Mise à jour sur la pétitionStoppen Sie eine Zwangsenteignung & helfen Sie beim Erhalt eines BiotopsOffizielle Stellungnahme des Presseamtes der Stadt Aschaffenburg
Katharina HugoAschaffenburg, Allemagne
5 oct. 2024

Offene Fragen/Antworten zum Pressestatements des Oberbürgermeisters Herzing: 
(offizielle Dokumente/Beweise wie Bauantrag von 1949/Genehmigungen/Grundbucheintragt/etc. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu) 

"Sehr geehrter Herr Hoyer,

in Bezug auf Ihre Anfrage müssen wir zunächst klarstellen, dass keine „Zwangsenteignung des Hauses in der Kleinen Schönbuschallee 165 in Aschaffenburg“ erfolgt oder beabsichtigt ist."

Findet diese nicht statt? Beabsichtigt die Stadt nicht Frau Oels ihr Haus wegzunehmen? 

Natürlich ist das beabsichtigt und erfolgt gerade im Moment.  Die Eigentümerin hat sich mehrfach verzweifelt an die Stadt gewandt und ihre Situation erklärt, ihr wurde kein Gehör geschenkt noch hat man hier vor Gericht oder seitens der Stadt Gnade walten lassen aufgrund ihres unbeabsichtigten Fehlers aus Unwissenheit. 

Wie muss man sich das jetzt vorstellen? Eine Beseitigungsanordnung/Abrissverfügung steht im Raum und ist und wurde schon in der Vergangenheit mit Zwangsgeldern (8000,00-12000,00 Euro)  belegt, und wird erneut mit Zwangsgeldern belegt wenn der Abriss bis zum 31.10.2024  nicht eingehalten wird. Aber ein "Zwang" ist weder erfolgt noch beabsichtigt nach fast 20 Jahren Gerichtsverhandlungen und Bescheidterror?! 

"Nach zahlreichen gerichtlichen Verfahren über zwei Instanzen ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass auf dem Grundstück ungenehmigte Schwarzbauten errichtet und erweitert wurden, welche zu beseitigen sind."

Das stimmt. Es gab 2 Gartenhütten, ein Freisitz und einen Carport aus Holz. Diese wurden von den Eigentümern zurückgebaut um das Grundstück in seinen ursprünglichen zu versetzen. 

"Teilweise wurde der Rückbau bereits umgesetzt."

Nicht nur teilweise, der Rückbau wurde Stand heute  komplett umgesetzt und wir sind auf Stand des Jahres 1949. 

"Im Wesentlichen ist derzeit noch ein bewohnbares Gartenhaus vorhanden, welches nunmehr ebenfalls beseitigt werden muss."


Es gibt auf dem Grundstück kein bewohnbares Gartenhaus. Auf dem Grundstück gibt es nur ein per Grundbuch eingetragenes Wohnhaus. 

Siehe Grundbucheintrag // Amtsgericht Aschaffenburg, Grundbuch von Leider, Band 80, Blatt 3583, Lfd.Nr. 3, 2281/1, Kleine Schönbuschallee 165, WOHNHAUS, HOFRAUM, GARTEN

"Die Eigentumsverhältnisse werden nicht angetastet."

Wie nennt man das, wenn man ein noteriell erworbenes Haus, welches im Grundbuch eingetragen ist, für das man Grunderwerbsteuern sowie bis zum heutigen Tag Grundgebühren gezahlt hat, Auflagen der Stadt wie eine Naturkläranlage erfüllt hat, sowie Kredite tilgt, nun die Nutzung des Eigentums untersagt wird, das Haus behördlich versiegelt wird und der erzwungene Abriss des Eigentums steht im Raum ? 
Nach zahlreichen verlorenen Gerichtsurteilen vor den Verwaltungsgerichten, die im Sinne der Stadt entschieden haben und sich nicht den Menschen angehört haben, nach nunmehr fast 20 Jahren wiederkehrender Drangsalation und Psychoterror durch die Stadt spricht man davon „dass die Eigentumsverhältnisse nicht angetastet werden“? 

"Der bestehende Teich, welcher ebenfalls illegal errichtet wurde bleibt, aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen erhalten. Die Verantwortung hierfür liegt weiterhin bei Frau Oels, die sich hierbei an natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften zu halten hat."

Das ist richtig, der  Teich wurde illegal vom Ex-Mann von Frau Oels errichtet. Er steht mittlerweile unter Naturschutz und Frau Oels und ihr Lebensgefährte kümmern sich um den Erhalt und Schutz. 

"Die Stadtverwaltung hat nach geltendem Recht gehandelt. Dies wurde durch eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen mehrfach bestätigt. Diese Entscheidungen werden jetzt umgesetzt."

Die Stadtverwaltung hat das Außenbereichskonzept im Stadtrat beschlossen und dies auch umgesetzt. Indem sie das Haus von Frau Oels zum „Gartenhaus“ degradierte, und die ungenehmigten Gartenhütten, Carport und der Naturteich ins Auge fielen setzte sich eine bürokratische Maschinerie par excellence in Gange. 

"Das ungenehmigte Bauvorhaben liegt im Landschaftspark Schönbusch, einer beliebten, vor über 200 Jahren errichteten, denkmalgeschützten Parkanlage mit Erholungsfunktion für die Allgemeinheit und rechtlich damit im sogenannten Außenbereich."

Das „Bauvorhaben“ ist nicht ungenehmigt. Es gibt einen genehmigten Bauantrag/Bauakte aus dem Jahr 1949  sowie den entsprechenden Grundbucheintrag. 

"Seit Jahren ist die Stadt dabei, ungenehmigte bauliche Anlagen im Außenbereich beseitigen zu lassen. Entweder werden förmliche Bescheide erlassen oder man schließt entsprechende Vereinbarungen, wonach die Eigentümer sich verpflichten, die baulichen Anlagen zu beseitigen. Unter bestimmten Rahmenbedingungen wird den Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt, ihre ungenehmigte bauliche Anlage weiter zu nutzen. Bedingung ist allerdings, dass die Nutzung durch die Eigentümer selbst erfolgt. Dieses Nutzungsrecht ist nicht auf eine andere Person übertragbar wie zum Beispiel einen Grundstückserwerber. Auch eine Vermietung ist ausgeschlossen."

Wir haben hier aber wiederrum den Fakt, dass Frau Oels keine ungenehmigte bauliche Anlage im Außenbereich bewohnte…..Es liegen Bauantrag/Bauakte, Genehmigung, sowie Grundbucheintrag vor. 

Über das Nutzungsrecht für das eigene Eigentum, auf dass die Stadt per Bescheid 2008 Frau Oels Befugnisse und Eigentumsverhältnisse reduzierte, wurde Frau Oels nie aufgeklärt, weder schriftlich noch mündlich. Ihre Anwalt teilte ihr damals nur mit, dass sie das Grundstück so nicht verkaufen darf - über eine mögliche Vermietung, die ja von Frau Oels ursprünglich nicht beabsichtigt war, wurde zu keinem Zeitpunkt gesprochen, noch ist hier weder eine mündliche oder schriftliche Aufklärung/Weisung der Stadt Aschaffenburg zu keinem Zeitpunkt erfolgt. 

"Trotz Kenntnis dieser Rahmenbedingungen hat die Grundstückseigentümerin das Gebäude über Jahre hinweg vermietet. Damit ist die Duldung der weiteren Nutzung durch die Stadt hinfällig. Auch das wurde gerichtlich festgestellt."

Nein, wie dargelegt hatte Frau Oels diese Kenntnis der Rahmenbedingungen nicht. Sonst hätte sie sich wohl offiziell nie abgemeldet, bzw. nicht offiziell einen stadtbekannten Makler mit der Vermietung auf Zeit beauftragt ?! 

"Wenn die Stadt nun in diesem Fall von den Vorgaben abweichen würde, die sie mit einer Vielzahl anderer Grundstückseigentümer vereinbart hat, entwertet dies die Vereinbarungen mit den anderen Grundstückseigentümern. Auch diese könnten sich unter Gleichbehandlungsgründen auf „Vermietungsrecht“ berufen. Es war und ist nicht der Sinn der Kulanzregelungen, dass die Eigentümer mit rechtswidrig errichteten Anlagen auch noch Geld verdienen. Insofern sehen wir unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten auch im konkreten Fall keine Spielräume für eine weitere Kulanzregelung über die bereits gewährte hinaus."

Was schreiben Sie da ?? Haben andere Grundstückseigentümer ebenfalls genehmigte Bauakten sowie Grundbucheinträge von Wohnhäusern? Wo und wer sind diese Grundstückseigentümer. Warum sollten diese jetzt auf ein Vermietungsrecht berufen??? Die Behauptung, dass Frau Oels eine rechtswidrig errichtete Anlage auch noch Geld verdient haut dem Fass nun wirklich den Boden aus. Frau Oels hat keine rechtswidrig errichtete Anlage vermietet. Die Beweise hierfür wie schon erwähnt liegen mit Bauantrag/Bauakte/Grundbucheintrag vor. 

"Da der Sachverhalt bereits in 18 gerichtlichen Verfahren öffentlich erörtert und letztendlich – nach Erschöpfung des Rechtsweges – abschließend entschieden wurde, sehen wir auch für eine weitere Erörterung in der Öffentlichkeit keinen Raum mehr."

18 gerichtliche Verfahren, die die Familie Stein/Oels zuzüglich Zwangsgeldern, Bußgeldern, etc. mehr als 50.000,00 Euro in den letzten 20 Jahren kosteten wurden nicht öffentlich erörtert. Bis heute wusste die Öffentlichkeit nichts über den Kampf der Familie. Öffentlichkeit war bei den Verwaltungsgerichten ausgeschlossen,  Urteile wurden gefällt ohne eine Anhörung der Famile,eine Bürgersprechstunde beim Bürgermeister wurde nicht gewährt, Gnadengesuche abgelehnt, der Stadtrat war nur in nicht-öffentlichen Sitzungen mit Ausschluss der Presse und Öffentlichkeit zu Gange und hat alles im Sinne der Bauaufsichtsbehörde und des Oberbürgermeisters abgeschmettert. Dies noch mit Unterstellungen an Frau Oels hinsichtlich angeblicher Falschbehauptungen und Täuschungsversuchen. 

„Und nun sehen wir auch für eine weitere Erörterung in der Öffentlichkeit keinen Raum mehr“ – einen "öffentlichen Raum" hat es nie gegeben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Mailin Seidel
Pressereferentin
Stadt Aschaffenburg 

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