Theoretische Fahrerlaubnisprüfung auch auf Bulgarisch; Reform der Ziffer 7.3.1. der FeV

Das Problem

In Anlage 7.1.3 der Fahrerlaubnisverordnung ist vorgesehen, dass die theoretische Fahrerlaubnisprüfung außer auf Deutsch auch auf 12 weiteren Sprachen abgelegt werden kann. Die Liste ist willkürlich, gleichwohl abschließend und es gibt keine Bestrebungen der Bundesregierung, diese zu novellierten. Sie stellt jedoch eine Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft dar. Es ist nicht nachvollziehbar, warum etwa Kroatisch und Rumänisch zu den möglichen Sprachen zählen, nicht jedoch Bulgarisch. Die bulgarische Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland begehrt im Zuge der Liberalisierung des Binnen- und Arbeitsmarktes und der Personenfreizügigkeit, die Prüfung auch auf Bulgarisch ablegen zu dürfen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur europäischen Integration und ermöglicht auch Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, Zugang zu einer hochwertigen und zuverlässigen, deutschen Fahrerlaubnisausbildung. Dadurch soll aber auch vermieden werden, dass Bulgaren in Unkenntnis der europäischen Regeln ihre Fahrerlaubnis in Bulgarien machen, obwohl sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben. Eine Fahrerlaubnisprüfung auf Bulgarisch würde zusätzlich die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die Justiz erheblich entlasten und auch ein Stück Rechtssicherheit für die Bulgaren in Deutschland erreichen.

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Anton JosovPetitionsstarter*in
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Das Problem

In Anlage 7.1.3 der Fahrerlaubnisverordnung ist vorgesehen, dass die theoretische Fahrerlaubnisprüfung außer auf Deutsch auch auf 12 weiteren Sprachen abgelegt werden kann. Die Liste ist willkürlich, gleichwohl abschließend und es gibt keine Bestrebungen der Bundesregierung, diese zu novellierten. Sie stellt jedoch eine Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft dar. Es ist nicht nachvollziehbar, warum etwa Kroatisch und Rumänisch zu den möglichen Sprachen zählen, nicht jedoch Bulgarisch. Die bulgarische Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland begehrt im Zuge der Liberalisierung des Binnen- und Arbeitsmarktes und der Personenfreizügigkeit, die Prüfung auch auf Bulgarisch ablegen zu dürfen. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt zur europäischen Integration und ermöglicht auch Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, Zugang zu einer hochwertigen und zuverlässigen, deutschen Fahrerlaubnisausbildung. Dadurch soll aber auch vermieden werden, dass Bulgaren in Unkenntnis der europäischen Regeln ihre Fahrerlaubnis in Bulgarien machen, obwohl sie sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben. Eine Fahrerlaubnisprüfung auf Bulgarisch würde zusätzlich die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die Justiz erheblich entlasten und auch ein Stück Rechtssicherheit für die Bulgaren in Deutschland erreichen.

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Die Entscheidungsträger*innen

Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr
Deutscher Bundestag
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Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz
Deutscher Bundestag
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