

Hier ein chronologischer Briefwechsel einer absolut ausdrucksstarken Unterstützerin mit der Pressestelle & Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg, die den menschlichen Gesichtspunkt par excellence in Worte gießt.
- Namen wurden entfernt -
Stellungnahme zum Zwangsabriss Wohnhaus Katrin Oels - Briefwechsel mit der Behörde
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am gestrigen Tag in der Presse diesen Fall aus Ihrer Stadt gesehen und empfinde es, so wie es geschildert wurde, als unglaubliche Sauerrei. Sie sollten Frau Oels umgehend in Ihr Zuhause zurückkehren lassen.
https://youtu.be/Pr7qQ90kTv4?si=XBFVgfGhp8VWc3tn
Ich selbst bin Opfer eines Prozessbetruges durch den ich nicht nur meiner Wohnung, sondern auch meiner Gewerberäume in 2020 enteignet wurde.
Noch heute beeinflusst es mein Leben und nein, es war kein Rechtsfrieden!
Sie können sich vermutlich kaum vorstellen, wie belastend es für einen Menschen ist, durch Unrecht, Versagen und Voreingenommenheit von Behörden und Richtern, die Existenzgrundlage zu verlieren. Oft hat man viel Zeit, Geld und Gedanken rein gesteckt und daraus seinen Lebensunterhalt bestritten und gesichert.
Ich hätte gern folgende Fragen von Ihnen beantwortet. Ist es naturschutztechnisch ein Unterschied, ob Frau Oels das Teichbiotop verkleinert und sich damit strafrechtlich schuldig machen würde oder die Stadt dies bei Abriss tut? Wie will die Stadt das Biotop erhalten ohne Anschluss zum Haus? Wie soll das Biotop geschützt werden? Welche Pläne bestehen dazu? Vielen Dank für Ihre Antworten und Ausführungen.
Im Gesamten möchte ich Ihnen herzlichst raten, nochmals den gesamten Fall genauestens zu prüfen und kehren Sie zu einem menschlichen Maß zurück. Andernfall, denken Sie nicht, dass Ihr unmenschliches Handeln nicht auch an Ihnen Spuren hinterlassen wird. Denn die Menschlichkeit steht auch heute noch über jedem Gesetzestext, an dem ein Mensch gemessen wird.
Hochachtungsvoll "
______________________________________________________________
"Sehr geehrte Frau .....,
die Berichterstattung ist uns bekannt. Leider ist diese nicht objektiv, sondern einseitig und in wesentlichen Punkten falsch abgefasst.
Es geht hier nicht um eine Zwangsenteignung, sondern um eine Baubeseitigungsanordnung für illegale bauliche Anlagen auf dem Grundstück.
Bei dem vermeintlichen Biotop handelt es sich um einen betonierten Teich mit Umwälzpumpe. Dieser ist durch die baurechtlichen Anordnungen aber überhaupt nicht betroffen, sondern wird erhalten.
Das Gebäude ist durch den Ex-Ehemann der jetzigen Grundstückeigentümerin abzubrechen. Diesen trifft dann auch die Verpflichtung auf den Teich Rücksicht zu nehmen.
Es gibt zu dem Fall zahlreiche Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtes Würzburg und des Bay. Verwaltungsgerichtes München, die die getroffenen Anordnungen bestätigen.
In der örtlichen Tageszeitung ist heute ein Bericht erschienen, der sowohl die Aussagen der einen, als auch der anderen Partei berücksichtigt: 🤥🤡
Eigentümerin spricht von Zwangsenteignung: Tauziehen um Haus am Park Schönbusch (main-echo.de)
Letztendlich geht es darum, dass hier mehrfach gegen rechtliche Vorgaben verstoßen wurde und sich nunmehr hieraus die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen ergeben.
Würden diese nicht durchgesetzt, wäre der Willkür des Einzelnen Tür und Tor geöffnet. Der angelegte Maßstab entspricht dem, den jeden Bürger gleichermaßen trifft. Allerdings hält sich der Rest der Bevölkerung grundsätzlich an Recht und Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
.......
Amtsleiter
Stadt Aschaffenburg
Bauordnungsamt "
__________________________________________
"Sehr geehrter Herr ......,
ich möchte noch etwas dazu außerhalb des Protokolls anhängen, weil es mich sehr bewegt:
Ihre Aussage in der letzten Mail; Zitat:
„Letztendlich geht es darum, dass hier mehrfach gegen rechtliche Vorgaben verstoßen wurde und sich nunmehr hieraus die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen ergeben.
Würden diese nicht durchgesetzt, wäre der Willkür des Einzelnen Tür und Tor geöffnet. Der angelegte Maßstab entspricht dem, den jeden Bürger gleichermaßen trifft. Allerdings hält sich der Rest der Bevölkerung grundsätzlich an Recht und Gesetz.“
Das hört sich für mich stark nach Rache, aber nicht nach Rechtmäßig- und Verhältnismäßigkeit an. Wie du mir so ich dir. Grausam ist das. Zur Gerechtigkeit gehört auch Gnade, sonst wären wir alle verloren. Denn der Himmel schreibt alles mit, jede Tat die man einem anderen Menschen zufügt. Und es ist ein großer Unterschied gegen die Bauordnung zu verstoßen und einer Frau das Zuhause abzureißen.
Ich wünsche Ihnen Gottes Gnade.
Mit freundlichen Grüßen
........"
_________________________________________________
"Sehr geehrte Frau .....
was Sie als „Rache“ bezeichnen, fällt bei uns unter den sog. „Gleichheitsgrundsatz“, auf welchen sich Bürger/innen immer wieder berufen. Wenn Sie willkürlich Ausnahmen zulassen, führt dies am Ende dazu, dass jeder tun und lassen kann was er will, da die gesetzliche Ordnung nicht mehr anwendbar ist.
Eine gesellschaftliche Ordnung kann so aber nicht funktionieren. Diese ist regelbasiert und gilt für alle gleichermaßen. Der gewählte Begriff „Rache“ ist völlig deplatziert.
Mit freundlichen Grüßen
.........
Amtsleiter
Stadt Aschaffenburg
Bauordnungsamt"
__________________________________
Antwort von Frau ........
""Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: „Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“
Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich. Mit dem Grundsatz sollen Konflikte, die Interessen und Freiheiten mit sich bringen, zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass beide nicht mehr als nötig eingeschränkt werden.
Teilweise wird das Übermaßverbot als Verschärfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden, wonach unter mehreren verhältnismäßigen Eingriffen derjenige auszuwählen ist, der das entgegenstehende Interesse am wenigsten beeinträchtigt.""
_________________________________________
"Sehr geehrter Herr ....... ,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie einmal Stellung zur Verhältnismäßigkeit ihres Gleichheitsgrundsatzes nehmen könnten, der ist hier nämlich nicht gegeben.
Das kann ja nicht sein, dass hier eine ganze Existenz vernichtet wird, wegen missachteten Bauvorschriften eines Dritten. Das steht in keinem Verhältnis zueinander! Auch nicht, wenn Sie jedem Bürger das Haus abreisen bei Verstoß. Der Verstoß wiegt nie so schwer, wie ihre Vernichtung anderer Menschen Existenz, da schützt Sie auch kein Gesetz.
Und zum Gleichheitsgrundsatz ergänze ich, dass meine betreffende Immobilie bis dato mit missachteter Bauvorschriften weiter genutzt wird. (Fehlender Brandschutz und fehlerhafte Statik) Es scheint in manchen Bauämtern also schon ein anderer Gleichheitsgrundsatz zu existieren.
Aber gut, beenden wir die Korrespondenz, ich habe mir einen Eindruck verschaffen und mir ein Bild machen können.
Ich wünsche Ihnen, immer die richtigen Entscheidungen gegenüber ihren Mitmenschen, zu treffen, dass diese Entscheidungen ihr Gewissen niemals trüben werden.
Alles Gute für Sie und Gottes Segen.
Mit freundlichen Grüßen "