Bittere Ablehnung des Widerspruchs vom Landratsamt Sömmerda – Bürokratie schlägt Naturschutz!


Liebe Naturfreunde und Unterstützer,
das Lamdratsamt SÖM hat meinen Widerspruch gegen den Änderungsbescheid des gigantischen Windparks offiziell als unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung schlägt dem Fass den Boden aus und zeigt, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Hier sind die unfassbaren Details aus dem Ablehnungsschreiben:
1. Der bürokratische Trick: Bürger haben kein Recht auf Naturschutz – Gemeinden schon (obwohl sie befangen sind!)
Das Landratsamt zieht sich auf eine formale Klausel zurück: Als Privatperson sei ich rechtlich nicht in meinen „eigenen subjektiven Rechten“ verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Einwendungen zum Natur-, Arten- und Landschaftsschutz seien reine „Allgemeininteressen“, die ich als einzelner Bürger überhaupt nicht einfordern darf! Laut Rechtsprechung dürfe im Grunde nur die Gemeinde einen solchen Widerspruch geltend machen. Das Absurde dabei: Unser Gemeinderat ist durch massive wirtschaftliche Interessen (Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen) völlig befangen und winkt das Projekt ohnehin durch. Wer schützt also die Natur, wenn es der Bürger nicht darf und die Gemeinde nicht will?
2. Physik und Akustik einfach ignoriert: Kein neues Schallgutachten trotz Riesen-Anlagen!
Die Behörde behauptet allen Ernstes, der geänderte Anlagentyp verändere ja nur die gigantische Höhe und nicht den Standort, weshalb kein neues Gutachten nötig sei. Das ist physikalisch und akustisch absoluter Unsinn! Der neu geplante Typ Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von bis zu 7,3 Megawatt emittiert ein völlig anderes, tieferes Schall- und Infraschallspektrum als die alten Planungen. Dass hier ohne ein neues, standortspezifisches Schall- und Infraschallgutachten entschieden wurde, verletzt unseren Gesundheitsschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fundamental. Infraschall gefährdet die Gesundheit von uns Anwohnern massiv – aber das Amt stellt wirtschaftliche Interessen über Natur-/Umwelt- und Gesundheitsschutz.
3. Falsche Fakten beim Artenschutz: Brutplätze des Rotmilans einfach ignoriert!
Im Bescheid wird behauptet, die Brutplätze des Rotmilans seien weiter als 1.200 Meter entfernt und lägen damit außerhalb des Prüfbereichs. Das ist nachweislich falsch! Direkt am Rand des geplanten Windparks, im angrenzenden Naturschutzgebiet, wurden aktive Brutplätze entdeckt. Das beweist: Eine ordnungsgemäße vogelschutzkundliche Prüfung hat hier überhaupt nicht stattgefunden! Die Behörde rechnet sich die Natur passend, damit die Bagger rollen können.
Damit sieht jeder, wie hier über die Köpfe der Bürger hinwegentschieden wird!
Vielen Dank für euer Interesse,
Liebe Grüße Frank Hornung