

Stoppt rechtswidrige Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) – Echte Bindungssicherheit
Das Problem
Stoppt rechtswidrige Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) – Echte Bindungssicherheit & UN-Behindertenrechtskonvention achten!
Tausende Kinder in Deutschland werden jährlich durch Jugendämter und Familiengerichte ohne tragfähige Gefährdungslage und unter Missachtung fachärztlicher Befunde aus ihren Familien gerissen. Besonders dramatisch ist die Lage bei neurodivergenten und chronisch kranken Kindern (Autismus, ADHS, Traumafolgen), deren Symptome fälschlicherweise als „Erziehungsfehler“ umgedeutet werden.
Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:
1. Strikte Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 7 & 23 UN-BRK i.V.m. Art. 25 GG):
Behandelnde Fachärzte, Psychiater und Therapeuten müssen vor Kindschaftsentscheidungen zwingend angehört werden. Das Ausblenden medizinischer Realität ist völkerrechtswidrig!
2. Verbindliche BGH-Mindeststandards für Familiengutachten (§ 163 FamFG):
Gutachten ohne wissenschaftliche Fundierung oder unter Missachtung von Fachbefunden müssen gesetzlich mit einem sofortigen Verwertungsverbot belegt werden.
3. Wille ist Würde (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 GG):
Der geäußerte Kindeswille und der Schutz der gewachsenen Bindung müssen die oberste Schranke staatlichen Handelns bilden.
Kostenlose Notfall-Muster & Verfassungs-Leitfäden für betroffene Familien:
https://menschenrechtverteidiger.com/inobhutnahme-widerspruch-muster/
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Das Problem
Stoppt rechtswidrige Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) – Echte Bindungssicherheit & UN-Behindertenrechtskonvention achten!
Tausende Kinder in Deutschland werden jährlich durch Jugendämter und Familiengerichte ohne tragfähige Gefährdungslage und unter Missachtung fachärztlicher Befunde aus ihren Familien gerissen. Besonders dramatisch ist die Lage bei neurodivergenten und chronisch kranken Kindern (Autismus, ADHS, Traumafolgen), deren Symptome fälschlicherweise als „Erziehungsfehler“ umgedeutet werden.
Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf:
1. Strikte Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 7 & 23 UN-BRK i.V.m. Art. 25 GG):
Behandelnde Fachärzte, Psychiater und Therapeuten müssen vor Kindschaftsentscheidungen zwingend angehört werden. Das Ausblenden medizinischer Realität ist völkerrechtswidrig!
2. Verbindliche BGH-Mindeststandards für Familiengutachten (§ 163 FamFG):
Gutachten ohne wissenschaftliche Fundierung oder unter Missachtung von Fachbefunden müssen gesetzlich mit einem sofortigen Verwertungsverbot belegt werden.
3. Wille ist Würde (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 GG):
Der geäußerte Kindeswille und der Schutz der gewachsenen Bindung müssen die oberste Schranke staatlichen Handelns bilden.
Kostenlose Notfall-Muster & Verfassungs-Leitfäden für betroffene Familien:
https://menschenrechtverteidiger.com/inobhutnahme-widerspruch-muster/
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Petition am 29. August 2026 erstellt