
**🔴 Update zur Petition – August 2025
Heute hätte unser gemeinsamer Urlaub auf Borkum beginnen sollen – eine Woche frische Luft, Bewegung, barrierefreie Unterkunft, Förderung der Mobilität: ein überlebenswichtiger Schritt für Körper und Seele. Doch es ist bereits der vierte Urlaub in zwei Jahren, den ich stornieren musste – weil mir mein Kind gewaltsam entrissen wurde.
Seit letztem Jahr wurde vor dem Oberlandesgericht verbindlich festgelegt, dass ich mein Kind jedes zweite Wochenende und die halben Schulferien sehen darf – ein Umgang, den ich liebevoll vorbereitet hatte – inklusive Urlaub auf Borkum. Wir hätten uns erholen können von all dem Grauen, was uns widerfahren ist. Stattdessen endete es erneut in einer Notaufnahme im Februar, weil sein Gesundheitszustand katastrophal ignoriert wurde – trotz vermuteter genetisch bedingter neurologischer Erkrankung, hoher Blutdruck, zusammenklappende Beine, Kopfschmerzen – alles deutliche Zeichen.
Seit diesem Notfall wurde der Umgang ohne rechtliche Grundlage eigenmächtig durch den Ergänzungspfleger vollständig ausgesetzt – obwohl ich ordnungsgemäß informiert hatte. Die Übergabe wurde abgebrochen, das Kind wurde zum letzten Mal im Schnee gesehen. Keine Anhörung, kein Gespräch mit mir – obwohl ich der Sorge- und umgangsausübende Elternteil bin.
Das Amtsgericht verfügte allerdings, die begleiteten Umgänge nach dem OLG-Urteil wieder aufzunehmen – eine Maßnahme, die das OLG ausdrücklich beendet hatte, da sie positiv verlief und nicht mehr erforderlich war. Es fehlt jede Begründung für den Umgangsausschluss – im Gegenteil: ein Notfallbesuch in der Klinik war zwingend, andernfalls hätte ich mich strafbar gemacht.
Das Kindeswohl, die Mutter-Kind-Bindung – fachgutachterlich als sehr gut attestiert – wird sehenden Auges zerstört. Man will mich aus dem Gedächtnis meines Kindes löschen, einen „Reset-Knopf“ drücken, damit es sich zum Vater hingezogen fühlt. Dabei ist bewiesen, dass der Vater mich nahezu getötet und unser Kind gewürgt hat.
Dieses Versäumnis verstößt massiv gegen deutsche Rechtsnormen:
§ 1684 Abs. 1 BGB garantiert dem Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil – und verpflichtet uns Eltern dazu. Jeder Umgangsausfall verletzt dieses Grundrecht .
§ 1684 Abs. 2 BGB verpflichtet dazu, jede Beeinträchtigung der Bindung durch Unterlassen zu vermeiden – statt aktiv zu fördern und zu ermöglichen .
§ 1684 Abs. 3 BGB erlaubt nur bei Kindeswohlgefährdung begleitete Umgänge – und nie dauerhaft oder ohne gerichtliche Entscheidung .
Eine Umgangsvereitelung liegt vor – gesetzlich hätte vor einem sofortigen Einschreiten eine Umgangspflegschaft geprüft werden müssen (§ 1684 Abs. 3 Satz 3 BGB) – als milderes Mittel, statt pauschaler Aussetzung .
Die mangelnde Versorgung seines gesundheitlichen Zustands – obwohl ich mehrfach die Vorsorge eingefordert habe – ist ein weiterer klarer Verstoß gegen die elterliche Fürsorgepflicht (§ 1626 BGB), die nur dem Wohl des Kindes dienen darf – und nicht im Recht des Ergänzungspflegers bzw. Vaters, die Versorgung zu blockieren (§ 1626 Abs. 3 BGB) .
Dazu kommt: der Ergänzungspfleger handelte ohne juristische Befugnis im Umgangsrecht, hat alleinig und eigenmächtig ausgesetzt – ohne Beschluss, ohne Fristsetzung, ohne Anhörung.
Bis heute habe ich meinen Sohn seit Anfang Februar nicht mehr gesehen. Die Richter am Oberlandesgericht lassen sich Zeit – in der Zeit ruiniert sich sein Gesundheitszustand weiter, seine Depression wird verschwiegen, seine neurologische Förderung bleibt aus, die Bindung zur Mutter wird zerstört – und er verkommt bei seinem Vater zu einem Leben auf dem Sofa mit Tablet, Fastfood und Verwahrlosung.
Ich fordere dringend:
sofortige Wiederaufnahme der unbegleiteten Umgänge – wie ursprünglich gerichtlich beschlossen
rechtliche Prüfung und Einrichtung einer Umgangspflegschaft, falls weitere Verweigerung erfolgt (§ 1684 Abs. 3 Satz 3 BGB)
strafrechtliche Abklärung der eigenmächtigen Handlung des Ergänzungspflegers
gerichtliche Aufhebung des verstetigten Umgangsausschlusses, basierend auf § 1684 Abs. 1 und 2 sowie § 1626 BGB
unverzügliche medizinische Diagnostik und Behandlung gemäß seiner gesundheitlichen Bedürfnisse – auch gegen den Widerstand des Ergänzungspflegers
Mir bleibt nur diese Petition – als letzte Instanz, um das Recht meines Sohnes auf seine Mutter, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt, auf reale Förderung und ein halbwegs kindgerechtes Leben zu bewahren.
Bitte helft mir, ihn zurückzugewinnen – bevor es zu spät ist.