Heute wurde von der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und dem Deutschen Hospiz-und Palliativverband ein gemeinsamer Vorschlag zur gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention veröffentlicht. Ziel ist es, damit bundesweit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Angebote der Suizidprävention zu schaffen. „Die Debatte um ein entsprechendes Gesetz muss zeitnah im Bundestag geführt und das Suizidpräventionsgesetz noch vor einer gesetzlichen Regelung zur Beihilfe zum Suizid verabschiedet werden“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des DHPV.
DGS und DHPV fordern u.a. die Aufklärung über Suizid und seine weitreichenden Folgen; bundesweite - auch niederschwellige und aufsuchende Beratungsangebote sowie schnelle interventionelle Hilfe; Suizidprävention als wichtigen Aspekt der Gesundheitsfürsorge zu verstehen; Suizidalität und Suizidprävention als Pflichtthemen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Angehörige der medizinischen, pflegerischen und sozialen Berufsgruppen zu verankern und die Begrenzung von Gelegenheiten zum Suizid durch z.B. bauliche Maßnahmen. In dem Dokument werden diese Forderungen begründet sowie Vorschläge, an welchen Stellen eine gesetzliche Verankerung erfolgen könnte, gemacht. Nun ist es wichtig, diese Forderungen auch den Politikern vorzustellen, damit im Zuge der zu erwartenden Regelung des assistierten Suizids VORHER dafür gesorgt wird, die PRÄVENTION gesetzlich zu verankern.
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