🛑 Stoppt Kindeswohlgefährdung durch deutsche Familiengerichte!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Melanie Hirschfeld und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Für rechtsstaatlichen Schutz von Kindern, Eltern & Menschenrechten!

 

An: Dr. Stefanie Hubig (Justizministerin), Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages


📢 Was ist das Problem?

In Deutschland kommt es in familiengerichtlichen Verfahren immer wieder zu dramatischen Fehlentscheidungen – mit verheerenden Folgen für Kinder, Eltern und ganze Familien:

Gewaltbetroffene Eltern (vor allem Mütter) verlieren das Sorgerecht, weil sie den Täter „nicht positiv genug darstellen“.

Kinder werden in Haushalte mit Gewalt, ideologischer Radikalisierung oder psychischer Vernachlässigung umplatziert.

Eltern mit Behinderungen werden diskriminiert, stigmatisiert und entrechtet.

Geschwister werden grundlos getrennt – ihr Recht auf Zusammenleben ignoriert.
Es kommt zu Heimunterbringungen aus fragwürdigen Gründen, die rein finanzielle Motive vermuten lassen.

Diese Praxis ist nicht nur grausam – sie ist rechtswidrig. Und sie widerspricht allen Grundsätzen von Kinderschutz, Menschenwürde und Familienrecht.

 

📚 Gegen diese Gesetze wird verstoßen:

Grundgesetz (GG): Art. 1 (Menschenwürde),

Art. 3 (Gleichheit), Art. 6 (Schutz von Ehe und Familie)

UN-Kinderrechtskonvention: Art. 3, 9, 12

UN-Behindertenrechtskonvention: Art. 7, 12, 23, 25

Istanbul-Konvention: Art. 5 (Schutz vor sekundärer Viktimisierung)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1666 – Kindeswohlgefährdung

Strafgesetzbuch (StGB): § 223 (Körperverletzung), § 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen), § 339 (Rechtsbeugung), § 344 (Verfolgung Unschuldiger)

🧭  Was wir als Gruppe #lasstunserekindernachhause fordern:

Überprüfung aller familiengerichtlichen Verfahren mit dokumentierter Kindeswohlgefährdung.

Sanktionen gegen willkürlich oder ideologisch gefällte Urteile.

Rückführung von Kindern zu ihren gewaltfrei erziehenden Eltern.

Unabhängige Kontrolle richterlicher Entscheidungen (z. B. Ombudsstellen).

Pflichtschulungen für Richterinnen, Gutachterinnen und Verfahrensbeteiligte.

Rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Anwendung der Istanbul-Konvention, der UN-Kinderrechts- und Behindertenrechtskonvention.

Verbot diskriminierender oder pseudowissenschaftlicher Gutachten.

 

💬 Frage an Frau Dr. Stefanie Hubig, Justizministerin:

Sie sagen selbst, dass gewalttätige Eltern keinen Kontakt zum Kind haben sollen.

Warum ist es in Deutschland gängige Praxis, Kinder gerade zum Gewalttäter umzuplatzieren – während dem schutzgebenden Elternteil der Kontakt verboten wird?

Wann werden Sie diese Täter-Opfer-Umkehr beenden und den Kindern ihre gewaltfreien Bezugspersonen zurückgeben?


Unsere Kinder brauchen Schutz. Unsere Familien brauchen Gerechtigkeit. Unser Rechtsstaat braucht Reform.

 

📍 Unterzeichnen Sie jetzt – für eine familiengerichtliche Praxis, die Kinder schützt, Grundrechte achtet und Täter nicht belohnt.

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Eva G.Petitionsstarter*in

2.962

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Melanie Hirschfeld und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Für rechtsstaatlichen Schutz von Kindern, Eltern & Menschenrechten!

 

An: Dr. Stefanie Hubig (Justizministerin), Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages


📢 Was ist das Problem?

In Deutschland kommt es in familiengerichtlichen Verfahren immer wieder zu dramatischen Fehlentscheidungen – mit verheerenden Folgen für Kinder, Eltern und ganze Familien:

Gewaltbetroffene Eltern (vor allem Mütter) verlieren das Sorgerecht, weil sie den Täter „nicht positiv genug darstellen“.

Kinder werden in Haushalte mit Gewalt, ideologischer Radikalisierung oder psychischer Vernachlässigung umplatziert.

Eltern mit Behinderungen werden diskriminiert, stigmatisiert und entrechtet.

Geschwister werden grundlos getrennt – ihr Recht auf Zusammenleben ignoriert.
Es kommt zu Heimunterbringungen aus fragwürdigen Gründen, die rein finanzielle Motive vermuten lassen.

Diese Praxis ist nicht nur grausam – sie ist rechtswidrig. Und sie widerspricht allen Grundsätzen von Kinderschutz, Menschenwürde und Familienrecht.

 

📚 Gegen diese Gesetze wird verstoßen:

Grundgesetz (GG): Art. 1 (Menschenwürde),

Art. 3 (Gleichheit), Art. 6 (Schutz von Ehe und Familie)

UN-Kinderrechtskonvention: Art. 3, 9, 12

UN-Behindertenrechtskonvention: Art. 7, 12, 23, 25

Istanbul-Konvention: Art. 5 (Schutz vor sekundärer Viktimisierung)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1666 – Kindeswohlgefährdung

Strafgesetzbuch (StGB): § 223 (Körperverletzung), § 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen), § 339 (Rechtsbeugung), § 344 (Verfolgung Unschuldiger)

🧭  Was wir als Gruppe #lasstunserekindernachhause fordern:

Überprüfung aller familiengerichtlichen Verfahren mit dokumentierter Kindeswohlgefährdung.

Sanktionen gegen willkürlich oder ideologisch gefällte Urteile.

Rückführung von Kindern zu ihren gewaltfrei erziehenden Eltern.

Unabhängige Kontrolle richterlicher Entscheidungen (z. B. Ombudsstellen).

Pflichtschulungen für Richterinnen, Gutachterinnen und Verfahrensbeteiligte.

Rechtsstaatliche und menschenrechtskonforme Anwendung der Istanbul-Konvention, der UN-Kinderrechts- und Behindertenrechtskonvention.

Verbot diskriminierender oder pseudowissenschaftlicher Gutachten.

 

💬 Frage an Frau Dr. Stefanie Hubig, Justizministerin:

Sie sagen selbst, dass gewalttätige Eltern keinen Kontakt zum Kind haben sollen.

Warum ist es in Deutschland gängige Praxis, Kinder gerade zum Gewalttäter umzuplatzieren – während dem schutzgebenden Elternteil der Kontakt verboten wird?

Wann werden Sie diese Täter-Opfer-Umkehr beenden und den Kindern ihre gewaltfreien Bezugspersonen zurückgeben?


Unsere Kinder brauchen Schutz. Unsere Familien brauchen Gerechtigkeit. Unser Rechtsstaat braucht Reform.

 

📍 Unterzeichnen Sie jetzt – für eine familiengerichtliche Praxis, die Kinder schützt, Grundrechte achtet und Täter nicht belohnt.

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