Gisela MüllerGermany
Jul 16, 2015
Liebe Unterzeichner/-innen, liebe Unterstützer/-innen, der Petitionsausschuss hat mit Schreiben vom 10. Juni 2015 auf die Petition geantwortet, aber in einer derart oberflächlichen Art und Weise und unvollständig, dass ich mich gezwungen sah, dieses mit Schreiben vom 6. Juli 2015 gegenüber dem Petitionsausschuss zu beanstanden. Die Argumente, die der Petitonsausschuss gegen eine Neufassung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung vorbringt, sind nicht haltbar. Da der Petitionsausschuss in der Sache keine überzeugenden Argumente hat, aber (noch) nicht bereit ist, die Petition aufzugreifen, ist es notwendig, dass die Petition weiterläuft. Die Einzelheiten erfahrt Ihr hier: http://justizunrecht.wordpress.com/eine-antwort-des-petitionsauschusses . Ich werde die Petition weiter betreiben und hoffe auch weiterhin auf Eure Unterstützung. Vielen Dank und herzliche Grüße Gisela Müller
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