Beschwerdeordnung schnellstmöglich zu prüfen und mir Ihre Entscheidung mitzuteilen. Angesichts der Notwendigkeit einer ausgewogenen Berichterstattung beabsichtige ich, mich auch an private Sender zu wenden, um für die Durchführung eines Triells als angemessenes Format zu werben.
Mit freundlichen Grüßen
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Weitere Links:
ARD: https://hilfe.ard.de/
ZDF: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/gremien-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-104.html