#TINklusiveUni, jetzt! Für trans*, inter* und nicht-binäre Personen

#TINklusiveUni, jetzt! Für trans*, inter* und nicht-binäre Personen
Mit dieser Petition wenden wir uns als Zusammenschluss Berliner Studierender an die Berliner Hochschulen und Steffen Krach, den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung im Senat von Berlin.
Wir fordern Sie auf, die strukturelle Diskriminierung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen (abgekürzt TIN) an den Berliner Hochschulen zu beenden!
Noch immer erfahren TIN Personen in unserer Gesellschaft Diskriminierung und Ausgrenzung bis hin zu Gewalt. Wenn dies auch an Hochschulen stattfindet, werden sie in ihrer Entfaltung und Möglichkeit des Wissenserwerbs eingeschränkt. Auch wenn sich Hochschulen gegen Diskriminierung aussprechen und das Hochschulgesetz sie zu einem aktiven Einsatz gegen jede Art von Diskriminierung verpflichtet, so herrschen aktuell immer noch TIN-feindliche Strukturen.
Die aktuelle Situation:
Aktuell ist eine Änderung von Namens- und/oder Geschlechtseintrag an den meisten Hochschulen erst nach einer amtlichen Änderung im Personenstandsregister möglich. Dies erfolgt derzeit entweder über ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) oder nach §45b des Personenstandsgesetzes (PStG). Diese Verfahren werden scharf kritisiert, denn beide sind langwierig und das Verfahren nach TSG mit beträchtlichen Kosten verbunden. Außerdem sind die Verfahren diskriminierend, pathologisierend und teilweise verfassungswidrig. Deshalb sind sie nicht für alle TIN Personen zugänglich oder möglich. Die Hochschulen müssen reagieren und TIN Personen eine selbstbestimmte Namens- und Personenstandsänderung unabhängig von einer rechtlichen Änderung durch TSG oder §45b PStG ermöglichen!
Ohne eine niedrigschwellige Änderungsmöglichkeit von Namen und Personenstand wird vielen TIN Personen der Alltag an der Hochschule und im Arbeitsleben enorm erschwert. Denn dann werden TIN Personen oft unter falschem Namens- und/oder Geschlechtseintrag in den Systemen der Hochschule geführt. Das hat unter anderem zur Folge, dass sie nicht mit ihrem richtigen Namen, Anreden und/oder Pronomen angesprochen werden, beispielsweise in Teilnehmer*innenlisten, in den Hochschulmailadressen oder den Online-Systemen. Durch die Verwendung unzutreffender, früherer Namen kommt es zu Zwangsoutings. Auch außerhalb der Hochschule kommen TIN Personen immer wieder in schwierige und unangenehme Situationen, wenn beispielsweise der Name auf ihrem Zeugnis nicht mit dem Namen in der Bewerbung übereinstimmt und sie gezwungen sind, sich vor einem*einer potentiellen Arbeitgeber*in zu outen.
Diese Situation stellt für viele TIN Personen eine extreme psychische Belastung dar.
TIN Studierende und Mitarbeiter*innen müssen selbstbestimmt darüber entscheiden dürfen, ob und wenn ja, wann, wie und wo sie sich wie outen wollen!
COVID-19 hat die Situation weiter verschärft:
Vorher mussten Studierende auf Verständnis von Dozierenden hoffen, damit diese sie nicht
mit dem im System registrierten, falschen Namen ansprechen. Mit der Umstellung auf Online-Lehre wegen COVID-19 tritt hier eine weitere Verschärfung ein. So war bei vielen Programmen der Online-Lehre keine Änderung des Namens durch Studierende selbst möglich. Damit gingen Zwangsoutings einher, denen sich TIN Personen nicht entziehen konnten.
In einem Kurzgutachten kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu dem Schluss, dass eine Namensänderung bei TIN Personen auch ohne amtliche Vornamensänderungen vollzogen werden kann. Das heißt, sowohl in internen Hochschulangelegenheiten, wie Campus-Informationssystemen, Prüfungsregistern oder Anwesenheitslisten, als auch in externen Kontexten wie Zeugnissen, Semestertickets und Studierendenausweisen, ist es für die Hochschulen möglich, den selbst gewählten Namen von TIN Personen zu verwenden, auch wenn dieser (noch) nicht amtlich geändert wurde!
Wir fordern konkret:
- Ein unterschriebener Antrag reicht zur Änderung des Namens- und/oder Geschlechtseintrags! Liegt ein ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag, entsprechend des Musterantrags der AG Trans*Hopo vor, so sind alle notwendigen Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllt. Es sind keine weiteren Nachweise, wie beispielsweise über ein begonnenes behördliches oder gerichtliches Namens- oder Personenstandsverfahren, ärztlich-psychologische Nachweise oder der dgti- Ergänzungsausweis erforderlich. Es besteht kein Ermessensspielraum der Hochschule bei der Antragsbewilligung. Das bedeutet Selbstbestimmung für TIN Personen!
- Die Regelungen für die Änderung von Namens- und/oder Geschlechtseintrag in den Datenbanken der Hochschulen sind berlinweit einheitlich und transparent! An vielen Hochschulen wird auf Basis von Einzelfällen entschieden, was zu Unsicherheiten auf Seiten der Antragsteller*innen führt. Es fehlt an einheitlichen Regelungen. Wir wollen ein niedrigschwelliges Verfahren, welches transparent auf den Webseiten der Hochschulen beschrieben wird.
- Eine reibungslose Änderung von Namens- und/oder Geschlechtseintrag wird nicht nur in internen, sondern auch in externen Dokumenten der Hochschule ermöglicht! Studierende und Mitarbeiter*innen können ihren Namens- und/oder Geschlechtseintrag sowohl in den hochschulinternen Datenbanken (Teilnehmer*innenlisten, E-Learning-Systeme, Mailadressen etc.), als auch in den von der Hochschule ausgestellten Dokumenten (Urkunden, Arbeitszeugnisse etc.) ändern, ggf. auch rückwirkend.
- Es wird maximale Selbstbestimmung und Flexibilität bei der Änderung von Namen und/oder Geschlechtseintrag ermöglicht! TIN Personen können selbst entscheiden, mit welchen Namen sie wo geführt werden und welche Pronomen und Anrede wann für sie benutzt werden. Namen, Anrede und Pronomen in der Mailadresse, in den E-Learning-Systemen, auf dem Zeugnis etc. dürfen voneinander abweichen. Dies ermöglicht es TIN Personen, selbstbestimmt zu entscheiden, wann und wo sie sich outen möchten.
- Mitarbeiter*innen und Lehrpersonal werden für die Anliegen von TIN Personen sensibilisiert! Verwaltungsmitarbeiter*innen sind über den rechtlichen Rahmen zur Änderung von Namens- und/oder Geschlechtseintrag in Deutschland und insbesondere an ihrer Hochschule zu informieren. Sie können TIN Personen sensibel und respektvoll beraten.
Fazit:
Wenn TIN Personen sich outen, müssen sie ernst genommen und respektiert werden.
Hochschulen verfügen über den rechtlichen Handlungsspielraum und sind als an die Verfassung gebundene Institutionen dazu verpflichtet, Änderungen des registrierten Namens- und/oder Geschlechtseintrags vorzunehmen, auch wenn diese von den Einträgen im Personenstandsregister abweichen und ein Verfahren nach TSG oder PStG noch nicht abgeschlossen ist oder gar nicht angestrebt wird.
Eine niedrigschwellige Änderung von Namens- und/oder Geschlechtseintrag trägt dazu bei, dass die Hochschulen zu Orten werden, an denen TIN Personen frei studieren, arbeiten, lernen und ihre Talente entfalten können.
Bitte unterzeichnet diese Petition, um die Diskriminierung von trans*, inter* und nicht- binären Personen an den Berliner Hochschulen zu beenden.
Verbreitet unser Anliegen mit dem Hashtag: #TINklusiveUni
Solidarische Grüße,
Berliner Studierende.
Wir haben unser Anliegen auch in einem Offenen Brief an Staatssekretär Krach und die Berliner Hochschulen zusammengefasst: https://bit.ly/TINklusiv
Erstunterzeichner*innen sind:
- AStA FU Berlin
- AStA der HWR Berlin
- AStA der khb
- AStA TU Berlin
- AStA der UdK Berlin
- Prof. Dr. Maureen Maisha Auma, Hochschule Magdeburg-Stendal/TU Berlin
- Prof. Dr. Hanna Meißner, TU Berlin
- Prof. Dr. Gülay Çağlar, FU Berlin
- Robin Celikates, Professor für Sozialphilosophie, FU Berlin
- Smilla Ebeling, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Projekt Gendering MINT digital, Teilprojekt HU Berlin
- freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
- FSI-Charité
- FSI GIP, FU Berlin
- FSI*OSI, FU Berlin
- GLADT e.V.
- Grüne Jugend Berlin
- Prof. Dr. Sabine Hark, TU Berlin
- Melanie Hinz, Professorin für Theaterpädagogik, UdK Berlin
- Dipl.-Psych. René_ Rain Hornstein, SFU Berlin in Koop. mit TU Braunschweig
- Dr.in Sarah Huch, wiss. Koordinatorin Gender und Diversity im Fachbereich BCP, FU Berlin
- Jugendnetzwerk Lambda Berlin-Brandenburg e.V., Jugendverband von und für schwule, lesbische, bi-, trans*, inter*, queere (LSBTIQ*) Jugendliche in Berlin und Brandenburg
- Jusos Berlin
- LAG QueerGrün, Bündnis 90/Die Grünen Berlin
- LGBTI-Referat im Referent_innen-Rat der HU-Berlin
- Margherita-von-Brentano-Zentrum, FU Berlin
- Medical Students for Choice
- Nicht.Binär.Berlin (https://nonbinary.berlin/de/
- Queer Community der HWR Berlin
- Queeres Jugendzentrum Berlin-Mitte
- Queer Lexikon e.V.
- Queer Referat der BHT
- Queer Referat der Charité
- Referent_innen-Rat HU Berlin
- Ina Rosenthal , Leiterin RuT - Offene Initiative lesbischer Frauen
- Studierendenparlament der Evangelischen Hochschule Berlin
- StuPa-Ausschuss für Gleichstellung und Soziales, UdK Berlin
- StuPa-Ausschuss für interkulturelle Diversität, Empowerment und Antidiskriminierung, UdK Berlin
- Spinnboden Lesbenarchiv&Bibliothek e.V., Berlin
- Triq Berlin - TransInterQueer e.V.
- Prof. Dr. Christian Volk, FU Berlin
- Sebastian Walter, MdA, Sprecher für Antidiskriminierungspolitik und Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin
- Dr. Gisela Wolf, Psychologische_ Psychotherapeut_in