Folgende Flächen wurden bei der Auswahl von vornherein ausgeschlossen.: ….
Europäische Vogelschutzgebiete“ Das Planungsgebiet 135 liegt komplett im Europäischen
Vogelschutzgebiet SPA DE 2034-401 aus dem Jahre 1992. Weiterhin liegt das Planungsgebiet
135 direkt neben dem FFH-Gebiet DE 1934-302, was hinsichtlich der östlichen Grenze mit
dem 2006 gemeldeten europäischem Vogelschutzgebiet SPA DE 2034-401 identisch ist.
Der Grund, weshalb genau das Gebiet der geplanten Windeignung nicht in das FFH Gebiet
aufgenommen und aus dem SPA DE 2034-401 im Jahr 2004 explizit herausgenommen wurde,
ist augenblicklich Gegenstand des EU-Beschwerdeverfahrens Ares (2022) 6660881. Bis zu
einer abschließenden Klärung dieses Sachverhaltes kommt es einer Vorwegnahme der
Entscheidung auf europäischer Ebene gleich, würde man durch die Errichtung eines
Windeignungsgebietes mit Vorrangcharakter Tatsachen schaffen."