

THÜRINGEN
"Die Kommunen haben () zu entscheiden, ob sie in die vorhandene Population eingreifen sollen und welche Maßnahmen ggf. zu einer Tierschutz-gerechten Reduzierung des Tauben-Bestandes geeignet sind."
Zunächst die Frage, ob ein "solches Eingreifen tatsächlich vorhanden ist."
Geklärt werden muss auch, ob ein einzelnes Tier ein Fundtier oder ein herrenloses Tier ist. Daraus leitet sich die Zuständigkeit ab.
Handelt es sich um Fundtiere, können "durchaus die Zuständigkeiten der lokalen Veterinär-Überwachung- bzw. Kommunalbehörden berührt sein".
"Unabhängig von der rechtlich problematischen Einordnung hält das Land Thüringen bereits aktuell Fördergelder für investive Projekte des Tierschutzes bereit. Diese werden anhand der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes vergeben. Besagte Richtlinie war bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Es ist vorgesehen, diese Fördermöglichkeit anhand einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift zu erhalten."
"Mit der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll ein Beitrag zum Tierschutz im Hinblick auf eine qualitative und quantitative Unterbringung insbesondere von herrenlosen, gemäß Tierschutzgesetz (TierSchG) eingezogenen oder weggenommen, Tieren sowie unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren und Fundtieren in Thüringen geleistet werden."
'Im Vergleich zum nunmehr auslaufenden Richtlinientext soll ab dem Jahr 2024 neben den Tierheimen, Tierheim-ähnlichen Einrichtungen und Tiergärtnerrischen Einrichtungen, welche die genannten Tiergarten aufnehmen und versorgen, eine Möglichkeit zur Beantragung von Fördergeldern geschaffen werden."
"Die Zuwendungen für die benannten Zwecke werden an gemeinnützige Trägerinnen und Träger oder an Gemeinden und Landkreise, die Träger dieser Einrichtungen sind, gewährt. Insofern ist bereits vorgesehen, eine Möglichkeit zur Unterstützung solcher Taubenhaus-Projekte, wie sie von Ihnen der Sache nach beschrieben werden, zu schaffen."
In Thüringen existieren bereits erfolgreiche vereinsgeführte Projekte, welche nach dem Modell betreuter Taubenschläge diese Tiere versorgen - wie "in Erfurt und Jena, die auch im Jahr 2023 mit dem Thüringer Tierschutzpreis vom Land geehrt wurden."
Hier der Link zu den ersten Tauben-Petition-Beschlüssen
https://www.change.org/p/tauben-untern-rettungsschirm-ins-bundestierschutzgesetz/u/32408589
Ein Beschluss vom Land Bremen steht noch aus - kommt wohl im April - Aber gute Nachrichten verbreiten sich schnell - Also dann mal her damit - Es geht auf alle Fälle auch um das erste Taubenhaus in Bremen -
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/tauben-haus-bremen-brill-100.html
Hier ein Link zu einer Petition, die wichtig ist / mir sehr wichtig ist, die aber erst sichtbar läuft, wenn sie fünf Menschen unterschrieben haben -