04.07.2019

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

das ist ja erfreulich! Der Bundesgerichtshof hat soeben geurteilt, dass die Deutsche Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband weiterhin Recht durchsetzen darf, wo der Staat es unterlässt. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz! Die Umwelthilfe betreibt keinen Rechtsmissbrauch.

Im übrigen gilt weiter: Die Umwelthilfe macht mit ihrem Programm zu Abmahnungen keine Gewinn, sondern deckt lediglich ihre Kosten und setzt damit geltendes Recht durch. Mit den überschaubaren Überschüssen finanziert sie gemeinnützige Arbeit.

Es wäre ja schön, wenn jetzt auch aus CDU/CSU und FDP die Angriffe gegen die Umweltarbeit der DUH endlich eingestellt würden.


Mit erfreuten Grüßen aus Strasbourg
Sven Giegold

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