Stoppen Sie eine Zwangsenteignung & helfen Sie beim Erhalt eines Biotops

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Vogel und 14 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Lernt Katrin & Ihren Fall persönlich kennen: 

Hier der Zugang zum persönlichen Interview mit Katrin von YouTuber, Content Creator & Umweltaktivist Sascha Hoyer:

https://youtu.be/ZftLSKvwebM?si=VhGBJnXRkmmcgoLt

Abrissverfügung zum 31.10.2024 der Kl. Schönbuschallee 165, 63741 Aschaffenburg-Nilkheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**Zusammenfassung der Ereignisse von Florian Fleckenstein:**

Die Lebensgefährtin von Florian, Katrin Oels, sitzt seit einem Unfall im Jahr 2022 im Rollstuhl. Ihr droht der Verlust ihres Hauses, das sie 1998 zusammen mit ihrem damaligen Ehemann von einer Erbengemeinschaft gekauft hat. Das Haus liegt direkt am Landschaftspark Schönbusch und ist seit 1949 als Wohnhaus im Grundbuch eingetragen.

Damals erfüllte das Ehepaar die Auflagen der Stadt Aschaffenburg, eine Naturkläranlage zu bauen. Einige Jahre später errichtete ihr Ehemann einen Naturbadeteich, der jedoch größer war als erlaubt und eine Genehmigung erfordert hätte. Aufgrund einer Anzeige begann ein langjähriger Rechtsstreit. Schließlich wurde der Teich zum Biotop erklärt, und die Familie erhielt ein lebenslanges Wohnrecht im Haus.

Nach der Scheidung 2017 wurde Katrin die alleinige Eigentümerin. 2018 zog sie nach Norddeutschland, um sich um ihre pflegebedürftigen Eltern zu kümmern. Während ihrer Abwesenheit wollte sie das Haus vorübergehend vermieten, und zwar an eine bedürftige Familie, die für eine geringe Miete (700 Euro warm) ein Jahr dort wohnen sollte, bevor sie nach Absprache ausziehen würde. Katrin war sich nicht bewusst, dass diese Vermietung rechtlich als Aufgabe der persönlichen Nutzung des Hauses galt. Dies wurde ihr auch nie von der Stadt oder ihren Anwälten erklärt.

Nachdem die Mieter auszogen, meldete sich Katrin wieder bei der Stadt an. Eine Woche später fuhr sie nach Spanien, wo sie einen schweren Unfall hatte. Kurz darauf erteilte die Stadt eine Nutzungsuntersagung für das Haus, und Katrin scheiterte mit ihren Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

Einige Stadträte wollten ihr helfen, doch zwei Eilanträge zur Aufhebung des Abrissbeschlusses wurden abgelehnt. Katrin ist nun wegen Bußgeldern und der drohenden Zwangsversteigerung ihres Hauses in einer schwierigen Lage. Außerdem hat sie noch fast 100.000 Euro an Kredit bei der Sparkasse abzubezahlen.

Florian bittet dringend um Unterstützung, um das Haus zu retten, da Katrin sonst ihr Zuhause verlieren könnte.

**Brief des Anwalts an den Oberbürgermeister (März 2024):**

Der Anwalt Wolfgang Kaup vertritt Katrin Oels und ihren Ex-Mann Stefan Stein. Er bittet den Oberbürgermeister um Gnade und erklärt, dass Katrin 2018 aus familiären Gründen vorübergehend wegziehen musste. Katrin habe sich bereits 2019 mit mehreren Schreiben an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie ihr Haus als Alterswohnsitz brauche. Statt einem persönlichen Gespräch wurde sie jedoch auf den Rechtsweg verwiesen. Die Gerichte entschieden, dass das Haus abgerissen werden müsse, da es sich im Außenbereich befinde und der temporäre Auszug als dauerhaft gewertet wurde.

Der Anwalt weist darauf hin, dass dies menschlich gesehen zu einem tragischen Ergebnis führt. Katrin ist nach ihrem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen und könnte in ihrem Haus barrierefrei leben. Der Abriss des Hauses würde nicht nur sie, sondern auch das Biotop, das sich auf dem Grundstück befindet, zerstören. Die Stadt Aschaffenburg könnte das Anwesen nach ihrem Tod erwerben, was Katrin bereits angeboten hat.

**Antrag im Stadtrat von Stadträtin Leonie Kapperer:**

Stadträtin Kapperer beantragte, die Abrissverfügung auszusetzen, solange Katrin persönlich im Haus lebt. Sie argumentiert, dass der Auszug von Katrin aus einem Notfall heraus erfolgte, da sie ihre Eltern pflegen musste. Die Stadt sollte menschliche Gründe berücksichtigen, da Katrin nach dem Tod ihrer Mutter sofort nach Aschaffenburg zurückgekehrt sei und sich ordnungsgemäß wieder angemeldet habe.

Die Stadträtin betont, dass Katrins Schicksal in den Vordergrund gestellt werden müsse. Katrin hat das Anwesen immer als ihren Altersruhesitz angesehen und könnte, wenn ihr das Haus genommen würde, zum Sozialfall werden, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um in Aschaffenburg eine Wohnung zu mieten.

Der Antrag sieht vor, das Wohnhaus und den Fischteich, der unter Naturschutz steht, zu erhalten, solange Katrin und ihr Lebensgefährte darin wohnen. Dies wäre auch rechtlich möglich, da es nur den ursprünglichen Zustand aus dem Jahr 2008 wiederherstellen würde.

---

Gegen Zwangsenteignung durch den Staat, für Demokratie, Bürgerbeteiligung, Transparenz und den Grundsatz, dass das „MENSCHLICHE  und MORALISCHE in Entscheidungen mindestens genauso wichtig ist wie das JURISTISCHE“ (frei nach Konrad Adenauer). 

BITTE UNTERZEICHNET UNSERE PETITION FÜR KATRIN, HELFT MIT EINGESCHRÄNKTEN, SCHWACHEN MITBÜRGERN EINE STIMME ZU GEBEN. HELFT MIT WOHNUNGSNOT ZU VERHINDERN UND EIN BIOTOP ZU ERHALTEN. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Katharina HugoPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Vogel und 14 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Lernt Katrin & Ihren Fall persönlich kennen: 

Hier der Zugang zum persönlichen Interview mit Katrin von YouTuber, Content Creator & Umweltaktivist Sascha Hoyer:

https://youtu.be/ZftLSKvwebM?si=VhGBJnXRkmmcgoLt

Abrissverfügung zum 31.10.2024 der Kl. Schönbuschallee 165, 63741 Aschaffenburg-Nilkheim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**Zusammenfassung der Ereignisse von Florian Fleckenstein:**

Die Lebensgefährtin von Florian, Katrin Oels, sitzt seit einem Unfall im Jahr 2022 im Rollstuhl. Ihr droht der Verlust ihres Hauses, das sie 1998 zusammen mit ihrem damaligen Ehemann von einer Erbengemeinschaft gekauft hat. Das Haus liegt direkt am Landschaftspark Schönbusch und ist seit 1949 als Wohnhaus im Grundbuch eingetragen.

Damals erfüllte das Ehepaar die Auflagen der Stadt Aschaffenburg, eine Naturkläranlage zu bauen. Einige Jahre später errichtete ihr Ehemann einen Naturbadeteich, der jedoch größer war als erlaubt und eine Genehmigung erfordert hätte. Aufgrund einer Anzeige begann ein langjähriger Rechtsstreit. Schließlich wurde der Teich zum Biotop erklärt, und die Familie erhielt ein lebenslanges Wohnrecht im Haus.

Nach der Scheidung 2017 wurde Katrin die alleinige Eigentümerin. 2018 zog sie nach Norddeutschland, um sich um ihre pflegebedürftigen Eltern zu kümmern. Während ihrer Abwesenheit wollte sie das Haus vorübergehend vermieten, und zwar an eine bedürftige Familie, die für eine geringe Miete (700 Euro warm) ein Jahr dort wohnen sollte, bevor sie nach Absprache ausziehen würde. Katrin war sich nicht bewusst, dass diese Vermietung rechtlich als Aufgabe der persönlichen Nutzung des Hauses galt. Dies wurde ihr auch nie von der Stadt oder ihren Anwälten erklärt.

Nachdem die Mieter auszogen, meldete sich Katrin wieder bei der Stadt an. Eine Woche später fuhr sie nach Spanien, wo sie einen schweren Unfall hatte. Kurz darauf erteilte die Stadt eine Nutzungsuntersagung für das Haus, und Katrin scheiterte mit ihren Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

Einige Stadträte wollten ihr helfen, doch zwei Eilanträge zur Aufhebung des Abrissbeschlusses wurden abgelehnt. Katrin ist nun wegen Bußgeldern und der drohenden Zwangsversteigerung ihres Hauses in einer schwierigen Lage. Außerdem hat sie noch fast 100.000 Euro an Kredit bei der Sparkasse abzubezahlen.

Florian bittet dringend um Unterstützung, um das Haus zu retten, da Katrin sonst ihr Zuhause verlieren könnte.

**Brief des Anwalts an den Oberbürgermeister (März 2024):**

Der Anwalt Wolfgang Kaup vertritt Katrin Oels und ihren Ex-Mann Stefan Stein. Er bittet den Oberbürgermeister um Gnade und erklärt, dass Katrin 2018 aus familiären Gründen vorübergehend wegziehen musste. Katrin habe sich bereits 2019 mit mehreren Schreiben an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie ihr Haus als Alterswohnsitz brauche. Statt einem persönlichen Gespräch wurde sie jedoch auf den Rechtsweg verwiesen. Die Gerichte entschieden, dass das Haus abgerissen werden müsse, da es sich im Außenbereich befinde und der temporäre Auszug als dauerhaft gewertet wurde.

Der Anwalt weist darauf hin, dass dies menschlich gesehen zu einem tragischen Ergebnis führt. Katrin ist nach ihrem Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen und könnte in ihrem Haus barrierefrei leben. Der Abriss des Hauses würde nicht nur sie, sondern auch das Biotop, das sich auf dem Grundstück befindet, zerstören. Die Stadt Aschaffenburg könnte das Anwesen nach ihrem Tod erwerben, was Katrin bereits angeboten hat.

**Antrag im Stadtrat von Stadträtin Leonie Kapperer:**

Stadträtin Kapperer beantragte, die Abrissverfügung auszusetzen, solange Katrin persönlich im Haus lebt. Sie argumentiert, dass der Auszug von Katrin aus einem Notfall heraus erfolgte, da sie ihre Eltern pflegen musste. Die Stadt sollte menschliche Gründe berücksichtigen, da Katrin nach dem Tod ihrer Mutter sofort nach Aschaffenburg zurückgekehrt sei und sich ordnungsgemäß wieder angemeldet habe.

Die Stadträtin betont, dass Katrins Schicksal in den Vordergrund gestellt werden müsse. Katrin hat das Anwesen immer als ihren Altersruhesitz angesehen und könnte, wenn ihr das Haus genommen würde, zum Sozialfall werden, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um in Aschaffenburg eine Wohnung zu mieten.

Der Antrag sieht vor, das Wohnhaus und den Fischteich, der unter Naturschutz steht, zu erhalten, solange Katrin und ihr Lebensgefährte darin wohnen. Dies wäre auch rechtlich möglich, da es nur den ursprünglichen Zustand aus dem Jahr 2008 wiederherstellen würde.

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Gegen Zwangsenteignung durch den Staat, für Demokratie, Bürgerbeteiligung, Transparenz und den Grundsatz, dass das „MENSCHLICHE  und MORALISCHE in Entscheidungen mindestens genauso wichtig ist wie das JURISTISCHE“ (frei nach Konrad Adenauer). 

BITTE UNTERZEICHNET UNSERE PETITION FÜR KATRIN, HELFT MIT EINGESCHRÄNKTEN, SCHWACHEN MITBÜRGERN EINE STIMME ZU GEBEN. HELFT MIT WOHNUNGSNOT ZU VERHINDERN UND EIN BIOTOP ZU ERHALTEN. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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