Stoppt die Implementierung der Teiletypgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns entschieden gegen die Einführung der Teiletypgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus. Das bisherige System hat sich in der Praxis über viele Jahre hinweg bewährt und funktioniert zuverlässig – ganz ohne die zusätzlichen bürokratischen Hürden, die das neue Gesetz mit sich bringt.

Ab dem 20. Juni 2025 soll die Teiletypgenehmigung das bisherige Teilegutachten ersetzen. Bestehende Teilegutachten behalten zwar noch bis zum 20. Juni 2028 ihre Gültigkeit, danach werden sie jedoch ausschließlich für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO verwendet. Diese Umstellung führt zu einer erheblichen Einschränkung der bisherigen Praxis und erschwert insbesondere den Zugang zu Ersatzteilen.

Die geplante Regelung verursacht unnötige Komplikationen, erschwert den Zugang zu Ersatzteilen und führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für Verbraucherinnen und Unternehmen. Ein klarer Mehrwert für Sicherheit oder Umwelt ist dabei nicht erkennbar. Stattdessen drohen höhere Kosten, längere Wartezeiten und eine Einschränkung der Wahlfreiheit für Fahrzeughalterinnen.

Wir fordern das Kraftfahrt-Bundesamt auf, die Einführung der Teiletypgenehmigung zu überdenken und das bewährte bestehende System beizubehalten. Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen gegen unnötige Bürokratie und für die Interessen der Bürger*innen.

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Das Problem

Wir, die Unterzeichnenden, sprechen uns entschieden gegen die Einführung der Teiletypgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus. Das bisherige System hat sich in der Praxis über viele Jahre hinweg bewährt und funktioniert zuverlässig – ganz ohne die zusätzlichen bürokratischen Hürden, die das neue Gesetz mit sich bringt.

Ab dem 20. Juni 2025 soll die Teiletypgenehmigung das bisherige Teilegutachten ersetzen. Bestehende Teilegutachten behalten zwar noch bis zum 20. Juni 2028 ihre Gültigkeit, danach werden sie jedoch ausschließlich für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO verwendet. Diese Umstellung führt zu einer erheblichen Einschränkung der bisherigen Praxis und erschwert insbesondere den Zugang zu Ersatzteilen.

Die geplante Regelung verursacht unnötige Komplikationen, erschwert den Zugang zu Ersatzteilen und führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für Verbraucherinnen und Unternehmen. Ein klarer Mehrwert für Sicherheit oder Umwelt ist dabei nicht erkennbar. Stattdessen drohen höhere Kosten, längere Wartezeiten und eine Einschränkung der Wahlfreiheit für Fahrzeughalterinnen.

Wir fordern das Kraftfahrt-Bundesamt auf, die Einführung der Teiletypgenehmigung zu überdenken und das bewährte bestehende System beizubehalten. Unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift und setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen gegen unnötige Bürokratie und für die Interessen der Bürger*innen.

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