Actualización de la peticiónStoppt Rechtliche-Immunität des Jugendamts, Reformierung: Gesetze, Kontrolle

Petitionsausschuss des Bundestags 2ter Anlauf

A. Sascha NitschSingen, Alemania
1 nov 2025

A. Sascha Alexander Nitsch, im Landkreis Konstanz

 

                                                                                                                            01.Nov.2025

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1

11011 Berlin Deutschland                                  peta@bundestag.de                                                                                                                

Betreff: Pet 4-21-07-99999-002979 Bitte um bundespolitische Aufmerksamkeit

Petition wegen systematischer Rechtsverweigerung, manipulierter Behördenakten und Verletzung meiner Grundrechte – kein rein landesrechtlicher, sondern bundesrechtlich relevanter Vorgang

*Petition Landtag Baden-Württemberg Petitionsnummer: 17/03929 – Hinweis auf strukturelle Missstände im Umgang mit § 8a SGB VIII –  

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist A. Sascha Nitsch.
Ich wende mich mit dieser Petition an den Deutschen Bundestag, da es sich in meinem Fall nicht um eine reine Ländersache (Landkreis Konstanz / Baden-Württemberg) handelt, sondern um grundsätzliche und bundesweit bedeutsame Rechtsverletzungen, die unmittelbar das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland betreffen.

Es geht um systematische Missachtung von Grundrechten, um Verfälschungen amtlicher Protokolle und um die vollständige Verweigerung effektiven Rechtsschutzes durch Verwaltungs- und Justizorgane auf mehreren Ebenen.
Die Betroffenheit des Bundes ergibt sich daraus, dass hier Verfassungsgrundsätze wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz verletzt werden – Prinzipien, die oberhalb des Landesrechts stehen.

1. Sachverhalt

Seit mehreren Jahren bin ich mit dem Jugendamt des Landratsamts Konstanz in schwerwiegenden Konflikten. Unter der Verantwortung von Landrat Zeno Danner wurden dort Protokolle und Berichte angefertigt, die in wesentlichen Punkten verfälscht, unvollständig oder bewusst irreführend sind. Diese Akten wurden in Gerichtsverfahren verwendet und haben mich in meiner Person, meiner Glaubwürdigkeit und meiner familiären Stellung massiv geschädigt.

Ich habe mehrfach beanstandet, dass Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen, verfälscht wiedergegeben oder gänzlich erfunden wurden. Trotz dieser eindeutigen Hinweise wurden die Vorgänge nicht untersucht, sondern systematisch ignoriert.

2. Erschöpfung der Rechtswege

Ich habe sämtliche verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft:

Beschwerden und Eingaben an das Landratsamt Konstanz,
dienst- und fachaufsichtliche Eingaben an das Sozialministerium Baden-Württemberg,
gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht Singen (unter Beteiligung von Richterin Troppmann, die dort mittlerweile nicht mehr tätig ist),
Verfahren beim Amtsgericht Hechingen,
Rechtsmittelverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart und beim Oberlandesgericht Karlsruhe,
Eingaben und Anzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
sowie eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg.
Keine dieser Stellen hat die vorgelegten Belege geprüft oder die offensichtlichen Widersprüche in den Akten aufgeklärt. Alle Beschwerden wurden abgewiesen – vielfach ohne Begründung, zum Teil mit Textbausteinen, die keine Bezugnahme auf den konkreten Sachverhalt erkennen lassen.

Damit wurde mir der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)faktisch verweigert.

3. Fehlende Bearbeitung meiner Landtags-Petition

Auch meine bereits eingereichte Petition beim Landtag Baden-Württemberg (April 25) blieb bis heute ohne jegliche Reaktion.
Ich erhielt weder einen Zwischenbericht oder eine Rückfrage zu den vorgelegten Dokumenten.
Selbst eine schlichte Mitteilung über den Stand der Bearbeitung blieb aus.

Das völlige Schweigen seitens des Landtags lässt den Eindruck entstehen, dass auch diese letzte innerstaatliche Möglichkeit der Kontrolle stillschweigend blockiert wird.
Somit betrifft die Angelegenheit nicht nur die Verwaltungspraxis eines Landkreises, sondern die Funktionsfähigkeit der gesamten rechtsstaatlichen Kontrolle in Deutschland.

4. Bundesrechtlich relevante Verstöße

Ich sehe in meinem Fall eine Verletzung mehrerer Grundrechte von Verfassungsrang:

Artikel 1 GG – Menschenwürde: Durch die manipulative Darstellung meiner Person und die Missachtung meiner Stellungnahmen wurde meine Würde als Mensch verletzt.
Artikel 2 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Entscheidungen über mich wurden auf Grundlage falscher Akten getroffen, ohne mir die Möglichkeit zur Korrektur oder Anhörung zu geben.
Artikel 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz: Ich wurde nicht wie jeder andere Bürger behandelt, sondern systematisch benachteiligt.
Artikel 19 Abs. 4 GG – Effektiver Rechtsschutz: Trotz aller Eingaben erhielt ich keine unabhängige, sachliche Prüfung meiner Beweise.
Diese Grundrechtsverletzungen sind nicht auf Landesrecht beschränkt, sondern berühren unmittelbar den Schutzbereich des Bundesrechts und damit die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages.

Darüber hinaus liegen Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor, insbesondere gegen

Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und
Artikel 8 (Achtung des Privat- und Familienlebens).

5. Strukturelle Dimension

Mein Fall zeigt exemplarisch, wie Bürger im deutschen Verwaltungs- und Justizsystem in eine Schleife der Verantwortungslosigkeit geraten können:
Jede Instanz verweist auf die nächste, niemand prüft tatsächlich den Sachverhalt.
Am Ende steht der Einzelne allein – ohne Gehör, ohne Schutz, ohne Vertrauen in den Staat.

Wenn selbst eine Landtagspetition ohne Rückmeldung bleibt, wird deutlich, dass hier kein Einzelfehler, sondern ein systemisches Problem vorliegt:
ein Versagen staatlicher Kontrollmechanismen, das auf Bundesebene dringend analysiert werden muss.

6. Forderungen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Ich ersuche den Petitionsausschuss,

den gesamten Vorgang als Angelegenheit von bundesweiter Bedeutung einzustufen,
eine Prüfung einzuleiten, inwiefern in meinem Fall Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen,
eine Untersuchung darüber anzuregen, warum Behörden und Gerichte in Deutschland ohne Sanktionen Akten manipulieren oder Beschwerden ignorieren können,
die Bundesregierung aufzufordern, verbindliche Kontrollmechanismen gegen Aktenverfälschungen, willkürliche Protokollierungen und Verfahrensverschleppung zu schaffen,
den Landtag Baden-Württemberg zur Stellungnahme über die ausbleibende Bearbeitung meiner Petition aufzufordern,
und mir als Petenten die Möglichkeit zu geben, meine Beweismittel in einer persönlichen Anhörung vor dem Ausschuss darzulegen.
Ich bin bereit, sämtliche Unterlagen, Schriftsätze, Gerichtsbeschlüsse und Beweise vorzulegen, um die Schwere der Vorgänge zu belegen.

7. Persönliche Erklärung

Ich schreibe dieses Schreiben nicht aus Wut, sondern aus der tiefen Sorge um die Integrität unseres Rechtsstaates.
Ich habe über Jahre versucht, auf friedlichem, rechtskonformen Weg Gehör zu finden – ohne Erfolg.
Wenn selbst das Parlament eines Bundeslandes schweigt und die Justiz Aktenmanipulationen übersieht, ist das kein privates, sondern ein staatspolitisches Problem.

Ich bitte den Deutschen Bundestag, seiner verfassungsmäßigen Kontrollaufgabe gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die in Art. 1 bis 20 GG verankerten Grundrechte nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch gelten.

Ich ersuche um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Petition, um Auskunft über das weitere Verfahrenund um eine ernsthafte, transparente Prüfung meiner Vorwürfe.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für jeden ernsthaften Schritt, der dazu beiträgt, Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Sascha Nitsch

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