🐾Stoppt den Abschuss von Katzen in Bayern - Tierschutz vor Jagdrecht!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Kerstin Woltersdorf und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In Bayern dürfen Jäger*innen Katzen erschießen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten – unabhängig davon, ob sie tatsächlich Wildtiere gefährden.  (In Bayern regelt Art. 42 des bayerischen Jagdgesetzes, das wildernde Haustiere unter bestimmten Bedingungen erschossen werden dürfen, darunter auch Katzen)

Eine Meldepflicht gibt es nicht. Für Tierhalter*innen bedeutet das: Ihre geliebte Katze kann erschossen werden – und sie erfahren es nie.

🐱 Unser Kater Oskar ist verschwunden

Oskar war jung, kastriert, gechippt, zutraulich – ein vollwertiges Familienmitglied.

Am 13. Juni 2025 kam er nicht mehr nach Hause. Suchaktionen, Plakate, Tierheime, TASSO – alles blieb ohne Erfolg.

Am selben Tag wurde in einem nahegelegenen Jagdrevier geschossen. Kein Wildtier wurde als getötet protokolliert. .

Unsere Vermutung: Oskar könnte erschossen worden sein. Aber niemals werden wir Gewissheit bekommen.

So wie tausende andere Katzen jedes Jahr – legal und ohne Konsequenzen.

⚖️ Warum das rechtlich problematisch ist

Das bayerische Jagdrecht erlaubt den Abschuss von Katzen pauschal ab 300 m Entfernung vom nächsten Haus. Doch:

📌 1. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG):

„Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar.“

Einfach nur im Jagdrevier unterwegs zu sein, ist kein ausreichender Grund. Eine Katze, die weder jagt noch wildert, darf nicht getötet werden.

📌 2. Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB):

Katzen gelten juristisch als „Sachen“. Wird eine gechipte, kastrierte Hauskatze getötet, ist das eine Sachbeschädigung – sofern es keine rechtliche Rechtfertigung gibt.


➡️ Trotzdem findet keine Prüfung, keine Kontrolle, keine Meldung statt.

➡️ Die Tierschutzgesetzgebung steht über dem Jagdrecht – das wird aktuell ignoriert.


📣 Unsere Forderungen:

1. Abschussverbot für Hauskatzen in Bayern – wie in Baden-Württemberg

2. Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen – damit sie geschützt sind

3. Verpflichtende Meldung getöteter Tiere – zur Identifikation und Information der Besitzer*innen.

🐾 Für Oskar. Für alle Katzen. Für mehr Gerechtigkeit.

Bitte unterschreibe diese Petition – damit Haustiere in Bayern besser geschützt werden.

Denn Katzen sind keine Ziele – sie sind Teil unserer Familien. 

avatar of the starter
Iris MüllerPetitionsstarter*inSozialpädagogin Lebenshofbäuerin und Tierschützerin � 3-fach Mama Be good. Do good. Nothing more. ♥️

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Kerstin Woltersdorf und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In Bayern dürfen Jäger*innen Katzen erschießen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten – unabhängig davon, ob sie tatsächlich Wildtiere gefährden.  (In Bayern regelt Art. 42 des bayerischen Jagdgesetzes, das wildernde Haustiere unter bestimmten Bedingungen erschossen werden dürfen, darunter auch Katzen)

Eine Meldepflicht gibt es nicht. Für Tierhalter*innen bedeutet das: Ihre geliebte Katze kann erschossen werden – und sie erfahren es nie.

🐱 Unser Kater Oskar ist verschwunden

Oskar war jung, kastriert, gechippt, zutraulich – ein vollwertiges Familienmitglied.

Am 13. Juni 2025 kam er nicht mehr nach Hause. Suchaktionen, Plakate, Tierheime, TASSO – alles blieb ohne Erfolg.

Am selben Tag wurde in einem nahegelegenen Jagdrevier geschossen. Kein Wildtier wurde als getötet protokolliert. .

Unsere Vermutung: Oskar könnte erschossen worden sein. Aber niemals werden wir Gewissheit bekommen.

So wie tausende andere Katzen jedes Jahr – legal und ohne Konsequenzen.

⚖️ Warum das rechtlich problematisch ist

Das bayerische Jagdrecht erlaubt den Abschuss von Katzen pauschal ab 300 m Entfernung vom nächsten Haus. Doch:

📌 1. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG):

„Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich strafbar.“

Einfach nur im Jagdrevier unterwegs zu sein, ist kein ausreichender Grund. Eine Katze, die weder jagt noch wildert, darf nicht getötet werden.

📌 2. Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB):

Katzen gelten juristisch als „Sachen“. Wird eine gechipte, kastrierte Hauskatze getötet, ist das eine Sachbeschädigung – sofern es keine rechtliche Rechtfertigung gibt.


➡️ Trotzdem findet keine Prüfung, keine Kontrolle, keine Meldung statt.

➡️ Die Tierschutzgesetzgebung steht über dem Jagdrecht – das wird aktuell ignoriert.


📣 Unsere Forderungen:

1. Abschussverbot für Hauskatzen in Bayern – wie in Baden-Württemberg

2. Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen – damit sie geschützt sind

3. Verpflichtende Meldung getöteter Tiere – zur Identifikation und Information der Besitzer*innen.

🐾 Für Oskar. Für alle Katzen. Für mehr Gerechtigkeit.

Bitte unterschreibe diese Petition – damit Haustiere in Bayern besser geschützt werden.

Denn Katzen sind keine Ziele – sie sind Teil unserer Familien. 

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Iris MüllerPetitionsstarter*inSozialpädagogin Lebenshofbäuerin und Tierschützerin � 3-fach Mama Be good. Do good. Nothing more. ♥️

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