Stoppt die existenzbedrohende Zwangsveranlagung von Wasserschadensanierern durch die SOKA-


Stoppt die existenzbedrohende Zwangsveranlagung von Wasserschadensanierern durch die SOKA-
Das Problem
An: Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss) / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Forderung: Wir fordern den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Abgrenzungsregelungen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) dringend zu reformieren. Wasserschadensanierer und Trocknungsunternehmen dürfen nicht länger fälschlicherweise in den Geltungsbereich der Bautarifverträge (VTV) gezwungen werden.
Konkret fordern wir:
Anerkennung der Wasserschadensanierung als eigenständiges Berufsbild: Die technische Bautrocknung, Schimmelsanierung und damit verbundene Notdienst- und Freilegungsarbeiten müssen klar von klassischen baugewerblichen Tätigkeiten abgegrenzt werden.
Realistische Beweislast: Es darf nicht sein, dass Notdienstleister rückwirkend für mehrere Jahre minutengenaue Stundenzettel vorlegen müssen, um zu beweisen, dass sie überwiegend getrocknet und nicht „gebaut“ haben. Die SOKA-BAU muss stichhaltig nachweisen, dass ein Betrieb tatsächlich dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen ist – nicht umgekehrt.
Schutz vor existenzbedrohenden Rückforderungen: Die Praxis der SOKA-BAU, Beitragsforderungen für bis zu vier Jahre rückwirkend in oft sechsstelliger Höhe einzutreiben, treibt gesunde Spezialbetriebe unverschuldet in die Insolvenz und muss gestoppt werden.
Die Begründung: Wasserschadensanierer sind spezialisierte Notdienstleister. Wenn ein Rohrbruch entsteht oder Hochwasser Gebäude flutet, sind unsere Betriebe als Erste vor Ort. Unser primäres Ziel ist die Schadensminderung, die technische Trocknung, die Reinigung und die Vermeidung von Schimmelbildung. Wir errichten keine Gebäude.
Dennoch sieht sich unsere Branche aktuell einer extrem aggressiven Veranlagungswelle durch die SOKA-BAU ausgesetzt. Das Problem liegt in der sogenannten „Allgemeinverbindlicherklärung“ (AVE) und der realitätsfremden Auslegung von Arbeitsvorgängen. Um Gebäude zu trocknen, müssen nasse Materialien (wie Laminat, Gipskarton oder Tapeten) oft entfernt werden. Die SOKA-BAU deklariert diese zwingend notwendigen Freilegungsarbeiten pauschal als baugewerbliche „Abbrucharbeiten“.
Da diese Freilegung oft zeitintensiv ist, wird die 50-Prozent-Hürde an arbeitszeitlichen Anteilen künstlich in Richtung Baugewerbe verschoben. Die Folge: Der gesamte Betrieb wird zwangsveranlagt. Die SOKA-BAU schätzt die Arbeitszeiten und fordert rückwirkend horrende Summen, die für kleine und mittelständische Unternehmen den sicheren Ruin bedeuten.
Die administrative Pflicht, im Notdienstgeschäft rückwirkend jede Minute Arbeit (Trocknungsgerät aufstellen vs. nasse Fußleiste entfernen) zu dokumentieren, ist völlig praxisfremd und dient lediglich dazu, Betriebe rechtlich in die Enge zu treiben.
Wir fordern die Politik auf, diese Rechtsunsicherheit sofort zu beenden. Wasserschadensanierer retten Immobilien und Volksvermögen – wir dürfen für diese wichtige Arbeit nicht durch ein ungerechtes Sozialkassensystem bestraft und in die Insolvenz getrieben werden.
Unterschreiben Sie diese Petition, um spezialisierte Trocknungs- und Sanierungsbetriebe vor dem Ruin zu bewahren und die Versorgungssicherheit bei Wasserschäden aufrechtzuerhalten!
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Das Problem
An: Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss) / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Forderung: Wir fordern den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Abgrenzungsregelungen der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) dringend zu reformieren. Wasserschadensanierer und Trocknungsunternehmen dürfen nicht länger fälschlicherweise in den Geltungsbereich der Bautarifverträge (VTV) gezwungen werden.
Konkret fordern wir:
Anerkennung der Wasserschadensanierung als eigenständiges Berufsbild: Die technische Bautrocknung, Schimmelsanierung und damit verbundene Notdienst- und Freilegungsarbeiten müssen klar von klassischen baugewerblichen Tätigkeiten abgegrenzt werden.
Realistische Beweislast: Es darf nicht sein, dass Notdienstleister rückwirkend für mehrere Jahre minutengenaue Stundenzettel vorlegen müssen, um zu beweisen, dass sie überwiegend getrocknet und nicht „gebaut“ haben. Die SOKA-BAU muss stichhaltig nachweisen, dass ein Betrieb tatsächlich dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen ist – nicht umgekehrt.
Schutz vor existenzbedrohenden Rückforderungen: Die Praxis der SOKA-BAU, Beitragsforderungen für bis zu vier Jahre rückwirkend in oft sechsstelliger Höhe einzutreiben, treibt gesunde Spezialbetriebe unverschuldet in die Insolvenz und muss gestoppt werden.
Die Begründung: Wasserschadensanierer sind spezialisierte Notdienstleister. Wenn ein Rohrbruch entsteht oder Hochwasser Gebäude flutet, sind unsere Betriebe als Erste vor Ort. Unser primäres Ziel ist die Schadensminderung, die technische Trocknung, die Reinigung und die Vermeidung von Schimmelbildung. Wir errichten keine Gebäude.
Dennoch sieht sich unsere Branche aktuell einer extrem aggressiven Veranlagungswelle durch die SOKA-BAU ausgesetzt. Das Problem liegt in der sogenannten „Allgemeinverbindlicherklärung“ (AVE) und der realitätsfremden Auslegung von Arbeitsvorgängen. Um Gebäude zu trocknen, müssen nasse Materialien (wie Laminat, Gipskarton oder Tapeten) oft entfernt werden. Die SOKA-BAU deklariert diese zwingend notwendigen Freilegungsarbeiten pauschal als baugewerbliche „Abbrucharbeiten“.
Da diese Freilegung oft zeitintensiv ist, wird die 50-Prozent-Hürde an arbeitszeitlichen Anteilen künstlich in Richtung Baugewerbe verschoben. Die Folge: Der gesamte Betrieb wird zwangsveranlagt. Die SOKA-BAU schätzt die Arbeitszeiten und fordert rückwirkend horrende Summen, die für kleine und mittelständische Unternehmen den sicheren Ruin bedeuten.
Die administrative Pflicht, im Notdienstgeschäft rückwirkend jede Minute Arbeit (Trocknungsgerät aufstellen vs. nasse Fußleiste entfernen) zu dokumentieren, ist völlig praxisfremd und dient lediglich dazu, Betriebe rechtlich in die Enge zu treiben.
Wir fordern die Politik auf, diese Rechtsunsicherheit sofort zu beenden. Wasserschadensanierer retten Immobilien und Volksvermögen – wir dürfen für diese wichtige Arbeit nicht durch ein ungerechtes Sozialkassensystem bestraft und in die Insolvenz getrieben werden.
Unterschreiben Sie diese Petition, um spezialisierte Trocknungs- und Sanierungsbetriebe vor dem Ruin zu bewahren und die Versorgungssicherheit bei Wasserschäden aufrechtzuerhalten!
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Petition am 20. Februar 2026 erstellt