Stoppen Sie die Benachteiligung europäischer Onlinehändler

Das Problem

Petition an die Europäische Kommission: Benachteiligung europäischer Onlinehändler bei Informationspflichten und Haftungsrisiken im Vergleich zu Händlern aus Drittstaaten

Sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission,

mit dieser Petition möchten wir, die Unterzeichnenden, auf die ungerechte Benachteiligung europäischer Onlinehändler im Vergleich zu Händlern aus Drittstaaten hinweisen, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsrisiken und der Einhaltung der neuen Produktsicherheitsverordnung im Onlinehandel. Europäische Händler tragen eine ungleich größere Verantwortung, höhere Haftung und Informationspflichten, während Händler aus Drittstaaten oft nur unzureichend oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Ungleichbehandlung stellt eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung dar und gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des europäischen E-Commerce-Sektors.

Hintergrund der Problematik

Europäische Onlinehändler unterliegen strengen Vorschriften und Regulierungen, die gewährleisten sollen, dass Produkte sicher und konform mit den EU-Richtlinien sind. Diese Regeln beinhalten:

  • Sicherheitsvorgaben und CE-Kennzeichnungspflicht für Produkte.
  • Bereitstellung von Rechtstexten
  • Umfangreiche Informationspflichten zu den einzelnen Produkten
  • Rückverfolgbarkeitspflichten und die Bereitstellung von detaillierten Sicherheitsinformationen.
  • Verantwortung für Produktsicherheit und Verbraucherschutz, einschließlich der Haftung für fehlerhafte Produkte und die Verpflichtung, Rückrufaktionen durchzuführen.

Im Gegensatz dazu agieren viele Händler aus Drittstaaten, insbesondere solche, die über internationale Online-Marktplätze wie Amazon, Temu, eBay und AliExpress verkaufen, oft ohne die gleichen Verpflichtungen einzuhalten. Sie umgehen die EU-Vorschriften für Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Händler führt und die Sicherheit der europäischen Verbraucher gefährdet.

 

Benachteiligung europäischer Onlinehändler

Europäische Onlinehändler tragen erhebliche Haftungsrisiken, wenn sie Produkte verkaufen, die nicht den strengen europäischen Vorschriften entsprechen. Diese Haftung umfasst:

  • Produkthaftung: Europäische Händler haften für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsichere Produkte entstehen, selbst wenn sie diese nicht selbst hergestellt haben.
  • Einhaltung umfangreicher Informationspflichten nach der neuen Produktsicherheitsverordnung
  • Verantwortung für Rückrufaktionen: Sie sind verpflichtet, Rückrufaktionen durchzuführen, wenn ein Produkt sich als unsicher erweist, und tragen die Kosten für den Rückruf.
  • Strenge Regulierungen zur Produktsicherheit: Europäische Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte alle geltenden Sicherheitsstandards einhalten, einschließlich der CE-Kennzeichnung und der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen.

 

Händler aus Drittstaaten können jedoch ohne die gleichen Pflichten agieren. Viele Produkte aus Nicht-EU-Ländern gelangen ohne die erforderlichen Informationen, Sicherheitskennzeichnungen oder die Erfüllung der Rückverfolgbarkeitsanforderungen auf den europäischen Markt. Dies führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung, da:

  • Drittstaatenhändler oft Produkte verkaufen, die nicht den strengen Sicherheitsstandards entsprechen, und dadurch Kostenvorteile erzielen.
  • Die Haftung für unsichere Produkte häufig unklar bleibt, wenn der Hersteller oder Händler außerhalb der EU ansässig ist.
  • Internationale Online-Marktplätze oft unzureichend sicherstellen, dass Drittstaatenhändler die EU-Richtlinien einhalten.

 

Forderungen europäischer Onlinehändler

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Interessen europäischer Onlinehändler zu schützen, fordern wir die Europäische Kommission auf, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Gleiche Haftungsregeln für Händler aus Drittstaaten: Händler aus Drittstaaten, die Produkte in die Europäische Union verkaufen, müssen denselben Haftungsregeln unterliegen wie europäische Händler. Dies schließt die Produkthaftung und die Verpflichtung zur Durchführung von Rückrufaktionen ein, wenn Produkte unsicher sind oder gegen EU-Vorschriften verstoßen.
  2. Gleiche Informationspflichten für Händler aus Drittstaaten: Online-Marktplätze sollten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass sämtliche Informationspflichten erfüllt werden. Die derzeitigen Kontrollpflichten sind immer noch unzureichend, da insbesondere Händler aus dem Europäischen Wirtschaftsraum unter Repressalien leiden und vom Verkauf ausgeschlossen werden, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden.
  3. Verpflichtung internationaler Online-Marktplätze zur Einhaltung der EU-Vorschriften: Online-Marktplätze, die Verkäufe aus Drittstaaten in die EU ermöglichen, sollten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass alle Händler auf ihren Plattformen die EU-Regeln für Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Haftung einhalten. Plattformbetreiber müssen dafür verantwortlich gemacht werden, dass die angebotenen Produkte sicher sind und den europäischen Standards entsprechen.
  4. Stärkere Marktüberwachung und harte Sanktionen für Verstöße: Die Marktüberwachung für importierte Produkte muss deutlich verstärkt werden, insbesondere bei Produkten, die über internationale Marktplätze in die EU gelangen. Verstöße gegen die Produktsicherheitsvorschriften sollten mit harten Strafen geahndet werden, um sicherzustellen, dass Drittstaatenhändler die gleichen Haftungsrisiken tragen wie europäische Händler.
  5. Schutzmechanismen für europäische Händler: Europäische Händler sollten durch spezielle Schutzmechanismen entlastet werden, insbesondere wenn sie unwissentlich Produkte verkaufen, die von Drittstaatenhändlern in die EU importiert wurden und nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Es sollten Ausgleichsmaßnahmen oder Förderprogramme eingerichtet werden, um die finanziellen Belastungen, die durch Rückrufaktionen oder Haftungsansprüche entstehen, zu mindern.
  6. Vereinfachte Rechtsdurchsetzung gegen Drittstaatenhändler: Die EU sollte Maßnahmen ergreifen, um die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Händler aus Drittstaaten zu vereinfachen, insbesondere in Fällen, in denen unsichere Produkte verkauft wurden. Dies könnte durch internationale Abkommen oder die Schaffung von rechtlichen Instrumenten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen außereuropäische Händler erfolgen.

Schlussfolgerung

Die aktuellen Informationspflichten und Haftungsregeln im Onlinehandel führen zu einer deutlichen Benachteiligung europäischer Händler im Vergleich zu ihren Konkurrenten aus Drittstaaten. Diese Ungleichbehandlung verzerrt den Wettbewerb und gefährdet die Existenz vieler europäischer Onlinehändler, die sich an strenge Vorschriften halten müssen, während Händler aus Drittstaaten oft unkontrolliert Produkte in die EU einführen.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass Händler aus Drittstaaten denselben Haftungsregeln und Sicherheitsanforderungen unterliegen wie europäische Onlinehändler. Nur so können der europäische E-Commerce-Sektor geschützt und die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ariane Rexroth

Geprüfter Webshop - TISKO Consulting GmbH 

Hertzstr. 15

53881 Euskirchen

Tel.: 02255 948459

https://www.gepruefter-webshop.de


 Petition gestartet: 06.03.2025

Diese Petition zielt darauf ab, die Europäische Kommission auf die dringend notwendige Gleichbehandlung europäischer und außereuropäischer Händler in Bezug auf Haftungsrisiken und Produktsicherheitsanforderungen im Onlinehandel aufmerksam zu machen.

 

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Ariane RexrothPetitionsstarter*in

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Das Problem

Petition an die Europäische Kommission: Benachteiligung europäischer Onlinehändler bei Informationspflichten und Haftungsrisiken im Vergleich zu Händlern aus Drittstaaten

Sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission,

mit dieser Petition möchten wir, die Unterzeichnenden, auf die ungerechte Benachteiligung europäischer Onlinehändler im Vergleich zu Händlern aus Drittstaaten hinweisen, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsrisiken und der Einhaltung der neuen Produktsicherheitsverordnung im Onlinehandel. Europäische Händler tragen eine ungleich größere Verantwortung, höhere Haftung und Informationspflichten, während Händler aus Drittstaaten oft nur unzureichend oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Ungleichbehandlung stellt eine ernsthafte Wettbewerbsverzerrung dar und gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des europäischen E-Commerce-Sektors.

Hintergrund der Problematik

Europäische Onlinehändler unterliegen strengen Vorschriften und Regulierungen, die gewährleisten sollen, dass Produkte sicher und konform mit den EU-Richtlinien sind. Diese Regeln beinhalten:

  • Sicherheitsvorgaben und CE-Kennzeichnungspflicht für Produkte.
  • Bereitstellung von Rechtstexten
  • Umfangreiche Informationspflichten zu den einzelnen Produkten
  • Rückverfolgbarkeitspflichten und die Bereitstellung von detaillierten Sicherheitsinformationen.
  • Verantwortung für Produktsicherheit und Verbraucherschutz, einschließlich der Haftung für fehlerhafte Produkte und die Verpflichtung, Rückrufaktionen durchzuführen.

Im Gegensatz dazu agieren viele Händler aus Drittstaaten, insbesondere solche, die über internationale Online-Marktplätze wie Amazon, Temu, eBay und AliExpress verkaufen, oft ohne die gleichen Verpflichtungen einzuhalten. Sie umgehen die EU-Vorschriften für Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit, was zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für europäische Händler führt und die Sicherheit der europäischen Verbraucher gefährdet.

 

Benachteiligung europäischer Onlinehändler

Europäische Onlinehändler tragen erhebliche Haftungsrisiken, wenn sie Produkte verkaufen, die nicht den strengen europäischen Vorschriften entsprechen. Diese Haftung umfasst:

  • Produkthaftung: Europäische Händler haften für Schäden, die durch fehlerhafte oder unsichere Produkte entstehen, selbst wenn sie diese nicht selbst hergestellt haben.
  • Einhaltung umfangreicher Informationspflichten nach der neuen Produktsicherheitsverordnung
  • Verantwortung für Rückrufaktionen: Sie sind verpflichtet, Rückrufaktionen durchzuführen, wenn ein Produkt sich als unsicher erweist, und tragen die Kosten für den Rückruf.
  • Strenge Regulierungen zur Produktsicherheit: Europäische Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte alle geltenden Sicherheitsstandards einhalten, einschließlich der CE-Kennzeichnung und der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisungen.

 

Händler aus Drittstaaten können jedoch ohne die gleichen Pflichten agieren. Viele Produkte aus Nicht-EU-Ländern gelangen ohne die erforderlichen Informationen, Sicherheitskennzeichnungen oder die Erfüllung der Rückverfolgbarkeitsanforderungen auf den europäischen Markt. Dies führt zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung, da:

  • Drittstaatenhändler oft Produkte verkaufen, die nicht den strengen Sicherheitsstandards entsprechen, und dadurch Kostenvorteile erzielen.
  • Die Haftung für unsichere Produkte häufig unklar bleibt, wenn der Hersteller oder Händler außerhalb der EU ansässig ist.
  • Internationale Online-Marktplätze oft unzureichend sicherstellen, dass Drittstaatenhändler die EU-Richtlinien einhalten.

 

Forderungen europäischer Onlinehändler

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Interessen europäischer Onlinehändler zu schützen, fordern wir die Europäische Kommission auf, die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Gleiche Haftungsregeln für Händler aus Drittstaaten: Händler aus Drittstaaten, die Produkte in die Europäische Union verkaufen, müssen denselben Haftungsregeln unterliegen wie europäische Händler. Dies schließt die Produkthaftung und die Verpflichtung zur Durchführung von Rückrufaktionen ein, wenn Produkte unsicher sind oder gegen EU-Vorschriften verstoßen.
  2. Gleiche Informationspflichten für Händler aus Drittstaaten: Online-Marktplätze sollten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass sämtliche Informationspflichten erfüllt werden. Die derzeitigen Kontrollpflichten sind immer noch unzureichend, da insbesondere Händler aus dem Europäischen Wirtschaftsraum unter Repressalien leiden und vom Verkauf ausgeschlossen werden, wenn die Informationspflichten nicht erfüllt werden.
  3. Verpflichtung internationaler Online-Marktplätze zur Einhaltung der EU-Vorschriften: Online-Marktplätze, die Verkäufe aus Drittstaaten in die EU ermöglichen, sollten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass alle Händler auf ihren Plattformen die EU-Regeln für Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Haftung einhalten. Plattformbetreiber müssen dafür verantwortlich gemacht werden, dass die angebotenen Produkte sicher sind und den europäischen Standards entsprechen.
  4. Stärkere Marktüberwachung und harte Sanktionen für Verstöße: Die Marktüberwachung für importierte Produkte muss deutlich verstärkt werden, insbesondere bei Produkten, die über internationale Marktplätze in die EU gelangen. Verstöße gegen die Produktsicherheitsvorschriften sollten mit harten Strafen geahndet werden, um sicherzustellen, dass Drittstaatenhändler die gleichen Haftungsrisiken tragen wie europäische Händler.
  5. Schutzmechanismen für europäische Händler: Europäische Händler sollten durch spezielle Schutzmechanismen entlastet werden, insbesondere wenn sie unwissentlich Produkte verkaufen, die von Drittstaatenhändlern in die EU importiert wurden und nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen. Es sollten Ausgleichsmaßnahmen oder Förderprogramme eingerichtet werden, um die finanziellen Belastungen, die durch Rückrufaktionen oder Haftungsansprüche entstehen, zu mindern.
  6. Vereinfachte Rechtsdurchsetzung gegen Drittstaatenhändler: Die EU sollte Maßnahmen ergreifen, um die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Händler aus Drittstaaten zu vereinfachen, insbesondere in Fällen, in denen unsichere Produkte verkauft wurden. Dies könnte durch internationale Abkommen oder die Schaffung von rechtlichen Instrumenten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen außereuropäische Händler erfolgen.

Schlussfolgerung

Die aktuellen Informationspflichten und Haftungsregeln im Onlinehandel führen zu einer deutlichen Benachteiligung europäischer Händler im Vergleich zu ihren Konkurrenten aus Drittstaaten. Diese Ungleichbehandlung verzerrt den Wettbewerb und gefährdet die Existenz vieler europäischer Onlinehändler, die sich an strenge Vorschriften halten müssen, während Händler aus Drittstaaten oft unkontrolliert Produkte in die EU einführen.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass Händler aus Drittstaaten denselben Haftungsregeln und Sicherheitsanforderungen unterliegen wie europäische Onlinehändler. Nur so können der europäische E-Commerce-Sektor geschützt und die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ariane Rexroth

Geprüfter Webshop - TISKO Consulting GmbH 

Hertzstr. 15

53881 Euskirchen

Tel.: 02255 948459

https://www.gepruefter-webshop.de


 Petition gestartet: 06.03.2025

Diese Petition zielt darauf ab, die Europäische Kommission auf die dringend notwendige Gleichbehandlung europäischer und außereuropäischer Händler in Bezug auf Haftungsrisiken und Produktsicherheitsanforderungen im Onlinehandel aufmerksam zu machen.

 

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Petition am 6. März 2025 erstellt