Petition updateTauben untern Rettungsschirm / ins BundestierschutzgesetzEin Rosenkäfer - ein Glückskäfer - für das Land BERLIN - für erstes Stadttauben-Management - DANKE -
Cornelia MerkelBaden-Baden, Germany
Feb 2, 2024

Post aus Berlin

vom Abgeordnetenhaus BERLIN 

Hier ein Auszug:

"... Unabhängig davon, plant Berlin ein Taubenmanagement, ähnlich dem von der Petentin beschriebenen Projekt der Stadt Augsburg. Das von der Berliner Landestierschutzbeauftragten initiierte Management soll gemeinsam mit den Berliner Bezirken umgesetzt werden. Hauptbestandteil dieses Projektes ist die Errichtung betreuter Taubenschläge, in denen die Tiere artgerecht gefüttert und in denen Taubeneier zur Populationskontrolle gegen Gips-Eier ausgetauscht werden sollen.

Ein Fütterungsverbot von Stadttauben, wie es von der Petentin kritisch bewertet wird, gibt es in Berlin nicht. Die zuständigen Behörden gehen lediglich gegen das vereinzelt festgestellte übermäßige Ausbringen von Futter auf öffentlichem Straßenland auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes vor, da es zu starken Verschmutzungen und dem Anlocken von Gesundheitsschädlichen führt."

"Die Bearbeitung Ihrer Eingabe haben wir mit diesem Schreiben abgeschlossen."

Auch, wenn das Land Berlin das mit dem Taubenmanagement im Alleingang geschafft hat, ist es wichtig, alle - positiven - Kräfte zu bündeln und im Geiste zusammenzuarbeiten.

Für ALLE noch ausstehenden Beschlüsse der 15 Landtage, kann das Land Berlin Vorreiter-Rolle - Vorbild sein.

Ich - WIR - die Stadttauben sagen DANKE an Berlin - Danke an Dr. Kathrin Herrmann, Landestierschutzbeauftragten von Berlin - 

https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1317303.php

Um die "Drei Musketiere" 'fast' zu zitieren -

"EINE für ALLE - ALLE für EINE"

Das zeichnet eine Gesellschaft aus.

Und hier noch eine kurze, aber wichtige Nachricht aus Sachsen-Anhalt: "Denjenigen Taubenfreunden und Kommunen, die Tauben freiwillig versorgen und letztlich deren Bestand regulieren möchten, wurde dies durch die bisher in Sachsen-Anhalt geltende Einstufung der verwilderten Stadttauben als Schädlinge erschwert. Im September 2023 wurde die Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes dahingehend geändert, dass Stadttauben nunmehr nicht mehr als Schädlinge gelten. Dies erleichtert die Versorgung der Stadttauben, zum Beispiel in Taubenschlägen, verpflichtet allerdings nicht dazu.'

Später - nach einem Beschluss zur Petition - mehr...

 

 

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