Strafantrag gegen Wladimir Wladimirowitsch Putin wegen Kriegsverbrechen vor dem IStGH

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Das Anliegen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen des militärischen Konflikts von Russland unter der Führung des Präsidenten Wladimir Wladimirowitsch Putin, kam es am 25. Februar 2022 zu ersten Berichten, wonach bei einem gezielten Angriff auf einen Kindergarten in der Ukraine ein Kind und zwei Erwachsene Zivilisten durch Clusterbomben getötet wurden. Dieser Bericht wurde am 27. Februar 2022 durch Amnesty International bestätigt.

Bei Kämpfen in der Hauptstadt Kiew kam es ebenfalls bereits zum Tod von über 200 Menschen aus der Zivilbevölkerung, darunter laut bisher bestätigten Berichten mindestens ein Kind.

Der internationale Strafgerichtshof kann Einzelpersonen strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, die sich der im Römer Statut definierten Kernverbrechen schuldig gemacht haben. Darunter Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Gemäß Artikel 8 des Römer Statuts sind Kriegsverbrechen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und umfassen etwa den Gebrauch biologischer Waffen, Folter, Vergewaltigungen oder die vorsätzliche Bombardierung der Zivilbevölkerung in einem bewaffneten Konflikt.

Wir sehen in den beschriebenen Situationen einen eindeutigen Angriff auf die Zivilbevölkerung, welche eindeutig als Kriegsverbrechen zu bezeichen und dementsprechend zu verfolgen sind.

Wir fordern daher die Bundesrepublik Deutschland und deren Regierung als Mitglied der internationalen Gemeinschaft dazu auf, Strafantrag gegen den russischen Präsidenten Wladimir Wladimirowitsch Putin wegen Kriegsverbrechen vor dem internationalen Strafgerichtshof zu stellen.

Wir fordern den internationalen Strafgerichtshof in nächster Konsequenz dazu auf, entsprechende Ermittlungen anzustellen und Anklage zu erheben.

Die derzeit stattfindende Aggression gegen die ukrainische Zivilbevölkerung darf weder noch länger hingenommen, noch ungeahndet bleiben, unabhängig von bereits gegen einzelne Personen verhängte Sanktionen.

Das Verbrechen der Aggression wird in Artikel 8 bis des durch die Resolution RC/Res.6 am 11. Juni 2010 geänderten, neuen IStGH-Statuts definiert.

Verbrechen der Aggression ist die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland um Unterstützung bei dieser Petition um die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Schritt zu bewegen.

Mit freundlichen Grüßen sowie allerhöchstem Respekt und tiefer Dankbarkeit für Ihre Hilfe im Voraus!

Slava Ukraini!

Andreas Tremml
Heidelberg

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Internationaler Strafgerichtshof

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