Stoppen Sie die Abschiebung der Familie mit 3 Kinder – Empfehlung der Härtefallkommission


Stoppen Sie die Abschiebung der Familie mit 3 Kinder – Empfehlung der Härtefallkommission
Das Problem
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises auf, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber der Familie mit 3 Kindern aus dem Rhein-Erft-Kreis (Frechen-Bachem) auszusetzen und der Empfehlung der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen.
Der Landrat - Rhein-Erft-Kreis- Ausländerbehörde; Zeichen: 32/33-IM-28/25
Im Fall der Familie liegt bereits eine besondere und sorgfältig geprüfte Bewertung vor: Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich nach Prüfung des Einzelfalls dafür ausgesprochen, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Diese Empfehlung erfolgte nicht leichtfertig, sondern nach Befassung mit der besonderen Situation der Familie, ihrer langjährigen Integration und der Schutzbedürftigkeit der Kinder. Gerade deshalb ist diese Entscheidung von erheblichem Gewicht. Wenn eine Härtefallkommission einen solchen Fall positiv bewertet, dann zeigt das, dass hier außergewöhnliche humanitäre Gründe vorliegen, die eine erneute und wohlwollende Entscheidung dringend gebieten.
Umso schwerer wiegt es, dass die Ausländerbehörde erklärt hat, dieser Empfehlung nicht folgen zu wollen. Eine solche Haltung wird der besonderen Funktion der Härtefallkommission nicht gerecht. Die Kommission ist gerade dafür geschaffen worden, in besonders schwierigen Einzelfällen eine humanitäre Korrektur zu ermöglichen, wenn eine rein formale Betrachtung dem konkreten menschlichen Schicksal nicht gerecht wird. Wenn sie nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Familie bleiben soll, dann sollte die zuständige Behörde dieser Einschätzung nicht schematisch entgegentreten, sondern ihr mit dem gebotenen Respekt und Verantwortungsbewusstsein folgen.
Die Familie lebt seit April 2018 in Deutschland und hat über viele Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Frechen aufgebaut. In dieser Zeit sind enge soziale Bindungen, schulische Erfolge, ehrenamtliches Engagement und eine erkennbare Verwurzelung entstanden. Es handelt sich nicht um einen Fall fehlender Integration, sondern um eine Familie, die sich über Jahre hinweg sichtbar bemüht hat, Teil dieser Gesellschaft zu sein und Verantwortung zu übernehmen.
Besonders schutzbedürftig ist der älteste Sohn. Seine gesundheitliche und persönliche Situation war ein zentraler Grund dafür, dass die Härtefallkommission eine positive Empfehlung ausgesprochen hat. Gerade bei ihm würde eine Rückkehr nicht nur einen Ortswechsel bedeuten, sondern den Verlust stabiler Strukturen, vertrauter Bezugspersonen und bestehender Förderangebote. Für einen jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf kann der Wegfall dieser gewachsenen Stabilität schwerwiegende Folgen haben. Dass die Härtefallkommission diesen Aspekt ausdrücklich als wesentlich angesehen hat, zeigt, wie ernst die humanitäre Lage der Familie ist.
Doch auch die beiden anderen Kinder müssen mit vollem Gewicht berücksichtigt werden. Für beide liegen Zeugnisse und schulische Nachweise vor, die sehr gute Leistungen in der Grundschule beziehungsweise im Gymnasium belegen. Diese Erfolge sind kein Nebenaspekt, sondern ein deutlicher Ausdruck gelungener Integration. Sie zeigen, dass die Kinder in Deutschland angekommen sind, sich sprachlich, sozial und schulisch hervorragend entwickelt haben und dass ihr Alltag und ihre Zukunft eng mit dem Leben hier verbunden sind. Eine Abschiebung würde diese gewachsenen Bildungswege abrupt unterbrechen und die Kinder in einer entscheidenden Phase ihres Lebens schwer treffen.
Auch die Eltern haben in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, dass sie Verantwortung übernehmen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Der Familienvater hat erfolgreich Deutsch gelernt, sich weiterqualifiziert, eine Weiterbildung im Bereich IT-Sicherheit und Cyber Security absolviert und sich ehrenamtlich engagiert. Hinzu kommt, dass er auch Arbeit gefunden hatte, diese jedoch nicht aufnehmen durfte. Ihm heute mangelnde wirtschaftliche Integration entgegenzuhalten, obwohl eine konkrete Arbeitsaufnahme an rechtlichen oder behördlichen Hürden scheiterte, ist weder fair noch der tatsächlichen Lebenswirklichkeit angemessen.
Die Mutter ist ebenfalls in besonderer Weise integriert und engagiert. Sie ist seit Jahren ehrenamtlich tätig und bringt sich aktiv in das gesellschaftliche Leben ein. Trotz der Belastungen innerhalb der Familie und trotz ihrer eigenen schwierigen Situation hat sie sich nicht zurückgezogen, sondern Verantwortung übernommen und sich für andere Menschen eingesetzt. Dieses langjährige ehrenamtliche Engagement ist ein starkes Zeichen von Verlässlichkeit, Zugehörigkeit und gelebter Integration.
Gerade deshalb darf dieser Fall nicht allein unter formalen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die Empfehlung der Härtefallkommission macht deutlich, dass hier ein humanitärer Ausnahmefall vorliegt. Die zuständige Behörde sollte diese besondere Bewertung ernst nehmen und ihr folgen. Eine Kommission, die eigens dafür geschaffen wurde, außergewöhnliche Härten zu erkennen und humanitäre Lösungen anzuregen, darf nicht folgenlos bleiben, wenn sie sich so klar für eine Familie ausspricht.
Im Mittelpunkt muss das Kindeswohl stehen. Es geht um ein besonders schutzbedürftiges Kind, um zwei weitere Kinder mit nachweislich sehr guter schulischer Entwicklung und um eine Familie, die über Jahre hinweg in Deutschland verwurzelt ist. Eine Entscheidung über ihren weiteren Verbleib darf nicht losgelöst von diesen konkreten Lebensrealitäten getroffen werden. Wo eine unabhängige Härtefallprüfung bereits ergeben hat, dass eine Aufenthaltsgewährung angezeigt ist, sollte die zuständige Behörde dieser humanitären Einschätzung folgen.
Deshalb fordern wir:
- die sofortige Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Familie,
- die Beachtung und Umsetzung der positiven Empfehlung der Härtefallkommission NRW,
- eine erneute und humane Einzelfallprüfung mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder,
- die angemessene Berücksichtigung der sehr guten schulischen Entwicklung der beiden anderen Kinder,
- die Würdigung des langjährigen ehrenamtlichen Engagements der Mutter,
- die faire Berücksichtigung des Umstands, dass der Familienvater Arbeit gefunden hatte, diese aber nicht antreten durfte,
- und eine Entscheidung, die Humanität, Verantwortung und dem Sinn des Härtefallverfahrens gerecht wird.
Die Familie ist keine anonyme Akte. Sie ist Teil des sozialen Lebens im Rhein-Erft-Kreis. Wenn selbst die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen nach Prüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dieser Familie geholfen werden soll, dann sollte die Ausländerbehörde dieser Empfehlung entsprechen.
Wir appellieren daher eindringlich an die Verantwortlichen im Rhein-Erft-Kreis: Folgen Sie der Empfehlung der Härtefallkommission und geben Sie der Familie die Chance, in Sicherheit, Würde und Stabilität in Deutschland zu bleiben.
**Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift.**

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Das Problem
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises auf, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber der Familie mit 3 Kindern aus dem Rhein-Erft-Kreis (Frechen-Bachem) auszusetzen und der Empfehlung der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen.
Der Landrat - Rhein-Erft-Kreis- Ausländerbehörde; Zeichen: 32/33-IM-28/25
Im Fall der Familie liegt bereits eine besondere und sorgfältig geprüfte Bewertung vor: Die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich nach Prüfung des Einzelfalls dafür ausgesprochen, der Familie eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erteilen. Diese Empfehlung erfolgte nicht leichtfertig, sondern nach Befassung mit der besonderen Situation der Familie, ihrer langjährigen Integration und der Schutzbedürftigkeit der Kinder. Gerade deshalb ist diese Entscheidung von erheblichem Gewicht. Wenn eine Härtefallkommission einen solchen Fall positiv bewertet, dann zeigt das, dass hier außergewöhnliche humanitäre Gründe vorliegen, die eine erneute und wohlwollende Entscheidung dringend gebieten.
Umso schwerer wiegt es, dass die Ausländerbehörde erklärt hat, dieser Empfehlung nicht folgen zu wollen. Eine solche Haltung wird der besonderen Funktion der Härtefallkommission nicht gerecht. Die Kommission ist gerade dafür geschaffen worden, in besonders schwierigen Einzelfällen eine humanitäre Korrektur zu ermöglichen, wenn eine rein formale Betrachtung dem konkreten menschlichen Schicksal nicht gerecht wird. Wenn sie nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Familie bleiben soll, dann sollte die zuständige Behörde dieser Einschätzung nicht schematisch entgegentreten, sondern ihr mit dem gebotenen Respekt und Verantwortungsbewusstsein folgen.
Die Familie lebt seit April 2018 in Deutschland und hat über viele Jahre ihren Lebensmittelpunkt in Frechen aufgebaut. In dieser Zeit sind enge soziale Bindungen, schulische Erfolge, ehrenamtliches Engagement und eine erkennbare Verwurzelung entstanden. Es handelt sich nicht um einen Fall fehlender Integration, sondern um eine Familie, die sich über Jahre hinweg sichtbar bemüht hat, Teil dieser Gesellschaft zu sein und Verantwortung zu übernehmen.
Besonders schutzbedürftig ist der älteste Sohn. Seine gesundheitliche und persönliche Situation war ein zentraler Grund dafür, dass die Härtefallkommission eine positive Empfehlung ausgesprochen hat. Gerade bei ihm würde eine Rückkehr nicht nur einen Ortswechsel bedeuten, sondern den Verlust stabiler Strukturen, vertrauter Bezugspersonen und bestehender Förderangebote. Für einen jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf kann der Wegfall dieser gewachsenen Stabilität schwerwiegende Folgen haben. Dass die Härtefallkommission diesen Aspekt ausdrücklich als wesentlich angesehen hat, zeigt, wie ernst die humanitäre Lage der Familie ist.
Doch auch die beiden anderen Kinder müssen mit vollem Gewicht berücksichtigt werden. Für beide liegen Zeugnisse und schulische Nachweise vor, die sehr gute Leistungen in der Grundschule beziehungsweise im Gymnasium belegen. Diese Erfolge sind kein Nebenaspekt, sondern ein deutlicher Ausdruck gelungener Integration. Sie zeigen, dass die Kinder in Deutschland angekommen sind, sich sprachlich, sozial und schulisch hervorragend entwickelt haben und dass ihr Alltag und ihre Zukunft eng mit dem Leben hier verbunden sind. Eine Abschiebung würde diese gewachsenen Bildungswege abrupt unterbrechen und die Kinder in einer entscheidenden Phase ihres Lebens schwer treffen.
Auch die Eltern haben in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, dass sie Verantwortung übernehmen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen. Der Familienvater hat erfolgreich Deutsch gelernt, sich weiterqualifiziert, eine Weiterbildung im Bereich IT-Sicherheit und Cyber Security absolviert und sich ehrenamtlich engagiert. Hinzu kommt, dass er auch Arbeit gefunden hatte, diese jedoch nicht aufnehmen durfte. Ihm heute mangelnde wirtschaftliche Integration entgegenzuhalten, obwohl eine konkrete Arbeitsaufnahme an rechtlichen oder behördlichen Hürden scheiterte, ist weder fair noch der tatsächlichen Lebenswirklichkeit angemessen.
Die Mutter ist ebenfalls in besonderer Weise integriert und engagiert. Sie ist seit Jahren ehrenamtlich tätig und bringt sich aktiv in das gesellschaftliche Leben ein. Trotz der Belastungen innerhalb der Familie und trotz ihrer eigenen schwierigen Situation hat sie sich nicht zurückgezogen, sondern Verantwortung übernommen und sich für andere Menschen eingesetzt. Dieses langjährige ehrenamtliche Engagement ist ein starkes Zeichen von Verlässlichkeit, Zugehörigkeit und gelebter Integration.
Gerade deshalb darf dieser Fall nicht allein unter formalen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die Empfehlung der Härtefallkommission macht deutlich, dass hier ein humanitärer Ausnahmefall vorliegt. Die zuständige Behörde sollte diese besondere Bewertung ernst nehmen und ihr folgen. Eine Kommission, die eigens dafür geschaffen wurde, außergewöhnliche Härten zu erkennen und humanitäre Lösungen anzuregen, darf nicht folgenlos bleiben, wenn sie sich so klar für eine Familie ausspricht.
Im Mittelpunkt muss das Kindeswohl stehen. Es geht um ein besonders schutzbedürftiges Kind, um zwei weitere Kinder mit nachweislich sehr guter schulischer Entwicklung und um eine Familie, die über Jahre hinweg in Deutschland verwurzelt ist. Eine Entscheidung über ihren weiteren Verbleib darf nicht losgelöst von diesen konkreten Lebensrealitäten getroffen werden. Wo eine unabhängige Härtefallprüfung bereits ergeben hat, dass eine Aufenthaltsgewährung angezeigt ist, sollte die zuständige Behörde dieser humanitären Einschätzung folgen.
Deshalb fordern wir:
- die sofortige Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Familie,
- die Beachtung und Umsetzung der positiven Empfehlung der Härtefallkommission NRW,
- eine erneute und humane Einzelfallprüfung mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder,
- die angemessene Berücksichtigung der sehr guten schulischen Entwicklung der beiden anderen Kinder,
- die Würdigung des langjährigen ehrenamtlichen Engagements der Mutter,
- die faire Berücksichtigung des Umstands, dass der Familienvater Arbeit gefunden hatte, diese aber nicht antreten durfte,
- und eine Entscheidung, die Humanität, Verantwortung und dem Sinn des Härtefallverfahrens gerecht wird.
Die Familie ist keine anonyme Akte. Sie ist Teil des sozialen Lebens im Rhein-Erft-Kreis. Wenn selbst die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen nach Prüfung des Einzelfalls zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dieser Familie geholfen werden soll, dann sollte die Ausländerbehörde dieser Empfehlung entsprechen.
Wir appellieren daher eindringlich an die Verantwortlichen im Rhein-Erft-Kreis: Folgen Sie der Empfehlung der Härtefallkommission und geben Sie der Familie die Chance, in Sicherheit, Würde und Stabilität in Deutschland zu bleiben.
**Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift.**

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 13. März 2026 erstellt