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Bundesgerichtshof Urt. v. 28.01.1958, Az.: VIII ZR 420/56

Nicolai WellensteinFreiburg, Germany
Jul 13, 2026

Liebe Unterzeichner, 

anbei erhalten Sie das Urteil vom
 
Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.01.1958, Az.: VIII ZR 420/56       

Prozessführer
des Autovermieters Kurt M. in B., D.straße ...,

Prozessgegner
die Landesversicherungsanstalt der R. in D., A.straße ..., vertreten durch ihren Vorstand Dr. H.,

Amtlicher Leitsatz

a)
Hat der Eigentümer das nur als Privatwagen gegen Haftpflicht versicherte Fahrzeug einem gewerbsmäßigen Autovermieter zu dem Zweck überlassen, den Wagen gelegentlich als Selbstfahrerwagen zu vermieten, so ist schon die einmalige Vermietung des Wagens als gewerbsmäßige anzusehen ohne Rücksicht darauf, ob sie für Rechnung des Eigentümers oder des Vermieters erfolgt ist.

b)
Verwendet der Versicherungsnehmer das Fahrzeug schuldhaft zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem berechtigten Fahrer gegenüber auch dann frei, wenn diesen hinsichtlich der vertragswidrigen Verwendung des Fahrzeugs kein Verschulden trifft.
hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 28. Januar 1958 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Dr. Großmann und der Bundesrichter Dr. Gelhaar, Artl, Dr. Mezger und Dr. Messner

für Recht erkannt:

https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/1958-01-28/viii-zr-420_56

Mit besten Grüßen 

Nicolai Wellenstein           

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