

Stoppen Sie den Bau des Helikopter Landeplatzes im Charlottenhofer Naherholungsgebiet
Das Problem
Wir sprechen uns gegen die geplante Errichtung und den Betrieb eines privaten Hubschrauber-Sonderlandeplatzes im Bereich des bestehenden Flugplatzes Schwandorf-Charlottenhof und das direkt angrenzende Naturschutzgebiet aus.
Unser Anliegen richtet sich nicht gegen notwendige Rettungs- oder Polizeiflüge. Wir stellen vielmehr die Frage, ob die geplante zusätzliche Flugplatzinfrastruktur an diesem Standort angesichts ihrer Auswirkungen auf Anwohner, Natur, Naherholung und den bestehenden Flugbetrieb verantwortbar und erforderlich ist.
Nach den derzeit öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen soll der Sonderlandeplatz für Hubschrauber bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 6 Tonnen zugelassen werden. Vorgesehen sind 520 Flugbewegungen tagsüber pro Jahr sowie bis zu 52 weitere nächtliche Bewegungen pro Jahr. Eine Bewegung umfasst Start und Landung. Damit handelt es sich nicht lediglich um eine gelegentliche Landemöglichkeit, sondern um eine dauerhaft genehmigte zusätzliche Flugplatznutzung mit mehr als 1.000 Flugbewegungen jährlich.
Mit dem Vorhaben sind außerdem ein Hangar, Vorfeld, Tankstelle und weitere Infrastruktur verbunden. Der geplante Standort liegt nur rund 75 Meter nördlich des bestehenden Flugplatzes. Aus unserer Sicht muss deshalb nachvollziehbar dargelegt werden, warum eine zusätzliche Anlage an dieser Stelle erforderlich ist und warum vorhandene oder alternative Lösungen nicht ausreichen.
Starts und Landungen von Hubschraubern sind deutlich wahrnehmbare, plötzlich auftretende Schallereignisse. Die geplante Nutzung würde damit eine zusätzliche Lärmquelle für das umliegende Wohnumfeld schaffen. Besonders kritisch ist die vorgesehene Möglichkeit von Flügen bei Nacht, da nächtliche Flugbewegungen die Ruhezeiten der Anwohner unmittelbar berühren.
Auch bei einer Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte sollte deshalb betrachtet werden, wie sich die regelmäßig wiederkehrenden Einzelereignisse auf die Wohn- und Erholungsqualität auswirken. Für die betroffenen Menschen ist nicht nur ein rechnerischer Mittelwert entscheidend, sondern auch die Häufigkeit, der Zeitpunkt und die Wahrnehmbarkeit der einzelnen Flugbewegungen.
Der geplante Standort grenzt an einen ökologisch wertvollen Naturraum mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das angrenzende Charlottenhofer Weihergebiet ist als Schutzgebiet von besonderer Bedeutung und zugleich ein sensibler Lebensraum, dessen Funktionen durch zusätzliche bauliche Eingriffe und regelmäßigen Flugverkehr nicht unnötig beeinträchtigt werden sollten.
Das Seengebiet erfüllt darüber hinaus eine wichtige Funktion als Naherholungsraum. Viele Menschen aus der Region nutzen die Landschaft für Spaziergänge, Erholung und Auszeiten vom Alltag. Gerade die Ruhe und der naturnahe Charakter machen den Bereich attraktiv. Gleichzeitig wird die Region von Stadt und Landkreis als Erholungs- und Tourismusstandort beworben. Der Schutz dieser Qualitäten liegt daher nicht nur im Interesse des Naturschutzes, sondern auch im öffentlichen Interesse an einer attraktiven und lebenswerten Region.
Wir halten es deshalb für erforderlich, die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten, den Naturhaushalt sowie die Erholungsfunktion des Seengebiets umfassend und unabhängig zu bewerten.
Der bestehende Flugplatz wird vom Flugsport-Club Schwandorf betrieben. Der Vereinsvorstand hat Bedenken hinsichtlich eines möglichen Parallelbetriebs von Kleinflugzeugen und Hubschraubern sowie möglicher Auswirkungen auf die langfristige Nutzbarkeit des Flugplatzes geäußert.
Diese Fragen sollten unabhängig von den Interessen einzelner Beteiligter fachlich geklärt werden. Insbesondere müssen die Auswirkungen auf Flugsicherheit, Betriebsabläufe und die gleichberechtigte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur nachvollziehbar bewertet werden.
Wir fordern die zuständigen Behörden auf, den geplanten privaten Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Standort Charlottenhof nicht zu genehmigen und die Erforderlichkeit sowie die Standortwahl des Vorhabens umfassend zu prüfen.
Dabei müssen die Belange der Anwohner, die Auswirkungen des vorgesehenen Tag- und Nachtbetriebs, der Schutz des angrenzenden Natur- und Erholungsraums sowie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bestehenden Flugplatzes angemessen berücksichtigt werden. Ebenso ist transparent darzulegen, ob weniger belastende Alternativen zur Verfügung stehen.
Wir wollen eine sachliche und verantwortungsvolle Entscheidung, die die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt und den langfristigen Charakter des Standorts im Blick behält.
Ein bestehender Flugplatz bedeutet nicht automatisch, dass jede zusätzliche Flugplatznutzung an diesem Standort sinnvoll oder verträglich ist. Mehr als 1.000 geplante Hubschrauberbewegungen jährlich, darunter Nachtflüge, sowie die dafür notwendige zusätzliche Infrastruktur stellen eine wesentliche Veränderung der bisherigen Nutzung dar.
Wir bitten daher um eine sorgfältige Abwägung zwischen dem privaten bzw. geschäftlichen Nutzen des Vorhabens und den dauerhaften Auswirkungen auf die Menschen, die Natur und die Erholungsqualität der Region.
Kein privater Hubschrauber-Sonderlandeplatz in Charlottenhof.
Schutz der Anwohner. Schutz der Natur. Erhalt des Naherholungsraums und des bestehenden Flugbetriebs.
Bitte unterstützen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Standortentscheidung.

2.450
Das Problem
Wir sprechen uns gegen die geplante Errichtung und den Betrieb eines privaten Hubschrauber-Sonderlandeplatzes im Bereich des bestehenden Flugplatzes Schwandorf-Charlottenhof und das direkt angrenzende Naturschutzgebiet aus.
Unser Anliegen richtet sich nicht gegen notwendige Rettungs- oder Polizeiflüge. Wir stellen vielmehr die Frage, ob die geplante zusätzliche Flugplatzinfrastruktur an diesem Standort angesichts ihrer Auswirkungen auf Anwohner, Natur, Naherholung und den bestehenden Flugbetrieb verantwortbar und erforderlich ist.
Nach den derzeit öffentlich zugänglichen Planungsunterlagen soll der Sonderlandeplatz für Hubschrauber bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 6 Tonnen zugelassen werden. Vorgesehen sind 520 Flugbewegungen tagsüber pro Jahr sowie bis zu 52 weitere nächtliche Bewegungen pro Jahr. Eine Bewegung umfasst Start und Landung. Damit handelt es sich nicht lediglich um eine gelegentliche Landemöglichkeit, sondern um eine dauerhaft genehmigte zusätzliche Flugplatznutzung mit mehr als 1.000 Flugbewegungen jährlich.
Mit dem Vorhaben sind außerdem ein Hangar, Vorfeld, Tankstelle und weitere Infrastruktur verbunden. Der geplante Standort liegt nur rund 75 Meter nördlich des bestehenden Flugplatzes. Aus unserer Sicht muss deshalb nachvollziehbar dargelegt werden, warum eine zusätzliche Anlage an dieser Stelle erforderlich ist und warum vorhandene oder alternative Lösungen nicht ausreichen.
Starts und Landungen von Hubschraubern sind deutlich wahrnehmbare, plötzlich auftretende Schallereignisse. Die geplante Nutzung würde damit eine zusätzliche Lärmquelle für das umliegende Wohnumfeld schaffen. Besonders kritisch ist die vorgesehene Möglichkeit von Flügen bei Nacht, da nächtliche Flugbewegungen die Ruhezeiten der Anwohner unmittelbar berühren.
Auch bei einer Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte sollte deshalb betrachtet werden, wie sich die regelmäßig wiederkehrenden Einzelereignisse auf die Wohn- und Erholungsqualität auswirken. Für die betroffenen Menschen ist nicht nur ein rechnerischer Mittelwert entscheidend, sondern auch die Häufigkeit, der Zeitpunkt und die Wahrnehmbarkeit der einzelnen Flugbewegungen.
Der geplante Standort grenzt an einen ökologisch wertvollen Naturraum mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Das angrenzende Charlottenhofer Weihergebiet ist als Schutzgebiet von besonderer Bedeutung und zugleich ein sensibler Lebensraum, dessen Funktionen durch zusätzliche bauliche Eingriffe und regelmäßigen Flugverkehr nicht unnötig beeinträchtigt werden sollten.
Das Seengebiet erfüllt darüber hinaus eine wichtige Funktion als Naherholungsraum. Viele Menschen aus der Region nutzen die Landschaft für Spaziergänge, Erholung und Auszeiten vom Alltag. Gerade die Ruhe und der naturnahe Charakter machen den Bereich attraktiv. Gleichzeitig wird die Region von Stadt und Landkreis als Erholungs- und Tourismusstandort beworben. Der Schutz dieser Qualitäten liegt daher nicht nur im Interesse des Naturschutzes, sondern auch im öffentlichen Interesse an einer attraktiven und lebenswerten Region.
Wir halten es deshalb für erforderlich, die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Arten, den Naturhaushalt sowie die Erholungsfunktion des Seengebiets umfassend und unabhängig zu bewerten.
Der bestehende Flugplatz wird vom Flugsport-Club Schwandorf betrieben. Der Vereinsvorstand hat Bedenken hinsichtlich eines möglichen Parallelbetriebs von Kleinflugzeugen und Hubschraubern sowie möglicher Auswirkungen auf die langfristige Nutzbarkeit des Flugplatzes geäußert.
Diese Fragen sollten unabhängig von den Interessen einzelner Beteiligter fachlich geklärt werden. Insbesondere müssen die Auswirkungen auf Flugsicherheit, Betriebsabläufe und die gleichberechtigte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur nachvollziehbar bewertet werden.
Wir fordern die zuständigen Behörden auf, den geplanten privaten Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Standort Charlottenhof nicht zu genehmigen und die Erforderlichkeit sowie die Standortwahl des Vorhabens umfassend zu prüfen.
Dabei müssen die Belange der Anwohner, die Auswirkungen des vorgesehenen Tag- und Nachtbetriebs, der Schutz des angrenzenden Natur- und Erholungsraums sowie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bestehenden Flugplatzes angemessen berücksichtigt werden. Ebenso ist transparent darzulegen, ob weniger belastende Alternativen zur Verfügung stehen.
Wir wollen eine sachliche und verantwortungsvolle Entscheidung, die die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt und den langfristigen Charakter des Standorts im Blick behält.
Ein bestehender Flugplatz bedeutet nicht automatisch, dass jede zusätzliche Flugplatznutzung an diesem Standort sinnvoll oder verträglich ist. Mehr als 1.000 geplante Hubschrauberbewegungen jährlich, darunter Nachtflüge, sowie die dafür notwendige zusätzliche Infrastruktur stellen eine wesentliche Veränderung der bisherigen Nutzung dar.
Wir bitten daher um eine sorgfältige Abwägung zwischen dem privaten bzw. geschäftlichen Nutzen des Vorhabens und den dauerhaften Auswirkungen auf die Menschen, die Natur und die Erholungsqualität der Region.
Kein privater Hubschrauber-Sonderlandeplatz in Charlottenhof.
Schutz der Anwohner. Schutz der Natur. Erhalt des Naherholungsraums und des bestehenden Flugbetriebs.
Bitte unterstützen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Standortentscheidung.

Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 23. August 2026 erstellt