Stoppen Sie Kindeswohlgefährdungen durch das OLG Celle!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Patrick Sonnenschein und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir fordern vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und von der Landtagspräsidentin Hanna Naber die Einrichtung einer Untersuchungskommission zur Missachtung der Istanbul Konvention und zu Kindeswohlgefährdungen durch das OLG Celle!

Das OLG Celle fällt in den letzten Jahren immer wieder durch Beschlüsse auf, die Hinweise auf häusliche Gewalt und Missbrauch ignorieren und den Kindeswillen sowie die Mutter-Kind-Bindung missachten!

Aktuellstes Beispiel: Mutter soll in Haft, weil Tochter nicht zum Vater will!

Anette Weckmann und ihre Töchter wurden die Opfer einer regelrechten HEXENJAGD durch einschlägig bekannte Richter des OLG Celle (u.a. Richter Heck, über dessen Verbindungen zur Nazi-Szene in der Vergangenheit die Medien berichteten).

Der Grund: Die Töchter wollen nach häuslicher Gewalt durch den Vater (inklusive Polizeieinsatz und Platzverweis) den Vater nicht mehr sehen. Der zudem von ärztlicher Seite bestehende Missbrauchsverdacht aufgrund von körperlichen Verletzungen bei den Mädchen wurde bis heute nicht ausgeräumt. Auf abenteuerliche und höchst fragwürdige Weise beschlossen die Richter aber, nicht etwa dem Vater, sondern der Mutter das Sorgerecht zu entziehen!

Es folgten mehrere Polizeizugriffe, bei denen die Kinder zwangsweise zum Vater verfrachtet wurden. Von dort flohen die damals 6- und 9-jährige zur Mutter. Die Polizei brachte sie erneut zum Vater. Die Ältere flüchtete daraufhin noch mehrfach. Beim letzten Einsatz fand selbst die Polizei eine Herausnahme der älteren Tochter von der Mutter nicht mehr kindeswohldienlich.

Der Verbleib bei der Mutter wird seit 1,5 Jahren geduldet – jedoch ohne jede Rechtssicherheit, ohne Sorgerecht für die Mutter und ohne dem Kind zustehende finanzielle staatliche Zuwendungen. Die älteste Tochter kann seither nicht in die Schule gehen, weil der Vater die Zustimmung verweigert. Ebenso darf die Mutter mit ihrer Tochter nicht zum Arzt gehen. Die jüngere Tochter darf Anette seit über 19 Monaten weder sehen noch mit ihr in irgendeiner Form Kontakt haben.

Proteste werden bestraft!

Es gab zahlreiche Proteste, mehrere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das OLG Celle, angekündigte Kundgebungen in Hannover, mehrfach Berichterstattungen durch die Medien (siehe Links) und öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Skandal.

Darauf reagierten die Richter am OLG Celle nun damit, dass sie am 31.1.23 beschlossen:

  • Anette soll 30 Tage inhaftiert werden
  • ihre ältere Tochter soll stationär aufgenommen werden und keinen  Kontakt zur Mutter haben - so wie ihre jüngere Schwester jetzt schon
  • alle Journalistinnen, PolitikerInnen und andere Unterstützerinnen wurden vom OLG Celle im Beschluss mit einer Sekte verglichen

Die Verfahrensbeteiligten, die das Unrecht erkannten oder das bisherige Vorgehen hinterfragten, wurden vom OLG Celle „abserviert“ (zwei Umgangsbegleiter, eine Amtsrichterin, eine Verfahrens­beiständin) oder eingeschüchtert (z.B. mit Strafanzeige gegen einen Arzt der es „wagte“ die ältere Tochter zu untersuchen).

KEIN Einzelfall – das OLG Celle gefährdet Kinder systematisch!

Und was noch schlimmer ist: es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall! Inzwischen sind mindestens 16 Fälle aus den letzten Jahren bekannt geworden, in denen das OLG Celle immer wieder bei Ver­dacht auf Gewalt und Missbrauch durch Väter, beschloss, den Müttern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder völlig den Vätern zu überlassen und auszuliefern.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs! Die Missstände am OLG Celle gleichen einem Fass ohne Boden! Und kratzt man erstmal an der Oberfläche, kommt ein ganzer Sumpf an skandalösen Beschlüssen zum Vorschein. Das Treiben geht dort offenbar bereits seit Jahren so.

Sieht so Gewalt- und Kinderschutz im Jahr 2023 aus?

Die Istanbul Konvention zur Verhütung von häuslicher Gewalt – seit 5 Jahren von Deutschland ratifiziert - wird hier völlig außer Acht gelassen.

Die Botschaft an Betroffene ist klar: erleben eine Mutter und ihre Kinder Gewalt durch den Vater, sollten sie das um jeden Preis verheimlichen und akzeptieren, ansonsten werden die Kinder zum Vater gesteckt und die Mütter dürfen ihre Kinder in aller Regel nur sporadisch oder gar nicht mehr sehen! Unterdessen raten selbst Anwälte und Beratungsstellen auf keinen Fall erlebte Gewalt und Missbrauch in familienrechtlichen Verfahren zu erwähnen.

Das ist kein schlechter Gewaltschutz.

Das ist auch nicht die Abwesenheit von Gewaltschutz.

Das ist die vollständige Verhinderung von Gewaltschutz und letztlich Schutz für Täter!

 

Das Fazit, das Mütter aus dieser familienrechtlichen Praxis ziehen müssen ist:

Es gibt keinen sicheren Ort – nirgends. Wer einmal an einen gewalttätigen Partner gerät, muss bei ihm bleiben oder ihm die Kinder überlassen.

Diese Fälle kommen in Deutschland häufiger vor als man denkt. Am OLG Celle scheinen Rechtsbeugungen und angeordnete Kindeswohlgefährdungen sogar an der Tagesordnung zu sein!

 

Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes und zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen, und zwar:

1. Die Einrichtung einer Untersuchungskommission, die der Frage nachgeht, wie am OLG Celle Gewalt, Gewaltschutz und Kindeswille in familienrechtlichen Prozessen bislang berücksichtigt werden. 

2. Die Einrichtung einer Meldestelle für Betroffene.

3. Die Analyse von Daten des OLG Celle zu folgenden Fragen:

  • Wie häufig wurde in den letzten Jahren Müttern das Sorgerecht entzogen (aufgeschlüsselt nach beteiligten Richtern)?
  • Wie häufig wurde beim Sorgerechtsentzug mit Bindungsintoleranz/Parental Alienation Syndrom/Eltern-Kind-Entfremdung/Mutter-Kind-Symbiose argumentiert (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das das Sorgerecht verlor)?
  • Wie häufig wird der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingeschränkt mit der Begründung, die Mutter würde den Kontakt zwischen Vater und Kind einschränken?
  • Wie oft wird in Verfahren von einer Seite thematisiert: häusliche Gewalt, Missbrauch oder andere Gewaltformen durch den Vater?
  • Wie oft wird diesen Ausführungen, Verdachtsmomenten, Polizeiberichten etc. nachgegangen?
  • Wie oft führen entsprechende Hinweise auf Gewalt dazu, dass Maßnahmen zum Gewaltschutz für Mutter und Kinder ergriffen werden?
  • Wie oft werden Kinder gegen ihren Willen zum Vater umplatziert oder zum Wechselmodell gezwungen?
  • Wie oft wird der Kindeswille missachtet mit der Argumentation, der Wille sei manipuliert und müsse daher nicht beachtet werden (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
  • Wie oft wird der Kindeswille beachtet, obwohl eine Manipulierung des Willens festgestellt wird mit der Argumentation „auch ein manipulierter Kindeswille muss beachtet werden“ (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
  • Wie häufig werden Beschwerden vom Vater bei den OLGs stattgegeben, wie oft wird den Beschwerden der Mütter stattgegeben (und wie häufig werden Beschwerden abgewiesen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Beantragenden)?
  • Wie häufig bekommen die Mütter weniger Umgangszeit zugesprochen als alle 14 Tage Wochenendumgang?
  • Wie oft zahlen Väter keinen oder zu geringen Unterhalt und wie oft erwirkt das Jugendamt in diesen Fällen gerichtlich die Zahlung der säumigen Beträge?
  • Wie oft wird Müttern nach Trennungen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen, wenn für die Zeit vor der Trennung keinerlei Kindeswohlgefährdungen vorliegen? Und damit verbunden: wie vielen Müttern wird das Sorgerecht entzogen vor einer Trennung im Vergleich zu nach einer Trennung?
  • Wie oft kommen familiengerichtliche Gutachten zum Einsatz?
  • Wie oft wurde der Gutachter Pfender vom OLG Celle beauftragt?

4. Die Analyse von Daten und die Einrichtung einer Meldestelle sollten im zweiten Schritt für ganz Niedersachsen erfolgen.

5. Die Entwicklung einer Strategie, die Istanbul Konvention im Familiengericht auch umzusetzen.   

6. Das Einsetzen in Gremien auf Bundesebene für ein Verbot, das sich an Ländern wie Italien orientiert, wo die Verwendung von Pseudo-Diagnosen (z.B. Parental Alienation Syndrom/Bindungsintoleranz) in Gerichtsverfahren bereits verboten ist - während sie hierzulande noch weit verbreitet sind. 

7. Die Überprüfung gesetzlicher Möglichkeiten, dem Machtmissbrauch durch einzelne hochrangige Richter mit ideologischen Absichten, vorzubeugen. Es kann nicht sein, dass Richter – sind sie erstmal in einer gewissen Position – Verfahrensbeteiligte, die nicht ihrer Ideologie folgen, willkürlich austauschen, abberufen oder als Sektenmitglieder und ähnliches verleumden können. Kindeswohlgefährdungen – seien sie auch von Richtern angeordnet – müssen verhindert oder beendet werden können. Das ist kein Widerspruch zur Gewaltenteilung.

 

Zahlreiche UnterstützerInnen

Viele Menschen haben sich bereits für Anette, ihre Kinder und viele weitere Fälle stark gemacht. Sonja Howard vom UBSKM hat sich schon seit Langem für Anette eingesetzt, Journalistinnen und Rechtsexpertinnen haben berichtet und verurteilen das skandalöse Vorgehen des Gerichts. Über 200 Menschen haben Spenden für Anette gesammelt, da ihr das OLG Celle auch die Verfahrenskostenhilfe versagt und Gerichts- und Anwaltskosten steigen und steigen.  

Ich selbst habe mit der Justizministerin gesprochen, immer und immer wieder Ministerien und PolitikerInnen, Minister- und Bundespräsidenten angeschrieben, Pressevertreter informiert, Interviews gegeben, inzwischen drei Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst und sogar ein ganzes Buch zu diesem und vielen weiteren Fällen geschrieben.

Denn Anette ist nur eine von vielen betroffenen Müttern! Viele haben gar nicht die Kraft für diesen endlosen Kampf. Viele haben nicht das Glück, dass sich so viele Menschen für sie einsetzen.

Und dennoch reichte das ganze Engagement bislang nicht, um das Unrecht aus der Welt zu schaffen!

Deshalb bitte ich Euch: nehmt Euch 1 Minute Zeit für Anette und für all die anderen Mütter und Kinder, die im Stillen leiden!  

Bitte unterschreibt und teilt die Petition – lasst uns den Kindern helfen!

 

Verfasserin:

Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin von „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder am Familiengericht“, Braunschweig

 

Weitergehende Informationen und Artikel:

https://taz.de/Richter-mit-rechtsextremer-Vergangenheit/!5847770/

https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/

https://taz.de/Ordnungshaft-fuer-Mutter/!5911009/

https://www.ardmediathek.de/video/umschau/sorgerecht-fuer-kinder-wann-sind-polizeieinsaetze-gerechtfertigt/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83MWNlMTVjMC00ZDZjLTRlNjYtOGY3ZS0zYmJjMzBjNDY1ZTM

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kindeswohl-sorgerecht-streit-polizei-100.html

https://www.haz.de/der-norden/sorgerechtsstreit-um-zwei-maedchen-eskaliert-ZIQXBKGW7EPQAUBSETNJWZXZ7E.html

https://freiundgeliebt.blogspot.com/

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Christina MundlosPetitionsstarter*inSoziologin, Autorin von 8 Sachbüchern, Aktivistin, Mutter

15.567

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Patrick Sonnenschein und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir fordern vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und von der Landtagspräsidentin Hanna Naber die Einrichtung einer Untersuchungskommission zur Missachtung der Istanbul Konvention und zu Kindeswohlgefährdungen durch das OLG Celle!

Das OLG Celle fällt in den letzten Jahren immer wieder durch Beschlüsse auf, die Hinweise auf häusliche Gewalt und Missbrauch ignorieren und den Kindeswillen sowie die Mutter-Kind-Bindung missachten!

Aktuellstes Beispiel: Mutter soll in Haft, weil Tochter nicht zum Vater will!

Anette Weckmann und ihre Töchter wurden die Opfer einer regelrechten HEXENJAGD durch einschlägig bekannte Richter des OLG Celle (u.a. Richter Heck, über dessen Verbindungen zur Nazi-Szene in der Vergangenheit die Medien berichteten).

Der Grund: Die Töchter wollen nach häuslicher Gewalt durch den Vater (inklusive Polizeieinsatz und Platzverweis) den Vater nicht mehr sehen. Der zudem von ärztlicher Seite bestehende Missbrauchsverdacht aufgrund von körperlichen Verletzungen bei den Mädchen wurde bis heute nicht ausgeräumt. Auf abenteuerliche und höchst fragwürdige Weise beschlossen die Richter aber, nicht etwa dem Vater, sondern der Mutter das Sorgerecht zu entziehen!

Es folgten mehrere Polizeizugriffe, bei denen die Kinder zwangsweise zum Vater verfrachtet wurden. Von dort flohen die damals 6- und 9-jährige zur Mutter. Die Polizei brachte sie erneut zum Vater. Die Ältere flüchtete daraufhin noch mehrfach. Beim letzten Einsatz fand selbst die Polizei eine Herausnahme der älteren Tochter von der Mutter nicht mehr kindeswohldienlich.

Der Verbleib bei der Mutter wird seit 1,5 Jahren geduldet – jedoch ohne jede Rechtssicherheit, ohne Sorgerecht für die Mutter und ohne dem Kind zustehende finanzielle staatliche Zuwendungen. Die älteste Tochter kann seither nicht in die Schule gehen, weil der Vater die Zustimmung verweigert. Ebenso darf die Mutter mit ihrer Tochter nicht zum Arzt gehen. Die jüngere Tochter darf Anette seit über 19 Monaten weder sehen noch mit ihr in irgendeiner Form Kontakt haben.

Proteste werden bestraft!

Es gab zahlreiche Proteste, mehrere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das OLG Celle, angekündigte Kundgebungen in Hannover, mehrfach Berichterstattungen durch die Medien (siehe Links) und öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Skandal.

Darauf reagierten die Richter am OLG Celle nun damit, dass sie am 31.1.23 beschlossen:

  • Anette soll 30 Tage inhaftiert werden
  • ihre ältere Tochter soll stationär aufgenommen werden und keinen  Kontakt zur Mutter haben - so wie ihre jüngere Schwester jetzt schon
  • alle Journalistinnen, PolitikerInnen und andere Unterstützerinnen wurden vom OLG Celle im Beschluss mit einer Sekte verglichen

Die Verfahrensbeteiligten, die das Unrecht erkannten oder das bisherige Vorgehen hinterfragten, wurden vom OLG Celle „abserviert“ (zwei Umgangsbegleiter, eine Amtsrichterin, eine Verfahrens­beiständin) oder eingeschüchtert (z.B. mit Strafanzeige gegen einen Arzt der es „wagte“ die ältere Tochter zu untersuchen).

KEIN Einzelfall – das OLG Celle gefährdet Kinder systematisch!

Und was noch schlimmer ist: es handelt sich hierbei um keinen Einzelfall! Inzwischen sind mindestens 16 Fälle aus den letzten Jahren bekannt geworden, in denen das OLG Celle immer wieder bei Ver­dacht auf Gewalt und Missbrauch durch Väter, beschloss, den Müttern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder völlig den Vätern zu überlassen und auszuliefern.

Und das ist nur die Spitze des Eisbergs! Die Missstände am OLG Celle gleichen einem Fass ohne Boden! Und kratzt man erstmal an der Oberfläche, kommt ein ganzer Sumpf an skandalösen Beschlüssen zum Vorschein. Das Treiben geht dort offenbar bereits seit Jahren so.

Sieht so Gewalt- und Kinderschutz im Jahr 2023 aus?

Die Istanbul Konvention zur Verhütung von häuslicher Gewalt – seit 5 Jahren von Deutschland ratifiziert - wird hier völlig außer Acht gelassen.

Die Botschaft an Betroffene ist klar: erleben eine Mutter und ihre Kinder Gewalt durch den Vater, sollten sie das um jeden Preis verheimlichen und akzeptieren, ansonsten werden die Kinder zum Vater gesteckt und die Mütter dürfen ihre Kinder in aller Regel nur sporadisch oder gar nicht mehr sehen! Unterdessen raten selbst Anwälte und Beratungsstellen auf keinen Fall erlebte Gewalt und Missbrauch in familienrechtlichen Verfahren zu erwähnen.

Das ist kein schlechter Gewaltschutz.

Das ist auch nicht die Abwesenheit von Gewaltschutz.

Das ist die vollständige Verhinderung von Gewaltschutz und letztlich Schutz für Täter!

 

Das Fazit, das Mütter aus dieser familienrechtlichen Praxis ziehen müssen ist:

Es gibt keinen sicheren Ort – nirgends. Wer einmal an einen gewalttätigen Partner gerät, muss bei ihm bleiben oder ihm die Kinder überlassen.

Diese Fälle kommen in Deutschland häufiger vor als man denkt. Am OLG Celle scheinen Rechtsbeugungen und angeordnete Kindeswohlgefährdungen sogar an der Tagesordnung zu sein!

 

Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes und zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen, und zwar:

1. Die Einrichtung einer Untersuchungskommission, die der Frage nachgeht, wie am OLG Celle Gewalt, Gewaltschutz und Kindeswille in familienrechtlichen Prozessen bislang berücksichtigt werden. 

2. Die Einrichtung einer Meldestelle für Betroffene.

3. Die Analyse von Daten des OLG Celle zu folgenden Fragen:

  • Wie häufig wurde in den letzten Jahren Müttern das Sorgerecht entzogen (aufgeschlüsselt nach beteiligten Richtern)?
  • Wie häufig wurde beim Sorgerechtsentzug mit Bindungsintoleranz/Parental Alienation Syndrom/Eltern-Kind-Entfremdung/Mutter-Kind-Symbiose argumentiert (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das das Sorgerecht verlor)?
  • Wie häufig wird der Kontakt zwischen Mutter und Kind eingeschränkt mit der Begründung, die Mutter würde den Kontakt zwischen Vater und Kind einschränken?
  • Wie oft wird in Verfahren von einer Seite thematisiert: häusliche Gewalt, Missbrauch oder andere Gewaltformen durch den Vater?
  • Wie oft wird diesen Ausführungen, Verdachtsmomenten, Polizeiberichten etc. nachgegangen?
  • Wie oft führen entsprechende Hinweise auf Gewalt dazu, dass Maßnahmen zum Gewaltschutz für Mutter und Kinder ergriffen werden?
  • Wie oft werden Kinder gegen ihren Willen zum Vater umplatziert oder zum Wechselmodell gezwungen?
  • Wie oft wird der Kindeswille missachtet mit der Argumentation, der Wille sei manipuliert und müsse daher nicht beachtet werden (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
  • Wie oft wird der Kindeswille beachtet, obwohl eine Manipulierung des Willens festgestellt wird mit der Argumentation „auch ein manipulierter Kindeswille muss beachtet werden“ (aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Elternteils, das den Willen angeblich manipuliert)?
  • Wie häufig werden Beschwerden vom Vater bei den OLGs stattgegeben, wie oft wird den Beschwerden der Mütter stattgegeben (und wie häufig werden Beschwerden abgewiesen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht des Beantragenden)?
  • Wie häufig bekommen die Mütter weniger Umgangszeit zugesprochen als alle 14 Tage Wochenendumgang?
  • Wie oft zahlen Väter keinen oder zu geringen Unterhalt und wie oft erwirkt das Jugendamt in diesen Fällen gerichtlich die Zahlung der säumigen Beträge?
  • Wie oft wird Müttern nach Trennungen Kindeswohlgefährdung vorgeworfen, wenn für die Zeit vor der Trennung keinerlei Kindeswohlgefährdungen vorliegen? Und damit verbunden: wie vielen Müttern wird das Sorgerecht entzogen vor einer Trennung im Vergleich zu nach einer Trennung?
  • Wie oft kommen familiengerichtliche Gutachten zum Einsatz?
  • Wie oft wurde der Gutachter Pfender vom OLG Celle beauftragt?

4. Die Analyse von Daten und die Einrichtung einer Meldestelle sollten im zweiten Schritt für ganz Niedersachsen erfolgen.

5. Die Entwicklung einer Strategie, die Istanbul Konvention im Familiengericht auch umzusetzen.   

6. Das Einsetzen in Gremien auf Bundesebene für ein Verbot, das sich an Ländern wie Italien orientiert, wo die Verwendung von Pseudo-Diagnosen (z.B. Parental Alienation Syndrom/Bindungsintoleranz) in Gerichtsverfahren bereits verboten ist - während sie hierzulande noch weit verbreitet sind. 

7. Die Überprüfung gesetzlicher Möglichkeiten, dem Machtmissbrauch durch einzelne hochrangige Richter mit ideologischen Absichten, vorzubeugen. Es kann nicht sein, dass Richter – sind sie erstmal in einer gewissen Position – Verfahrensbeteiligte, die nicht ihrer Ideologie folgen, willkürlich austauschen, abberufen oder als Sektenmitglieder und ähnliches verleumden können. Kindeswohlgefährdungen – seien sie auch von Richtern angeordnet – müssen verhindert oder beendet werden können. Das ist kein Widerspruch zur Gewaltenteilung.

 

Zahlreiche UnterstützerInnen

Viele Menschen haben sich bereits für Anette, ihre Kinder und viele weitere Fälle stark gemacht. Sonja Howard vom UBSKM hat sich schon seit Langem für Anette eingesetzt, Journalistinnen und Rechtsexpertinnen haben berichtet und verurteilen das skandalöse Vorgehen des Gerichts. Über 200 Menschen haben Spenden für Anette gesammelt, da ihr das OLG Celle auch die Verfahrenskostenhilfe versagt und Gerichts- und Anwaltskosten steigen und steigen.  

Ich selbst habe mit der Justizministerin gesprochen, immer und immer wieder Ministerien und PolitikerInnen, Minister- und Bundespräsidenten angeschrieben, Pressevertreter informiert, Interviews gegeben, inzwischen drei Dienstaufsichtsbeschwerden verfasst und sogar ein ganzes Buch zu diesem und vielen weiteren Fällen geschrieben.

Denn Anette ist nur eine von vielen betroffenen Müttern! Viele haben gar nicht die Kraft für diesen endlosen Kampf. Viele haben nicht das Glück, dass sich so viele Menschen für sie einsetzen.

Und dennoch reichte das ganze Engagement bislang nicht, um das Unrecht aus der Welt zu schaffen!

Deshalb bitte ich Euch: nehmt Euch 1 Minute Zeit für Anette und für all die anderen Mütter und Kinder, die im Stillen leiden!  

Bitte unterschreibt und teilt die Petition – lasst uns den Kindern helfen!

 

Verfasserin:

Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin von „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder am Familiengericht“, Braunschweig

 

Weitergehende Informationen und Artikel:

https://taz.de/Richter-mit-rechtsextremer-Vergangenheit/!5847770/

https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008/

https://taz.de/Ordnungshaft-fuer-Mutter/!5911009/

https://www.ardmediathek.de/video/umschau/sorgerecht-fuer-kinder-wann-sind-polizeieinsaetze-gerechtfertigt/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83MWNlMTVjMC00ZDZjLTRlNjYtOGY3ZS0zYmJjMzBjNDY1ZTM

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/kindeswohl-sorgerecht-streit-polizei-100.html

https://www.haz.de/der-norden/sorgerechtsstreit-um-zwei-maedchen-eskaliert-ZIQXBKGW7EPQAUBSETNJWZXZ7E.html

https://freiundgeliebt.blogspot.com/

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Christina MundlosPetitionsstarter*inSoziologin, Autorin von 8 Sachbüchern, Aktivistin, Mutter

Die Entscheidungsträger*innen

Stephan Weil
Stephan Weil
Niedersächsischer Ministerpräsident
Hanna Naber
Hanna Naber
Präsidentin des Niedersächsischen Landtages

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Petition am 21. Februar 2023 erstellt