

Stoppen Sie das Bauvorhaben Unterer Schützenrain, um Leonberg lebenswert zu lassen
Das Problem
Die Stadt Leonberg plant eine dichte, mehrstöckige Bebauung des Biotop-reichen Gebiets Unterer Schützenrain, das direkt einem Landschaftsschutzgebiet angrenzt (siehe hier). Eine Bebauung hätte irreversible negative Auswirkungen auf ganz Leonberg:
1. Zerstörung der vernetzten Biotope Leonbergs, Artenvielfalt bedroht
2. Schlechte Luft und Hitze in der Altstadt wegen Wegfall der Frischluftschneise
3. Wasser-Schutz / Überschwemmungs-Schutz nicht gewährleistet
4. Unwirtschaftliche Investitionen ohne Nutzen für bezahlbaren Wohnraum
5. Gesicherte verkehrsmäßige Erschließung nicht möglich - Verkehrschaos, keine Parkplätze.
Es gibt bessere Wege für Leonberg, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (siehe "Alternativen" hier).
Unterschreiben Sie jetzt um Leonberg auch in Zukunft lebenswert zu lassen!
--- Petitionstext ---
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger dieser Petition, appellieren an Sie, die geplante Bebauung im Unteren Schützenrain zu stoppen.
Die geplante Bebauung des Unteren Schützenrains birgt folgende Probleme:
- Zerstörung der vernetzten Biotope und der Artenvielfalt Leonbergs: Das Gebiet "Unterer Schützenrain" ist eine ökologisch wertvolle Fläche mit eingetragenen Biotopen (siehe Rosamarkierung im Bild, aktuelle Biotopbeschreibung von Biotop 171201152902 siehe hier), Kleingärten, Hecken und landesgesetzlich geschützten Streuobstwiesen (jeder Punkt stellt in der Kartierung mehrere der mindestens 68 Streuobstbäume dar). Die geplante Bebauung würde zu einer irreversiblen Zerstörung der vernetzten Biotope führen, wodurch die Artenvielfalt stark bedroht würde.
Dies wäre ein nicht hinnehmbarer Verstoß gegen § 21, 22, 30, 44 BNatSchG, §33 LNatSchG. Die bisher in Auftrag gegebenen Gutachten widersprechen zahlreichen Einwohnerbeobachtungen, die wiederum durch die Stellungnahmen des BUND und des NABU gestützt werden.
Das Hecken- und Streuobstwiesen-Biotop „Unterer Schützenrain“ ist für Säugetiere, Kleinlebewesen, Vögel und Reptilien sehr gut entwickelt: Bienen (u.a. Schwarze Holzbiene), Hummeln, Fledermäuse, Zauneidechsen, Erdkröten, Feldhasen, Igel, Wiesel, Siebenschläfer, diverse Greifvögel (Milanpaare, Mäusebussarde, u.a.), Wendehals, Mönchsgrasmücke, Steinkauzpaar mit Brut (bis 2018), Rehe, etc. finden in diesem Gebiet genügend Nahrung (Gras, Kräuter, Mäuse, Insekten, etc.). Elstern, Krähen, Buntspechte, Wildtauben, Rotkelchen, Finken, Stare und andere Vogelarten finden Futter, eine Ruhewiese und Nistplätze. Auf dem geplanten Baugebiet (Flurstreifen 1330) befindet sich über 500 qm geschützter Wildtierkorridor, der durch eine Bebauung stark geschwächt und für scheue Tiere gänzlich vernichtet würde.
Eine vollumfängliche Habitat-Untersuchung nach FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie über eine Vegetationsperiode von mindestens 12 Monaten wäre notwendig, um die vorhanden Widersprüche aufzulösen. Weiterhin fordern wir die Verwaltung auf, zu prüfen, für welche besonders geschützten Tierarten "vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen" (CEF-Maßnahmen) gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG erforderlich sind. Der Schutz unserer natürlichen Umgebung - insbesondere zur Anpassung und zum Schutz vor dem Klimawandel - sollte höchste Priorität haben.
- Schlechte Luft und Hitze in der Altstadt: Der Untere Schützenrain ist eine grüne Lunge am Rande unserer Stadt. Die Grünfläche dient als wertvolles Kaltluftentstehungsgebiet, die verbrauchte und verschmutzte Luft aus der Altstadt wie ein Magnet anzieht und absaugt.
Durch die Bebauung würde diese wichtige Funktion verloren gehen, was zu schlechterer Luftqualität und erhöhten Temperaturen in der Altstadt führen würde. Dies hätte - insbesondere in Zeiten der Klimaerwärmung (vgl. KlimaBB, S. 16ff.) - negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner Leonbergs in der Altstadt.
- Wasser-Schutz / Überschwemmungs-Schutz nicht gewährleistet: Das Gebiet ist ein Quellgebiet mit der bei der LUBW verzeichneten Quelle "Hasenbrünnele" und zwei Oberflächenwasser-Versickerungsbecken (Rigolen). Es gehört zum "Heilquellenschutzgebiet Stuttgart" (Nr. 111150). Eine Bebauung würde zu Problemen wie Absenkung des Grundwasserspiegels und Veränderung des Mikroklimas führen. Dadurch könnten Leonberg Trinkwasservorräte verloren gehen. Wir fordern den Gemeinderat und die Verwaltung auf, ein hydrologisches Gutachten zu den Auswirkungen auf die Quelle mit potenziellem Trinkwasser, die Grundwasserverläufe und den Abfluss von Starkregenereignissen im Gebiet Unterer Schützenrain in Auftrag zu geben.
- Unwirtschaftliche Investitionen ohne Nutzen für bezahlbaren Wohnraum: Die städtische Erschließung des geplanten Baugebiets würde erhebliche finanzielle Mittel erfordern, ohne jedoch nennenswert mehr bezahlbaren Wohnraum (15 von 56 Wohneinheiten im Siegerentwurf) in Leonberg zu schaffen. Wir sind nach Ihrer Kostenaufstellung vom Beschlussvorschlag 2020/244 überzeugt, dass diese Investitionen unwirtschaftlich sind und alternative Standorte besser geeignet wären, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Es ist wichtig, dass städtische Ressourcen verantwortungsbewusst eingesetzt werden.
- Gesicherte verkehrsmäßige Erschließung nicht möglich - Verkehrschaos, keine Parkplätze: Die Verkehrsführung bei der geplanten Bebauung (Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Kita) ist ausschließlich über eine nach Expertenmeinung hierfür ungeeignete innerörtliche steile und enge Stichstraße vorgesehen, sodass mit erheblichen Sicherheitsrisiken für Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder, zu rechnen ist (Gutachten Sitzungsvorlage 2019/004). Die alternative Erschließung über die angrenzende Landesstraße kommt nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.06.2017 nicht in Betracht. Bereits jetzt ist es für Anwohner nahezu unmöglich, genügend Parkplätze zu finden. Müllfahrzeuge (vergleichbar mit Notfallfahrzeugen) bleiben mehrmals im Jahr stecken.
Wir fordern Sie auf, unsere Sorgen ernst zu nehmen und die geplante Bebauung des Unteren Schützenrains zu überdenken. Unseres Erachtens lassen die vorgebrachten schwerwiegenden Bedenken, Risiken und rechtlichen Unwägbarkeiten keinen anderen Schluss zu, als die Bebauungsplanung im Unteren Schützenrain zu beenden.
In jedem Fall fordern wir die Stadt Leonberg, den Gemeinderat und den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung auf, nach Artikel 17 Grundgesetz zu allen Bürgereinwänden (bspw. den Argumenten für den "Erhalt des Unteren Schützenrains als unbebaute Fläche", gesendet per Mail an Frau Siegel am 1.12.2020) im Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen "frühzeitigen Bürgerbeteilung" (beschlossen am 19.11.2019, SV 2019/188) zur Baugebietsentwicklung Unterer Schützenrain gemäß § 3 BauGB schriftlich und öffentlich Stellung zu nehmen und folgende Fragen zu beantworten:
a. Wo sind die Ergebnisse der umfassenden Untersuchungen und Prüfungen gemäß § 21, 22, 30, 44 BNatSchG, §33 LNatSchG sowie auch nach europäischem Recht und nach FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie (Vegetationsperiode mindestens 12 Monate)? Wer und wann hat eindeutig ausgeschlossen, dass die geplante Bebauung ein rechtswidriger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand sein könnte?
b. Wann und durch wen wurde die Auswirkung auf mögliche Klimaverschlechterungen (bspw. für die Altstadt) wegen wegfallender Kaltluftentstehung durch die mögliche Bebauung des Unteren Schützenrains untersucht?
c. Wie und durch wen ist das Wasserschutzkonzept auf dem ehemaligen Wasserschutzgebiet (heute eingetragenes Quellgebiet) durch die mögliche Bebauung des Unteren Schützenrains konkret geprüft und geplant?
d. Wann und durch wen wurden die Kosten zur neu zu erstellenden Verkehrs-Erschließung, zum neu zu erstellenden Abwasser-System, zur Verlegung der vorhandenen Regenwasser-Versickerungs-Rigolen und zu notwendigen Klima-Ausgleichsmaßnahmen für die Altstadt geprüft? Wie ist die Aktualität dieser Aufstellungen unter dem Aspekt der Baukostensteigerungen zu bewerten?
e. Ist die Stadt Leonberg im Besitz aller Grundstücke und Flurstreifen auf dem erhofften Baugebietsgelände? Ist die Stadt im Besitz der Grundstücke, die sie benötigt, um die Straße an den Engstellen, wie vorgesehen, zu verbreitern?
f. Wie stellt sich die Stadt Leonberg unter Berücksichtigung des geplanten Baugebiets Unterer Schützenrain wirkungsvolle Klimaschutz-Anpassungs-Maßnahmen für Alt- und Kernstadt für die kommenden Jahre konkret vor?
Wir fordern Sie auf, alternativer Standorte und Lösungen, die die Umwelt, Lebensqualität und finanzielle Stabilität unserer Stadt besser berücksichtigen erneut (wegen fehlender Aktualität) umfassend zu prüfen (beispielsweise Förderprogramme für die Vermittlung der zahlreichen leerstehenden Bestandswohnungen in Leonberg, siehe Seite 5 unserer Argumente hier).
Mit freundlichen Grüßen,
[die Unterzeichner der Petition]
für inhaltliche Rückfragen: Arne Krüger, Pappelweg 20, 70839 Gerlingen, cadres-moats.0t[at]icloud.com
um diese und ähnliche Initiativen auch auf Landesebene zu unterstützen empfehlen wir am Quorum des Landesnaturschutzverbandes teilzunehmen: https://www.laendle-leben-lassen.de
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Das Problem
Die Stadt Leonberg plant eine dichte, mehrstöckige Bebauung des Biotop-reichen Gebiets Unterer Schützenrain, das direkt einem Landschaftsschutzgebiet angrenzt (siehe hier). Eine Bebauung hätte irreversible negative Auswirkungen auf ganz Leonberg:
1. Zerstörung der vernetzten Biotope Leonbergs, Artenvielfalt bedroht
2. Schlechte Luft und Hitze in der Altstadt wegen Wegfall der Frischluftschneise
3. Wasser-Schutz / Überschwemmungs-Schutz nicht gewährleistet
4. Unwirtschaftliche Investitionen ohne Nutzen für bezahlbaren Wohnraum
5. Gesicherte verkehrsmäßige Erschließung nicht möglich - Verkehrschaos, keine Parkplätze.
Es gibt bessere Wege für Leonberg, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (siehe "Alternativen" hier).
Unterschreiben Sie jetzt um Leonberg auch in Zukunft lebenswert zu lassen!
--- Petitionstext ---
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger dieser Petition, appellieren an Sie, die geplante Bebauung im Unteren Schützenrain zu stoppen.
Die geplante Bebauung des Unteren Schützenrains birgt folgende Probleme:
- Zerstörung der vernetzten Biotope und der Artenvielfalt Leonbergs: Das Gebiet "Unterer Schützenrain" ist eine ökologisch wertvolle Fläche mit eingetragenen Biotopen (siehe Rosamarkierung im Bild, aktuelle Biotopbeschreibung von Biotop 171201152902 siehe hier), Kleingärten, Hecken und landesgesetzlich geschützten Streuobstwiesen (jeder Punkt stellt in der Kartierung mehrere der mindestens 68 Streuobstbäume dar). Die geplante Bebauung würde zu einer irreversiblen Zerstörung der vernetzten Biotope führen, wodurch die Artenvielfalt stark bedroht würde.
Dies wäre ein nicht hinnehmbarer Verstoß gegen § 21, 22, 30, 44 BNatSchG, §33 LNatSchG. Die bisher in Auftrag gegebenen Gutachten widersprechen zahlreichen Einwohnerbeobachtungen, die wiederum durch die Stellungnahmen des BUND und des NABU gestützt werden.
Das Hecken- und Streuobstwiesen-Biotop „Unterer Schützenrain“ ist für Säugetiere, Kleinlebewesen, Vögel und Reptilien sehr gut entwickelt: Bienen (u.a. Schwarze Holzbiene), Hummeln, Fledermäuse, Zauneidechsen, Erdkröten, Feldhasen, Igel, Wiesel, Siebenschläfer, diverse Greifvögel (Milanpaare, Mäusebussarde, u.a.), Wendehals, Mönchsgrasmücke, Steinkauzpaar mit Brut (bis 2018), Rehe, etc. finden in diesem Gebiet genügend Nahrung (Gras, Kräuter, Mäuse, Insekten, etc.). Elstern, Krähen, Buntspechte, Wildtauben, Rotkelchen, Finken, Stare und andere Vogelarten finden Futter, eine Ruhewiese und Nistplätze. Auf dem geplanten Baugebiet (Flurstreifen 1330) befindet sich über 500 qm geschützter Wildtierkorridor, der durch eine Bebauung stark geschwächt und für scheue Tiere gänzlich vernichtet würde.
Eine vollumfängliche Habitat-Untersuchung nach FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie über eine Vegetationsperiode von mindestens 12 Monaten wäre notwendig, um die vorhanden Widersprüche aufzulösen. Weiterhin fordern wir die Verwaltung auf, zu prüfen, für welche besonders geschützten Tierarten "vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen" (CEF-Maßnahmen) gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG erforderlich sind. Der Schutz unserer natürlichen Umgebung - insbesondere zur Anpassung und zum Schutz vor dem Klimawandel - sollte höchste Priorität haben.
- Schlechte Luft und Hitze in der Altstadt: Der Untere Schützenrain ist eine grüne Lunge am Rande unserer Stadt. Die Grünfläche dient als wertvolles Kaltluftentstehungsgebiet, die verbrauchte und verschmutzte Luft aus der Altstadt wie ein Magnet anzieht und absaugt.
Durch die Bebauung würde diese wichtige Funktion verloren gehen, was zu schlechterer Luftqualität und erhöhten Temperaturen in der Altstadt führen würde. Dies hätte - insbesondere in Zeiten der Klimaerwärmung (vgl. KlimaBB, S. 16ff.) - negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner Leonbergs in der Altstadt.
- Wasser-Schutz / Überschwemmungs-Schutz nicht gewährleistet: Das Gebiet ist ein Quellgebiet mit der bei der LUBW verzeichneten Quelle "Hasenbrünnele" und zwei Oberflächenwasser-Versickerungsbecken (Rigolen). Es gehört zum "Heilquellenschutzgebiet Stuttgart" (Nr. 111150). Eine Bebauung würde zu Problemen wie Absenkung des Grundwasserspiegels und Veränderung des Mikroklimas führen. Dadurch könnten Leonberg Trinkwasservorräte verloren gehen. Wir fordern den Gemeinderat und die Verwaltung auf, ein hydrologisches Gutachten zu den Auswirkungen auf die Quelle mit potenziellem Trinkwasser, die Grundwasserverläufe und den Abfluss von Starkregenereignissen im Gebiet Unterer Schützenrain in Auftrag zu geben.
- Unwirtschaftliche Investitionen ohne Nutzen für bezahlbaren Wohnraum: Die städtische Erschließung des geplanten Baugebiets würde erhebliche finanzielle Mittel erfordern, ohne jedoch nennenswert mehr bezahlbaren Wohnraum (15 von 56 Wohneinheiten im Siegerentwurf) in Leonberg zu schaffen. Wir sind nach Ihrer Kostenaufstellung vom Beschlussvorschlag 2020/244 überzeugt, dass diese Investitionen unwirtschaftlich sind und alternative Standorte besser geeignet wären, um die Wohnraumsituation zu verbessern. Es ist wichtig, dass städtische Ressourcen verantwortungsbewusst eingesetzt werden.
- Gesicherte verkehrsmäßige Erschließung nicht möglich - Verkehrschaos, keine Parkplätze: Die Verkehrsführung bei der geplanten Bebauung (Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Kita) ist ausschließlich über eine nach Expertenmeinung hierfür ungeeignete innerörtliche steile und enge Stichstraße vorgesehen, sodass mit erheblichen Sicherheitsrisiken für Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Kinder, zu rechnen ist (Gutachten Sitzungsvorlage 2019/004). Die alternative Erschließung über die angrenzende Landesstraße kommt nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.06.2017 nicht in Betracht. Bereits jetzt ist es für Anwohner nahezu unmöglich, genügend Parkplätze zu finden. Müllfahrzeuge (vergleichbar mit Notfallfahrzeugen) bleiben mehrmals im Jahr stecken.
Wir fordern Sie auf, unsere Sorgen ernst zu nehmen und die geplante Bebauung des Unteren Schützenrains zu überdenken. Unseres Erachtens lassen die vorgebrachten schwerwiegenden Bedenken, Risiken und rechtlichen Unwägbarkeiten keinen anderen Schluss zu, als die Bebauungsplanung im Unteren Schützenrain zu beenden.
In jedem Fall fordern wir die Stadt Leonberg, den Gemeinderat und den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung auf, nach Artikel 17 Grundgesetz zu allen Bürgereinwänden (bspw. den Argumenten für den "Erhalt des Unteren Schützenrains als unbebaute Fläche", gesendet per Mail an Frau Siegel am 1.12.2020) im Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen "frühzeitigen Bürgerbeteilung" (beschlossen am 19.11.2019, SV 2019/188) zur Baugebietsentwicklung Unterer Schützenrain gemäß § 3 BauGB schriftlich und öffentlich Stellung zu nehmen und folgende Fragen zu beantworten:
a. Wo sind die Ergebnisse der umfassenden Untersuchungen und Prüfungen gemäß § 21, 22, 30, 44 BNatSchG, §33 LNatSchG sowie auch nach europäischem Recht und nach FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie (Vegetationsperiode mindestens 12 Monate)? Wer und wann hat eindeutig ausgeschlossen, dass die geplante Bebauung ein rechtswidriger artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand sein könnte?
b. Wann und durch wen wurde die Auswirkung auf mögliche Klimaverschlechterungen (bspw. für die Altstadt) wegen wegfallender Kaltluftentstehung durch die mögliche Bebauung des Unteren Schützenrains untersucht?
c. Wie und durch wen ist das Wasserschutzkonzept auf dem ehemaligen Wasserschutzgebiet (heute eingetragenes Quellgebiet) durch die mögliche Bebauung des Unteren Schützenrains konkret geprüft und geplant?
d. Wann und durch wen wurden die Kosten zur neu zu erstellenden Verkehrs-Erschließung, zum neu zu erstellenden Abwasser-System, zur Verlegung der vorhandenen Regenwasser-Versickerungs-Rigolen und zu notwendigen Klima-Ausgleichsmaßnahmen für die Altstadt geprüft? Wie ist die Aktualität dieser Aufstellungen unter dem Aspekt der Baukostensteigerungen zu bewerten?
e. Ist die Stadt Leonberg im Besitz aller Grundstücke und Flurstreifen auf dem erhofften Baugebietsgelände? Ist die Stadt im Besitz der Grundstücke, die sie benötigt, um die Straße an den Engstellen, wie vorgesehen, zu verbreitern?
f. Wie stellt sich die Stadt Leonberg unter Berücksichtigung des geplanten Baugebiets Unterer Schützenrain wirkungsvolle Klimaschutz-Anpassungs-Maßnahmen für Alt- und Kernstadt für die kommenden Jahre konkret vor?
Wir fordern Sie auf, alternativer Standorte und Lösungen, die die Umwelt, Lebensqualität und finanzielle Stabilität unserer Stadt besser berücksichtigen erneut (wegen fehlender Aktualität) umfassend zu prüfen (beispielsweise Förderprogramme für die Vermittlung der zahlreichen leerstehenden Bestandswohnungen in Leonberg, siehe Seite 5 unserer Argumente hier).
Mit freundlichen Grüßen,
[die Unterzeichner der Petition]
für inhaltliche Rückfragen: Arne Krüger, Pappelweg 20, 70839 Gerlingen, cadres-moats.0t[at]icloud.com
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Petition am 15. November 2023 erstellt