Actualización de la peticiónStoppt den Bau des 188 ha Windkraftanlagenpark am Naturschutzgebiet hinter WerningshausenWiderruf Landratsamt SÖM / Bürgermeister / VG Straußfurt & über 800 Unterschriften
Frank HornungWerningshausen, Alemania
7 abr 2025

Liebe Petitionsunterstützer,

nach der Feststellung, dass die Windkraftfläche entgegen Gutachter-Vorgaben über das Windvorranggebiet in den Flug-Korridor für Greifvögel und Eulen erweitert wurde, musste gehandelt werden. 

Ich habe gerade einen Einspruch zum beschlossenen Sondergebiet Wind-Energie an den Vorsitz der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, dem Bürgermeister und Landratsamt Sömmerda übergeben, mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem vom Gemeinderat beschlossenem Sondergebiet Windenergie  (Amtsblatt 26 Straußfurt vom 26.02.2025) hinter Werningshausen (Richtung Schallenburg/Kranichborn) lege ich Widerspruch ein und fordere eine Aufhebung des Beschlusses We 05-01/2025 aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025 mit folgender Begündung:

1.    Es erfolgte bei der Festlegung des Sondergebietes Windkraft eine Überschreitung der Grenzen des im Entwurf Regionalplan ausgewiesenen Windvorranggebietes. Es wurden damit entgegen der Vorgaben des Gutachters und Erstellers des Prüfbogens zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie Mittelthüringen*, der Vogelzug-Korridor für  Greifvögel und Eulen versperrt.
Ich habe Ihnen die Gebietsüberschreitung und die Vogelflug-Routen in die angehängte Karte skizziert. [Es gibt Vorgaben im Wind-An-Land-Gesetz und Naturschutzgesetz, dass vorrangig nur Vorranggebiete zu bebauen sind, um Windanlagen-Wildwuchs zu verhindern] - Entfernt wegen Urteil Oberverwaltungsgericht Weimar in 2023 was diesen WEA-Wildwuchs im Fall Kindelbrück zulies -

2.    Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nicht öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt mit Ankündigung im Amtsblatt Straußfurt, dass der geänderte Plan in einem definierten Zeitraum ausliegt. Hiermit wurde den betroffenen Bürgern die Möglichkeit erschwehrt sich zu informieren und eine Stellungnahme abgeben zu können.

3.    Laut BNatSchG § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land Anlage 1 gibt es Vorgaben zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Bereichen bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten (z.B. 1200m bei Rotmilan; signifikante Risikoerhöhung z.B. durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen wie Antikollisionssysteme und Bewegungserfassungsasysteme mit Anlagenabschaltvorrichtungen). Können Sie nachweisen, dass es hierzu eine Prüfung durch einen Ornithologen gab?

Um zu unterstreichen, dass dieses Vorhaben auch im Bereich der umliegenden Anwohner für Unmut sorgt, habe ich eine Petition** - mit aktuell über 800 Unterzeichnern - ins Leben gerufen,  welche sich für den Schutz der einzigartigen Natur und Lebensqualität in unserer Region ausspricht und auf die Auswirkungen der Windkraftprojekte aufmerksam macht. Auch die fehlende Transparenz des Vorgehens des Gemeinderates ist nicht hinnehmbar. Ehrliche Kommunikation und Mitsprache der Bevölkerung bei derartigen Bauprojekten für nachhaltige Lösungen ohne unverhältnismäßige Eingriffe in die Umwelt und Reduzierung unserer Lebensqualität wird gefordert.

* Link zur Regionalplanung Mittelthüringen:
https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen/regionalplan-mittelthueringen/aufstellung-2stpwind/entwurfsstand-2stpwind-122023
Link zum Dokument Prüfbogen:
https://regionalplanung.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Mittelthueringen/Dokumente/RPM-Aend14plus/RPM14-04-2STPW-1Bet/RPM14-2STP-1Bet-07-Anl4-PrBog.pdf
** Link zur Petition „Stoppt den Bau des 188 ha Windkraftanlagenparkes am Naturschutzgebiet hinter Werningshausen“:
https://chng.it/dgqPv9R7Xr
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Mit freundlichem Gruß
Frank Hornung

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