Titel: Verbesserung der Anerkennung und Unterstützung von Gewaltopfern im Opferentschädigu

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Daniela Iseler und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich fordere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Digitales auf, die Verfahren zur Opferentschädigung grundlegend zu reformieren und den Umgang mit Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Trotz vorliegender Gutachten, ärztlicher Befunde und dokumentierter körperlicher sowie psychischer Schäden werden Anträge auf Opferentschädigung beim Landesamt für Soziales in vielen Fällen abgelehnt oder erheblich verzögert.

Dabei zeigen sich insbesondere folgende strukturelle Probleme:

Ablehnung trotz umfangreicher Nachweise:

Selbst bei vorhandenen Gutachten, Arztberichten, Fotos und Zeugenaussagen wird die Kausalität der Schäden wiederholt infrage gestellt.

Systematische Benachteiligung bei „Aussage gegen Aussage“:

Gerade bei häuslicher Gewalt, die häufig ohne Zeugen stattfindet, führt die Einstellung von Strafverfahren dazu, dass Betroffene im Entschädigungsverfahren faktisch benachteiligt werden.

Unzureichendes Verständnis für Traumafolgestörungen:

Erkrankungen wie Depressionen oder komplexe posttraumatische Belastungsstörungen (kPTBS) werden in ihrer oft verzögerten Entwicklung nicht ausreichend anerkannt.

Entscheidungen ohne ausreichende medizinische Einordnung:

Komplexe gesundheitliche Zusammenhänge werden teilweise ohne angemessene Gewichtung fachärztlicher Einschätzungen bewertet.

Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer:

Entscheidungen dauern häufig Monate bis Jahre, teils sogar Jahrzehnte ! , obwohl sich Betroffene in existenziellen Notlagen befinden.

Belastender Umgang mit Betroffenen:

Der Umgangston wird vielfach als unsensibel und zusätzlich belastend erlebt.

Unzureichende Gewährung vorläufiger Leistungen:

Unterstützungsleistungen während laufender Verfahren werden zu selten oder zu spät gewährt.

Persönliche Betroffenheit:

Ich selbst habe sämtliche der oben genannten Punkte im Verfahren erlebt.

Trotz vorliegender Nachweise wurde mein Antrag abgelehnt bzw. angezweifelt. Die lange Verfahrensdauer sowie die wiederholte Infragestellung meiner Erkrankungen haben meine Situation zusätzlich verschärft.

Ich leide infolge der erlebten Gewalt an einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung (kPTBS) sowie an einer schweren Depression. Gerade bei solchen Erkrankungen ist es besonders belastend, wenn Betroffene im Entschädigungsverfahren erneut in eine Rechtfertigungsposition gedrängt werden.

Das Verfahren, das eigentlich Schutz und Unterstützung bieten soll, wird so selbst zu einer zusätzlichen psychischen Belastung.

Forderungen:

Ich fordere daher:

Eine beweiserleichterte Anerkennungspraxis, insbesondere bei häuslicher Gewalt

Eine verpflichtende und stärkere Gewichtung medizinischer Fachgutachten

Eine verbindliche Berücksichtigung von Spätfolgen psychischer Traumata

Klare und verbindliche Bearbeitungsfristen

Eine verpflichtende Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit traumatisierten Betroffenen

Einen niedrigschwelligen Zugang zu vorläufigen Leistungen während laufender Verfahren

Begründung:

Ein System, das Opfer schützen und unterstützen soll, darf nicht dazu führen, dass Betroffene erneut belastet, angezweifelt oder strukturell benachteiligt werden.

Die derzeitige Praxis führt in vielen Fällen zu zusätzlichem Leid und untergräbt das Vertrauen in staatliche Unterstützungssysteme.

Eine Reform ist notwendig, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Gewaltopfern gerecht zu werden.

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Nele GerschPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Daniela Iseler und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich fordere das Ministerium für Arbeit, Soziales und Digitales auf, die Verfahren zur Opferentschädigung grundlegend zu reformieren und den Umgang mit Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Trotz vorliegender Gutachten, ärztlicher Befunde und dokumentierter körperlicher sowie psychischer Schäden werden Anträge auf Opferentschädigung beim Landesamt für Soziales in vielen Fällen abgelehnt oder erheblich verzögert.

Dabei zeigen sich insbesondere folgende strukturelle Probleme:

Ablehnung trotz umfangreicher Nachweise:

Selbst bei vorhandenen Gutachten, Arztberichten, Fotos und Zeugenaussagen wird die Kausalität der Schäden wiederholt infrage gestellt.

Systematische Benachteiligung bei „Aussage gegen Aussage“:

Gerade bei häuslicher Gewalt, die häufig ohne Zeugen stattfindet, führt die Einstellung von Strafverfahren dazu, dass Betroffene im Entschädigungsverfahren faktisch benachteiligt werden.

Unzureichendes Verständnis für Traumafolgestörungen:

Erkrankungen wie Depressionen oder komplexe posttraumatische Belastungsstörungen (kPTBS) werden in ihrer oft verzögerten Entwicklung nicht ausreichend anerkannt.

Entscheidungen ohne ausreichende medizinische Einordnung:

Komplexe gesundheitliche Zusammenhänge werden teilweise ohne angemessene Gewichtung fachärztlicher Einschätzungen bewertet.

Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer:

Entscheidungen dauern häufig Monate bis Jahre, teils sogar Jahrzehnte ! , obwohl sich Betroffene in existenziellen Notlagen befinden.

Belastender Umgang mit Betroffenen:

Der Umgangston wird vielfach als unsensibel und zusätzlich belastend erlebt.

Unzureichende Gewährung vorläufiger Leistungen:

Unterstützungsleistungen während laufender Verfahren werden zu selten oder zu spät gewährt.

Persönliche Betroffenheit:

Ich selbst habe sämtliche der oben genannten Punkte im Verfahren erlebt.

Trotz vorliegender Nachweise wurde mein Antrag abgelehnt bzw. angezweifelt. Die lange Verfahrensdauer sowie die wiederholte Infragestellung meiner Erkrankungen haben meine Situation zusätzlich verschärft.

Ich leide infolge der erlebten Gewalt an einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung (kPTBS) sowie an einer schweren Depression. Gerade bei solchen Erkrankungen ist es besonders belastend, wenn Betroffene im Entschädigungsverfahren erneut in eine Rechtfertigungsposition gedrängt werden.

Das Verfahren, das eigentlich Schutz und Unterstützung bieten soll, wird so selbst zu einer zusätzlichen psychischen Belastung.

Forderungen:

Ich fordere daher:

Eine beweiserleichterte Anerkennungspraxis, insbesondere bei häuslicher Gewalt

Eine verpflichtende und stärkere Gewichtung medizinischer Fachgutachten

Eine verbindliche Berücksichtigung von Spätfolgen psychischer Traumata

Klare und verbindliche Bearbeitungsfristen

Eine verpflichtende Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit traumatisierten Betroffenen

Einen niedrigschwelligen Zugang zu vorläufigen Leistungen während laufender Verfahren

Begründung:

Ein System, das Opfer schützen und unterstützen soll, darf nicht dazu führen, dass Betroffene erneut belastet, angezweifelt oder strukturell benachteiligt werden.

Die derzeitige Praxis führt in vielen Fällen zu zusätzlichem Leid und untergräbt das Vertrauen in staatliche Unterstützungssysteme.

Eine Reform ist notwendig, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Gewaltopfern gerecht zu werden.

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Nele GerschPetitionsstarter*in

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