
Liebe Unterstützer:innen! Diese Woche wurde in einem vergleichbaren Fall gerichtlich attestiert: Die Jagd auf den bedrohten Schwimmer ist eindeutig rechtswidrig! Doch Söders Jagd geht weiter. Helfen Sie mit einer Fischotter-Patenschaft den Abschuss zu stoppen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München: Fischotter dürfen nicht getötet werden. Zentraler Gegenstand der Verhandlung war die Genehmigung der Regierung der Oberpfalz zur Entnahme von Fischottern an drei Fischteichen. Das aktuelle Urteil macht unmissverständlich deutlich: Die von Söder erlassene Verordnung geht gegen geltendes Recht und darf auf keinen Fall in Kraft treten!
Hintergrund: In einem bedenklichen Eilverfahren hat das Münchener Kabinett vor kurzem eine europarechtswidrige Verordnung erlassen, die den Wassermarder ohne jegliche fachliche Rechtfertigung zum Abschuss freigibt. Hierbei handelt es sich um einen manipulativen Wahlkampfschachzug, der vorgibt, Teichwirtschaften und Fischzuchten zu schützen.
Das Urteil aus München zugunsten des Otters bestärkt unsere Forderungen. Wir kämpfen weiterhin für die sofortige Aussetzung der grausamen Verordnung Söders und engagieren uns für wirksame Alternativen wie Zäune zur Vergrämung oder Ablenkteiche.
Aufklärung statt Abschuss! Unterstützt uns dabei mit einer Fischotter-Patenschaft! Als besonderes Dankeschön laden wir alle neuen Patinnen und Paten kommenden Herbst zu einer unvergesslichen Otterwanderung mit unserem Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner im Drömling ein. Wir freuen uns auf neue Gesichter!
Eure Deutsche Umwelthilfe.
PS: Ihr kennt weitere potenzielle Mitstreiter:innen? Dann teilt dieses Verbrechen gegen den Naturschutz und schlagt auch ihnen eine Fischotter-Patenschaft vor.