Stoppen Sie die sinnlose Einschränkung der Bonner Straßenmusik!


Stoppen Sie die sinnlose Einschränkung der Bonner Straßenmusik!
Das Problem
Bonn ist ohnehin kein leichtes Pflaster für Straßenmusiker. Das Musizieren ist nur nach Einholung einer kostenpflichtigen Genehmigung und unter strengen Auflagen gestattet. Und nun verfolgt und sanktioniert das Bonner Ordnungsamt obendrein diejenigen Straßenmusiker, die sich vor einer Gastronomie-Terrasse aufstellen, dort ihre Musik darbieten und anschliessend, wie es in allen europäischen Städten üblich ist, auf der Terrasse mit ihrem Hut herumgehen, um den dort sitzenden Gästen das Abgeben einer Spende zu erleichtern.
Sowohl die Gäste wie auch das Personal und die Betreibern der betreffenden Gastronomiebetriebe machen einen klaren Unterschied in der Behandlung von Musikern und Bettelnden. Während letztere oft des Platzes verwiesen werden, weil sie durch Art und Häufigkeit ihres Auftretens eine Belästigung darstellen können, werden Musiker im Allgemeinen als Bereicherung des Straßenlebens empfunden und dementsprechend wohlwollend empfangen und behandelt. Nicht selten zeigen sich das Personal und/oder die Betreiber selbst durch eine Hutspende erkenntlich.
Nur das Bonner Ordnungsamt schert hier Musiker und Bettelnde über denselben Kamm und unterstellt schon beim bloßen Betreten einer Gastronomie-Terrasse mit der Absicht, Geld zu sammeln, eine Belästigung. Es nimmt hier Bezug auf die Bonner Straßenordnung, laut der Belästigungen wie "aggressives Betteln" untersagt sind.
Konkret wurde am 29. August 2023 der Bonner Saxophonist Kilian Hübinger auf dem Bonner Marktplatz von einer Streife des Ordnungsamts beobachtet, wie er nach abgeschlossener Darbietung mit seinem Sammelhut über die Terrasse ging. Der Musiker ging auf diskrete Art und Weise zwischen den Tischen umher, sprach die Gäste nicht an, und hielt nur an den Tischen an, an denen die Gäste durch Wort oder Geste zu erkennen gaben, dass sie ihm eine Hutspende zukommen lassen wollten. Eine Belästigung war nicht zu erkennen, Aggressivität schon gar nicht.
Der Beamte des Ordnungsamts fuhr Herrn Hübinger in scharfem (in der Tat: aggressivem) Ton an, was er denn da mache, das sei verboten, die Bonner Straßenordnung gestatte derart "aggressives Betteln" nicht. Er erteilte eine Verwarnung und drohte für den Wiederholungsfall mit dem Erlöschen der erteilten Spielerlaubnis für Straßenmusik. Mehrere anwesende Passant:innen äusserten ihr Unverständnis über dieses Verbot.
Zwei Tage später suchte Herr Hübinger das Büro des Ordnungsamts im Stadthaus auf, um weitere Spielerlaubnisse zu beantragen (diese werden in Bonn für maximal 4 Tage erteilt). Der dortige Mitarbeiter bekräftigte die Ansicht seines Kollegen, dass das Betreten der Außengastronomie mit der Absicht, Geld zu sammeln, allgemein nicht gestattet sei, dies sei die allgemeine Auffassung der Ordnungskräfte bereits seit mindestens 15 Jahren. Zudem eröffnete er Herrn Hübinger, dass diesem wegen seines "Regelverstoßes" nun für zwei Monate keine weiteren Spielerlaubnisse erteilt würden. Dies trifft ihn in diesem Moment empfindlich, da die kommenden Wochen die letzten sind, in denen die Witterung für Straßenmusik noch günstig ist. Die Einkünfte aus der Straßenmusik stellen einen wichtigen Teil der Existenzgrundlage Herrn Hübingers als Vater zweier Kinder dar.
Hier wird ein Musiker abgestraft, der seit 15 Jahren ein Teil des Bonner Straßenlebens ist und unzählige Zuhörer:innen mit seiner Musik erfreut hat. Das Spielen vor Gastronomie-Terrassen ist ungleich befriedigender und auch finanziell ergiebiger als das bloße Musizieren am Straßenrand, da man hier entspannt sitzende Zuhörer:innen vorfindet, mit denen sich über die Dauer der Darbietung eine Beziehung aufbaut. Diese Form der Straßenmusik ist normaler Bestandteil des Straßenbildes in allen europäischen Städten. Gerade für professionelle Musiker:innen stellt es die einzige Möglichkeit dar, auf der Straße ihrem Können angemessene Einkünfte zu erzielen.
Der Vorwurf des "aggressiven Bettelns" angesichts des beschriebenen Verhaltens ist absurd. Aggressives Betteln wird in der Rechtsliteratur umschrieben mit "Anrempeln, Festhalten, den Weg versperren, Bedrohen" etc. Diesen Begriff auf das bloße Betreten einer Terrasse mit einem Sammelhut in der Hand auszuweiten, ist mehr als weit hergeholt.
Wenn sowohl Betreiber wie die überwiegende Zahl der Gäste das Auftreten eines Musikers mit anschließender Sammelrunde wohlwollend billigen - worin besteht hier der Bedarf nach einem Einschreiten der Ordnungskräfte?
Das ausgesprochene Verbot stellt eine weitere empfindliche Einschränkung für die freie Bonner Straßenkultur dar und passt so gar nicht zu der Weltoffenheit und Kulturverbundenheit, die die Stadt sich auf ihre Fahnen schreiben will.
Wir fordern die Verantwortlichen in der Bonner Stadtverwaltung auf, das Ordnungsamt zu einer differenzierteren Handlungsweise zu bewegen. Nicht jeder, der eine Gastronomieterrasse betritt, stellt eine Belästigung dar. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, nicht durch Pauschalurteil. Straßenmusiker sind keine Bettler, sondern als Teil einer lebendigen Straßenkultur willkommene Künstler. Wir möchten nicht in einer Stadt leben, in der die Ordnungskräfte geltende Regelungen willkürlich interpretieren und unnötigerweise in Situationen eingreifen, die von allen Beteiligten als harmonisch und bereichernd erlebt werden!
Desweiteren fordern wir die sofortige Aufhebung der Sperrfrist für Herrn Hübinger und die erneute Erteilung von Spielerlaubnissen gemäß der geltenden Regelungen.
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Das Problem
Bonn ist ohnehin kein leichtes Pflaster für Straßenmusiker. Das Musizieren ist nur nach Einholung einer kostenpflichtigen Genehmigung und unter strengen Auflagen gestattet. Und nun verfolgt und sanktioniert das Bonner Ordnungsamt obendrein diejenigen Straßenmusiker, die sich vor einer Gastronomie-Terrasse aufstellen, dort ihre Musik darbieten und anschliessend, wie es in allen europäischen Städten üblich ist, auf der Terrasse mit ihrem Hut herumgehen, um den dort sitzenden Gästen das Abgeben einer Spende zu erleichtern.
Sowohl die Gäste wie auch das Personal und die Betreibern der betreffenden Gastronomiebetriebe machen einen klaren Unterschied in der Behandlung von Musikern und Bettelnden. Während letztere oft des Platzes verwiesen werden, weil sie durch Art und Häufigkeit ihres Auftretens eine Belästigung darstellen können, werden Musiker im Allgemeinen als Bereicherung des Straßenlebens empfunden und dementsprechend wohlwollend empfangen und behandelt. Nicht selten zeigen sich das Personal und/oder die Betreiber selbst durch eine Hutspende erkenntlich.
Nur das Bonner Ordnungsamt schert hier Musiker und Bettelnde über denselben Kamm und unterstellt schon beim bloßen Betreten einer Gastronomie-Terrasse mit der Absicht, Geld zu sammeln, eine Belästigung. Es nimmt hier Bezug auf die Bonner Straßenordnung, laut der Belästigungen wie "aggressives Betteln" untersagt sind.
Konkret wurde am 29. August 2023 der Bonner Saxophonist Kilian Hübinger auf dem Bonner Marktplatz von einer Streife des Ordnungsamts beobachtet, wie er nach abgeschlossener Darbietung mit seinem Sammelhut über die Terrasse ging. Der Musiker ging auf diskrete Art und Weise zwischen den Tischen umher, sprach die Gäste nicht an, und hielt nur an den Tischen an, an denen die Gäste durch Wort oder Geste zu erkennen gaben, dass sie ihm eine Hutspende zukommen lassen wollten. Eine Belästigung war nicht zu erkennen, Aggressivität schon gar nicht.
Der Beamte des Ordnungsamts fuhr Herrn Hübinger in scharfem (in der Tat: aggressivem) Ton an, was er denn da mache, das sei verboten, die Bonner Straßenordnung gestatte derart "aggressives Betteln" nicht. Er erteilte eine Verwarnung und drohte für den Wiederholungsfall mit dem Erlöschen der erteilten Spielerlaubnis für Straßenmusik. Mehrere anwesende Passant:innen äusserten ihr Unverständnis über dieses Verbot.
Zwei Tage später suchte Herr Hübinger das Büro des Ordnungsamts im Stadthaus auf, um weitere Spielerlaubnisse zu beantragen (diese werden in Bonn für maximal 4 Tage erteilt). Der dortige Mitarbeiter bekräftigte die Ansicht seines Kollegen, dass das Betreten der Außengastronomie mit der Absicht, Geld zu sammeln, allgemein nicht gestattet sei, dies sei die allgemeine Auffassung der Ordnungskräfte bereits seit mindestens 15 Jahren. Zudem eröffnete er Herrn Hübinger, dass diesem wegen seines "Regelverstoßes" nun für zwei Monate keine weiteren Spielerlaubnisse erteilt würden. Dies trifft ihn in diesem Moment empfindlich, da die kommenden Wochen die letzten sind, in denen die Witterung für Straßenmusik noch günstig ist. Die Einkünfte aus der Straßenmusik stellen einen wichtigen Teil der Existenzgrundlage Herrn Hübingers als Vater zweier Kinder dar.
Hier wird ein Musiker abgestraft, der seit 15 Jahren ein Teil des Bonner Straßenlebens ist und unzählige Zuhörer:innen mit seiner Musik erfreut hat. Das Spielen vor Gastronomie-Terrassen ist ungleich befriedigender und auch finanziell ergiebiger als das bloße Musizieren am Straßenrand, da man hier entspannt sitzende Zuhörer:innen vorfindet, mit denen sich über die Dauer der Darbietung eine Beziehung aufbaut. Diese Form der Straßenmusik ist normaler Bestandteil des Straßenbildes in allen europäischen Städten. Gerade für professionelle Musiker:innen stellt es die einzige Möglichkeit dar, auf der Straße ihrem Können angemessene Einkünfte zu erzielen.
Der Vorwurf des "aggressiven Bettelns" angesichts des beschriebenen Verhaltens ist absurd. Aggressives Betteln wird in der Rechtsliteratur umschrieben mit "Anrempeln, Festhalten, den Weg versperren, Bedrohen" etc. Diesen Begriff auf das bloße Betreten einer Terrasse mit einem Sammelhut in der Hand auszuweiten, ist mehr als weit hergeholt.
Wenn sowohl Betreiber wie die überwiegende Zahl der Gäste das Auftreten eines Musikers mit anschließender Sammelrunde wohlwollend billigen - worin besteht hier der Bedarf nach einem Einschreiten der Ordnungskräfte?
Das ausgesprochene Verbot stellt eine weitere empfindliche Einschränkung für die freie Bonner Straßenkultur dar und passt so gar nicht zu der Weltoffenheit und Kulturverbundenheit, die die Stadt sich auf ihre Fahnen schreiben will.
Wir fordern die Verantwortlichen in der Bonner Stadtverwaltung auf, das Ordnungsamt zu einer differenzierteren Handlungsweise zu bewegen. Nicht jeder, der eine Gastronomieterrasse betritt, stellt eine Belästigung dar. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, nicht durch Pauschalurteil. Straßenmusiker sind keine Bettler, sondern als Teil einer lebendigen Straßenkultur willkommene Künstler. Wir möchten nicht in einer Stadt leben, in der die Ordnungskräfte geltende Regelungen willkürlich interpretieren und unnötigerweise in Situationen eingreifen, die von allen Beteiligten als harmonisch und bereichernd erlebt werden!
Desweiteren fordern wir die sofortige Aufhebung der Sperrfrist für Herrn Hübinger und die erneute Erteilung von Spielerlaubnissen gemäß der geltenden Regelungen.
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Petition am 1. September 2023 erstellt