
Die Petition, stoppt das Selbstbestimmungsgesetz ist seit ca. vier Monaten online und wurde fleißig unterstützt und wir müssen noch größer und stärker werden :-). Jedoch wurde das Selbstbestimmungsgesetz im Kabinett beschlossen, was nicht heißt, dass wir es nicht stoppen können und verloren haben. Wir haben noch nicht verloren, das ist ganz wichtig zu wissen. Erst muss der Bundestag dem Gesetz stattgeben, nur dann ist es gesetzlich. Wir müssen also die Politiker und den Bundestag davon überzeugen, dass das Selbstbestimmungsgesetz verändert werden muss und kriminellen Menschen die Tür zu Straftatenbegehung geöffnet wurde. Es darf also solche ein Entwurf nicht als Gesetz auf dem Weg gebracht werden. Der Schutz von Frauen und Kinder muss gerecht bleiben. Therapeuten müssen in Regress genommen werden, denn jeder Schritt der Transgender hängt von ihnen und mit ihnen ab. Strafen, die angedroht wurden, aufgrund von vermeintlicher Diskriminierung und Mobbing, müssen aus dem Selbstbestimmungsgesetz Verband werden, da dies immer eine Beweislast verlangt, welche nicht immer zu beweisen sind.
Wir bedanken uns an unsere Unterzeichner und freuen uns, dass wir nicht alleine mit unserer Meinung und dem Schutz für Frauen und Kinder sind. Es ist eine enorme Herausforderung gegen 83 Millionen Menschen der Gesellschaft anzukommen und ihnen deutlich zu machen, dass das neue Gesetz schädlich für uns alle Menschen ist, insbesondere für Frauen und Kinder. Wirklichen Transgendermenschen müssen geholfen werden aber es gibt nicht so viele transgendermenschen auf dieser Welt, so wie es zurzeit der Transhype erweist.
Bitte teilt die Petition fleißig weiter und wir werden weiter darum kämpfen, dass das Selbstbestimmungsgesetz nicht in Deutschland verankert wird. Wir können es nicht hinnehmen, dass die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen auf dem Spiel steht und ihr Leben dabei Leichtsinnig zerstört wird. Sie müssen schließlich mkt den folgen ihr lebenlang weiter leben und haben hohe Beeinträchtigungen wie soziale Stigmatisierung.
Wer eine Namens und Personenstandsänderung machen lassen möchte, kann ganz normal über das Standesamtgesetz Paragraf 45b gehen. Das reicht aus und niemand ist davon in die Enge getrieben und bedroht worden.
Hochachtungsvoll
Till. Dr. Lüdwitz
Direktor der Beratungs- und Unterstützungsstelle für Gesundheit, Medizin und Fachberatung für Transgender
E- Mail: tluedwitz@gmail.com, Homepage: https://till-dr-luedwitz.jimdosite.com/ Tel: 0163 2617313