Petition updateINSOLVENZSCHUTZ anpassen+ Schadensregulierung für URLAUBER~BUNDESREGIERUNG IN DIE PFLICHT

Die HOFFNUNG aus Schadenersatz muss noch nicht untergehen

Anita weinbergerBergisch Gladbach, Germany
Oct 1, 2019

Die Lobby setzte sich durch
Dass die Deckungssumme zu niedrig ist, überrascht Experten nicht. Verbraucherschützer kritisieren die Begrenzung schon lange, bei der jüngsten Revision des Gesetzes 2017 plädierte sogar das Justizministerium für eine Grenze von 300 Millionen Euro. Aber die Lobby der Reiseveranstalter setzte sich durch, es blieb bei 110 Millionen Euro. Denn eine höhere Versicherungssumme hätte auch deutlich höhere Beitragszahlungen bedeutet.

 

Zurich und Bundesjustizministerium sind verschiedener Ansicht
Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."

Laut der EU-Richtlinie für Pauschalreisen müssen alle Mitgliedsstaaten einen wirksamen Schutz für Kundengelder haben. Wie sie das machen, ist ihnen überlassen. Deutschland hat sich für die Versicherungslösung entschieden. "Die 110 Millionen Euro sind eine deutsche Eigenheit und so nicht in der EU-Richtlinie vorgesehen", erläutert Beate Wagner, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Immerhin: Das Justizministerium bereitet jetzt ein Forschungsprojekt vor, in dem geprüft werden soll, ob es bessere Möglichkeiten zur Absicherung von Kundengeldern gibt und wie die anderen EU-Länder das machen. Eigentlich sollte das Projekt zwei Jahre dauern, doch in Berlin dämmert es, dass die Regierung so viel Zeit nicht hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht davon aus, dass die Thomas-Cook-Insolvenz ein Fall für die Staatshaftung werden kann. "Die Bundesregierung hat die EU-Richtlinie schlecht umgesetzt", sagte Felix Methmann, juristischer Referent für Mobilität und Reisen. Die Policen seien kein wirksamer Schutz der Kundengelder, wie in der EU-Richtlinie gefordert. Geschädigte könnten deshalb gegen die Bundesrepublik klagen. 

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